Bußgeld bei Schule Schwänzen?
Ich hatte heute eine Anhörung in der Schule, weil ich seit mitte November meiner Berufsschulpflicht nicht nachgegangen bin. Ich musste 2mal wöchentlich die Schule besuchen, daraus ergeben sich bis heute 51 Unentschuldigte Fehltag.
Ich gehe in Sachsen auf die Schule und meine Frage wäre, mit welchem Geldbetrag ich ca. zu rechnen habe.
Zusatzinfos: Bin noch nie wegen Ordnungswiedrigkeiten oder ähnlichen in Erscheinung getreten.
Habe vorher nie die Schule geschwänzt.
Meine Eltern arbeiten in der Mittelschicht, (Papa) bzw. beziehen Arbeitslosengeld.(Mama)
Mein Papa wohnt nicht bei uns, ich lebe bei Mama mit 2 jüngeren Geschwistern.
Ich bin 17 Jahre alt und werde im Januar 18
4 Antworten
Ein Verstoß gegen die Schulpflicht ist eine Ordnungswidrigkeit. Er kann mit einem Bußgeld geahndet werden. Wie hoch dieses ausfällt, ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Für ein paar Tage können leicht ein paar hundert Euro zusammenkommen. Grundsätzlich kann das Bußgeld bis zu 1.000 Euro betragen. Es kann sowohl schulpflichtigen Jugendlichen ab 14 als auch deren Erziehungsberechtigten auferlegt werden. Mit dem Bußgeld ist es jedoch nicht getan – dazu kommen Verwaltungsgebühren und Auslagen. Übrigens bedeutet die Bußgeldzahlung nicht, dass sich die Schulpflicht damit erledigt hat – im Wiederhohlungsfall gibt es ein neues und höheres Bußgeld. In einigen Bundesländern riskieren Eltern, die ihre Kinder hartnäckig nicht zur Schule schicken, sogar eine Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder eine hohe Geldstrafe. Dies gilt zum Beispiel für Hessen.
Das wird man dir bzw. deinen Eltern schon mitteilen. Wobei es mich wundert, dass die Schule damit ein halbes Jahr wartet.
Was soll das bitte darstellen?
https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/3854-VwV-Schulverweigerer#vwv5
Klick dich durch, da wirst du fündig. Brauchst nur auf die Zahlen drücken.
Und willst du mit deiner Antwort im 2. Absatz ausdrücken, dass deine Eltern dein Verhalten auch noch feiern?
Feiern tun Sie es nicht, sie wussten ja bis zum Brief auch nichts davon. Aber Sie können es verstehen, da es eindach absolute Zeitverschwendung ist.
Das mag alles sein. Viele Amtsmaßnahmen dienen nur der Geldverbrennung.
Das ändert aber nichts daran, dass du mit deiner Einstellung, einfach nicht zur Berufsschule zu gehen, deine Gesamteinstellung präsentiert hast.
Du wirst im Leben noch in viele Situationen kommen, wo du etwas machen musst, was dir nicht schmeckt. Willst du dann immer wieder den Forrest Gump geben und weg---rennen?
Mir imponieren solche Menschen nicht. Ich habe mehr Achtung vor den Menschen, die ihren Arsch zusammenkneifen und sich einer Situation und einem Problem stellen.
Wäre ich deine Mutter, würde ich dir einen Einlauf verpassen, den du nicht so schnell vergisst.
Meine Gesamteinstellung ist aber ne ganz andere. Natürlich ist es nicht richtig, dort einfach nicht zu erscheinen, aber das hat nichts mit meiner Gesamteinstellung zu tun, wenn dem nämlich so wäre, so hätte ich in 10 Jahren Schule nicht nur ca. 12 Fehltage und einen 1,8 Schnitt. Ich bin sehr Pflichtbewusst und das wort wegrennen trifft es hier zwar gut, aber es kommt auch immer auf die Situation drauf an.
Später bei der Arbeit werde ich für das was ich tue bezahlt, sprich ich erhalte eine gegenleistung für meine Leistung. In dem BVJ sitze ich 10h rum, bekomme nichts dafür und Lerne auch nichts was mich weiter bringt, da der beruf des Rechtsanwaltfachangestellten mich gar nicht interessiert. Also warum meine Zeitverschwenden. Wenn ich in der Zeit genauso gut was weit aus produktiveres machen kann. So befasse ich mich bereits seit 6 Monaten schon im "Eigenstudium" mit meiner zukünftigen Ausbildung, so dass ich ein großes Umfeld an Vorkenntnissen mit in die Berufsausbildung nehmen kann. Das ist wohl weitaus Produktiver als 10h am Tag auf nen Stuhl zu sitzen und den unnützlichen Geschwafel einer Lehrerin zuzuhören.
Ich würde mir eher sorgen machen, das du nicht zur Prüfung zugelassen wirst, wenn du zuviel Fehlzeiten in der Berufsschule hast. Desweiteren eine Abmahnung deines Arbeitgebers/Ausbilders.
Da ist die Ordnugswiedrigkeit das kleinere Problem, denn du versaust dir gerade deine Zukunft
Das ist keine Ausbildung sondern ein BVJ😅deshalb kümmert es mich nicht besonders, da es total unötig ist für etwas dazusitzen wofür ich mich null interesiere. Ich fange im kommenden Schuljahr mit meiner Ausbildung zum Bürokaufmann an. Also mit zukunft versauen ist da schonmal nichts. Prüfungen sind für mich deswegen auch nicht notwendig, bzw. Müsste ich gar nicht mitschreiben, außerdem wird bei mir eh nichts bewertet.
Das müssen Deine Eltern zahlen, nicht Du. Und sie erfahren auch die Höhe.
Dir ist aber klar, dass Du vlt. aus der Ausbildung geworfen werden kannst?
Das ist keine Ausbildung sondern ein BVJ😅deshalb kümmert es mich nicht besonders, da es total unötig ist für etwas dazusitzen wofür ich mich null interesiere. Ich fange im kommenden Schuljahr mit meiner Ausbildung zum Bürokaufmann an.
Ja aber wir würden dennoch gerne wissen womit wir ungefähr zurechnen haben, sonst würde ich ja diese Frage nicht stellen.
Tja die Frage haben wir uns auch gestellt. Aussage der Schule dazu: "Wir haben gedacht du wärst krank, da du dich immer auf der Website abgemeldet hast....(Ja wahrscheinlich bin ich 6 Monate krank😂)