BVG Strafticket, Monatskarte nachgereicht trotzdem 60 euro?
Hallo, wurde gerade kontrolliert und hatte mein monatsticket nicht dabei, beim nachreichen wurde mirt gesagt ich muss trotzdem 60 euro zahlen weil die 7,50 regel nur für personengebundene tickets gilt wie schülern oder berlinpasstickets. Stimmt Das oder haben die mich veräppelt?
8 Antworten
ja natürlich stimmt das.
Du könntest dir doch sonst einfach ein nicht personen gebundenes Ticket leihen. Ein Personenticket kannst du ja nicht verliehen haben sondern wirklich zuhause vergessen haben.
Ein nicht personalisiertes Ticket kannst du dir ja auch von jemandem ausleihen.
BEHAUPTEN kann man viel
Naja rechtlich musst du eigentlich immer die 60€ zahlen, das Nachreichen ist ja nur auf Kulanz möglich.
Fahren ohne Fahrkarte ist eben teuer. Egal ob das Ticket zu Hause liegt oder nicht. Gerade wenn das Ticken unbezogen ist.
Naja rechtlich musst du eigentlich immer die 60€ zahlen, das Nachreichen ist ja nur auf Kulanz möglich.
Nein. Die Ermäßigung auf 7€ ist in den Beförderungsbedinungen des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg im §9 Abs. festgeschieben, das ist keine Kulanz:
(3) Das erhöhte Beförderungsentgelt ermäßigt sich (mit Ausnahme bei Nutzung übertragbarer Zeitkarten) im Falle von Absatz 1 Nr. 2 auf 7,00 EUR, wenn der Fahrgast innerhalb einer Woche ab
dem Feststellungstag bei der Verwaltung des Verkehrsunternehmens nachweist, dass er zum
Zeitpunkt der Feststellung Inhaber einer gültigen persönlichen Zeitkarte oder einer entsprechenden Fahrtberechtigung war.
Das stimmt. Auf der Monatskarte muss dein Name stehen. Monatskarten, die übertragbar sind werden nicht akzeptiert. Das ist ja auch logisch. Wenn das ginge, dann würden wir als Familie eine einzige Monatskarte kaufen und derjenige, der erwischt wird, legt sie dann vor und zahlt nur 7,50 €. Das würde sich schon lohnen, wenn jedes Familienmitglied seltener als "bei jeder zweiten Fahrt" kontrolliert werden würde.
Ja, das stimmt, und steht so ausdrücklich in den Beförderungsbedingungen (§ 9):
(3) Das erhöhte Beförderungsentgelt ermäßigt sich (mit Ausnahme bei Nutzung übertragbarer Zeitkarten) im Falle von Absatz 1 Nr. 2 auf 7,00 EUR, wenn der Fahrgast innerhalb einer Woche ab dem Feststellungstag bei der Verwaltung des Verkehrsunternehmens nachweist, dass er zum Zeitpunkt der Feststellung Inhaber einer gültigen persönlichen Zeitkarte oder einer entsprechenden Fahrtberechtigung war.
https://www.bvg.de/de/Serviceseiten/Befoerderungsbedingungen