Weitergabe einer personenbezogenen Fahrkarte

10 Antworten

Die Straftat heißt Erschleichen von Leistungen (http://dejure.org/gesetze/StGB/265a.html) PLUS entweder "in einem besonders schweren Fall" oder "in Tateinheit mit Betrug" - da vorsätzlich ein fremde Karte vorgezeigt wurde.

Mit Ausländer oder nicht hat das nichts zu tun.

Die Angelegenheit kann ein ganzes Jahr gesiebte Luft einbringen. Wer als Ersttäter dran ist und sonst nicht polizeibekannt bzw. sonstige Vorstrafen hat, kriegt wohl Bewährung und eine saftige Geldstrafe.

Der Aussteller der Fahrkarte kann seine Karte einziehen, bzw. das Abo fristlos kündigen und sogar Hausverbot erteilen.

Wie du schon richtig beschrieben hast, ist es eine PERSONENBEZOGENE Fahrkarte, dh sie gilt nur für die Person auf die sie auch ausgestellt ist! Wenn jemand nun, egal ob Ausländer oder unter 18, mit einer Karte erwischt wird die gar nicht für ihn gültig ist, ist das Schwarzfahren, dh es wird auch so geahndet:-1. & 2. Mal kommt man mit 40€ Strafe davon (jedenfalls in Hamburg und Umland)-3. mal kommt ne Anzeige!!

killerwerdohl 
Beitragsersteller
 13.04.2011, 21:48

und was ist mit der person dem die fahrkarte wirklich gehört? und das absichtlicht gegeben wird?

 

schon 3 mal ^^

Die Person die mit der Fahrkarte unterwegs war wird (ZU RECHT!!!!!!!) behandelt wie ein Schwarzfahrer.

Anzeige wegen Betruges.

killerwerdohl 
Beitragsersteller
 13.04.2011, 21:35

und wenn man unter 18 ist?

Rolf42  13.04.2011, 23:10
@killerwerdohl

Strafmündig ist man in Deutschland ab 14.

killerwerdohl 
Beitragsersteller
 13.04.2011, 21:43

und was ist mit der person dem die fahrkarte wirklich gehört? und das absichtlicht gegeben wird?