Gefälschte Busfahrkarte gefunden, benutzt, erwischt! Hilfe!

11 Antworten

nee, da du noch keine vorstrafen hast, wird auch da nicht weiter ermittelt, sollte es zu einer einladung auf der polizei kommen, dann erklär das denen so wie du es uns erklärt hast.

domchef  21.04.2009, 02:29

aber selbstverständlich wird hier ermittelt und das ist auch gut so.
urkundenfälschung, erschleichung von leistungen, einbehaltung einer pfundsache, etc.
das ist etwas mehr als der klingelstreich beim nachbarn

DonBrush  21.04.2009, 02:35
@domchef

Jo, ermittelt wird so oder so. Für den Tatbestand einer Urkundenfälschung müssen jedoch Beweise vorliegen, dass der Fragesteller das Dokument hergestellt hat. Der kann ja nicht erbracht werden, weil er es gefunden hat. Ich würde auf guten Glauben plädieren, da man ja nicht damit rechnen muss, dass ein gefundenes Ticket gefälscht ist.

Gammaburst 
Beitragsersteller
 21.04.2009, 02:36
@domchef

ich frage mich wie man mit so einem "einfachem" vergehen soviele Gesetzte brechen kann? Für mich persönlich war es Betrugsversuch. Bin ja nicht durchgekommen damit, wurde ja am Busfahrer vorne gleich erwischt. Mich regts nur auf weil ich einfach nicht genug Geld habe für Anwalt,Geldbusse, ect. Ich will wegen so einem Miesen vorfall nicht in der Gosse landen.

DonBrush  21.04.2009, 02:38
@Gammaburst

Du musst auf jeden Fall behaupten, dass du nicht gewusst hast, dass es eine Fälschung ist. sonst sieht es übel aus für dich.
Ich gebe normalerweise keine Anweisung zum Lügen, aber hier ist es wirklich das einzige um mit einem blauen Auge davon zu kommen.

domchef  21.04.2009, 02:58
@DonBrush

nichts für ungut, aber der versuch alleine ist schon strafbar, unabhängig ob er es wußte oder nicht.

domchef  21.04.2009, 03:14
@Gammaburst

meiner meinung nach bist du nicht geeignet als bewerber für den polizeidienst!
eine straftat bezeichnest du als einfaches vergehen...
"ich bin ja nicht durchgekommen damit..., wurde am busfahrer erwischt"
omg

ich wollte nur mal so eine bank überfallen; hat ja nicht geklappt...und die waffe hatte ich ja auch nur in der jackentasche...

wenn du mit einem blauen auge davon kommen willst, dann versuch nicht es runterzuspielen. steh dazu, in einsicht! und zeige reumütig das es dir leid tut, ansonsten gehst du mit deiner jetzigen einstellung den bach runter.

Gammaburst 
Beitragsersteller
 21.04.2009, 03:32
@domchef

mit einem gefälschtem stück papier bus zu fahren, und mit einer Waffe eine bank zu überfallen sind zwei Vergehen die man nicht vergleichen sollte. Man muss guggen wem man hier mit seinem Vergehen schädigt! Ich HÄTTE mit meiner Fehltat der Busgesellschaft 35 Euro gekostet. Das ist etwa 0,1% des Gehalts vom dicken Mann oben an der Spitze der gesellschaft. Für mich sind hingegen 35 Euro 7 Tage überlebenwichtige Lebensmittel wert. Hier geht es nur um Geld, das ist was mich aufregt.

domchef  21.04.2009, 04:20
@Gammaburst

diese antwort bestärkt mich immer tiefer in meiner meinung das du für den polizeidienst absolut nicht geeignet bist. du willst es anscheinend nicht verstehen.
...aber nicht meine baustelle...
du kannst nur froh sein, das ich nicht der ermittelnde staatsanwalt bin und das es auch nicht bei mir verhandelt wird.
bei deiner einstellung würde ich im strafmaß am oberen level ansetzen.
dennoch alles gute für dich und deine zukunft

Gammaburst 
Beitragsersteller
 21.04.2009, 02:21

danke :)

Die 40 Euro sind die Bearbeitungsgebühr der Verkehrsbetriebe. Denen bleibt es zudem überlassen, ob sie ein Verfahren gemäß § 265a StGB (Leistungserschleichung) einleiten. In der Regel wird es beim Erstverstoß und bei Zahlung der 40 Euro nicht gemacht. Des Weiteren wird gegen dich wegen Urkundenfälschung ermittelt. Du hast eine unechte Urkunde zur Täuschung im Rechtsverkehr gebraucht. In der Regel wirst du von der Polizei vorgeladen. Dort kannst du deinen Sachverhalt darlegen. Anschließend wird der Vorgang an die zuständige StA abverfügt. Dort entscheidet der zuständige Staatsanwalt was nun passiert. Er hat die Möglichkeit das Verfahren gegen Zahlung einer geringen Strafe einzustellen, dir einen Strafbefehl zukommen zu lassen oder bei Gericht das Hauptverfahren zu beantragen. Dann entscheidet der Richter. In der Regel kommt es, wenn man nicht vorbestraft ist, nicht zu einer Verhandlung. Warte erst einmal ab. Und kauf dir ne Monatskarte.

Du hast die Karte zwar nicht gefälscht, wie aber willst du das beweisen? Du hast sie schließlich benutzt und das auch noch wissentlich.

Urkundenfälschung finde ich eine merkwürdige Bezeichnung für eine Fahrkarte. Aber das ist sie nun mal und daran werden wir alle nichts ändern können. Wie kamst Du denn auf die Idee, ausgerechnet diesen Schein zu benutzen? Was kostet denn so eine Fahrkarte?

Ich hoffe, dass alles gut geht und es nicht zur Anzeige kommt, aber nur weil ich Dir wünsche, dass Du Deinen Weg, Polizist zu werden, nachgehen kannst.

Und denk dran: Ehrlich währt am längsten :-)

Gammaburst 
Beitragsersteller
 21.04.2009, 03:02

Naja, war knapp bei Geld und hatte die Karte schon zuhause als ich gemerkt habe sie ist gefälscht. Dachte mir dabei nicht viel, war mir den Konsequenzen nicht klar. So eine Monatskarte kostet hier in RLP 35 Euro. Ich hab monatlich etwa 250 Euro zum überleben zu verfügung also nicht gerade viel wenn man bedenkt dass ich für das Geld hart schufften muss.

Urkundenfälschung ist es meiner Meinung nach nicht, aber Betrugsversuch. Folge ist, daß vermutlich eine Geldstrafe und evtl. könnte dir der Verkehrsverbund ein Hausverbot erteilen, dann darfst du die Verkehrsmittel nicht mehr nutzen. Es ist jetzt eher ein kleines Delikt. Daher würde ich bei einer Vernehmung einfach die Wahrheit sagen und alles Zugeben. Dann wird sicher nicht mehr groß weiter ermittelt werden und du kommst noch glimpflich davon.

da das viele sagen könnten: "nein, ich hab sie nicht selber gefälscht", musst du da nun durch und wirst nach dem grundsatz bestraft. fälschung ist fälschung, da interessiert es niemanden, ob das auch du warst.

du hast sie ja wissentlich benutzt, das ist gleichbedeutend mit selbst herstellen.