Bußgeld für Parken auf Privatparkplatz (Hauptpost)

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Da es sich um einen Privatparkplatz handelt, hat die Stadt bzw. Gemeinde mit dieser Sache etwas zu tun. Auch die Bußgeldkatalogverordnung, nach der Parkvergehen auf öffentlichen Parkplätzen verfolgt werden, greift auf Privatparkplätzen nicht.

Bei dem Vorgang handelt es sich statt dessen um eine privatrechtliche Angelegenheit: Der Parkplatzeigentümer bietet die Nutzung des Parkplatzes gegen Gebühr an. Durch das Parken nimmt man das Angebot konkludent an und muss dann aber auch die Folgen tragen, die sich aus diesem privatrechtlichen Vertrag ergeben. Dazu gehört eben auch die Zahlung einer für den Fall des Nichtbezahlens der Parkgebühr angedrohten Vertragsstrafe, sofern dies z.B. durch Aushang von entsprechenden Nutzungsbedingungen hinreichend bekannt gemacht wird, was sicher der Fall sein wird.

Du hast einen Vertrag geschlossen (geparkt) ihn aber nicht erfüllt (Parkgebühr nicht bezahlt), daher wirst du nun die offenbar angedrohte Vertragsstrafe zahlen müssen.

Durch Dein Parken hast Du einen Vertrag geschlossen. Du hast eine Leistung genutzt, diese aber nicht bezahlt. Irgendwo sollten die Nutzungsbedingungen aushängen und dort wird das so drin stehen, auch die Androhung von Gebühren in dieser Höhe.

Das wirst Du zahlen müssen.

erkundige Dich doch einfach mal beim Ordnungsamt ob das rechtens ist

Die Gemeinde hat das eben an PRM abgegeben. Das ist rechtens und üblich.

Und wenn es billiger wird, dann ist es den Leute egal und die riskieren die Verwarnung. Je höher, desto wirkungsvoller.

Sie hätten Dich auch abschleppen können...