Guten Tag liebe Community,
zu meiner Person:
Ich stehe bei meinem zivilen Arbeitgeber noch unter Vertrag (unbefristetes Arbeitsverhältnis). Der Arbeitsvertrag ruht gemäß Paragraph 16a Arbeitsplatzschutzgesetz.
Bei der Bundeswehr habe ich die Verpflichtungserklärung zum SaZ 15 unterschrieben. Die Probezeit / Widerrufsfrist beträgt 6 Monate. Ich werde als SaZ geführt, nicht als Eignungsübender.
Ich bin seit dem April 2021 bei der Bundeswehr (Feldwebellaufbahn) und habe vor ein paar Tagen meine Grundausbildung absolviert. Es macht mir auch wirklich Spaß. :-)
Die nachfolgenden Lehrgänge (2021-2024) finden außerhalb des Standortes meiner Stammeinheit statt.
Zu meinem Problem:
Da es für unseren Zug kein Truppenpraktikum in unserer eigenen Stammeinheit gibt, habe ich leider nicht die Möglichkeit die Kameraden dort kennenzulernen. Grund: Coronakrise. Somit weiß ich leider nicht, wie die Kameraden dort menschlich sind und ob mir der Dienst dort Spaß bereitet (12 Jahre). Ich hoffe, ihr wisst, wie ich das meine. :-)
Ich hatte lediglich ein wirklich freundliches Telefonat mit meinem stellvertretenden Kompaniefeldwebel. Auf meine Frage, ob ich meine Stammeinheit trotz der Coronaproblematik kennenlernen könnte, auch wenn ich Urlaub / Überstundenabbau habe, meinte er nur, dass wir uns nach drei Jahren oft sehen werden.
In meiner Planung steht geschrieben, dass ich zwischen Januar 2022 und Februar 2022 in meiner Stammeinheit seien würde. Da ist meine Probezeit aber schon vorbei und aufgrund der Coronaproblematik weiß niemand, ob ich dann auch in der Stammeinheit bin.
Meine Frage:
Besteht für mich die Möglichkeit, dass ich einen „Antrag auf Probezeitverlängerung“ beim Personal-Feldwebel stellen und dieser genehmigt werden kann? Als Grund würde ich angeben, dass ich meine Stammeinheit gerne kennenlernen würde.
Hattet ihr selber diese Problematik? Was würdet ihr machen? Was kann man machen?