Bundesfreiwilligendienst THW abmahnung?

5 Antworten

Ich bin auch fast 30 Jahre dabei. Vom THW könntest du eine Freistellung bekommen. Die muss aber vorher gestellt werden. Im Nachhinein geht das nur für Einsatz wo der Bund die Kosten übernimmt.

ThSch 
Beitragsersteller
 23.01.2018, 08:07

Mein Schichtleiter meint es kann nicht sein das man Freistellungen bekommen kann die den Dienst und die Schulungen im THW einschließen und dann noch zu spät zur Arbeit erscheint der Betrieb geht vor der Dienst im THW ist eine freizeit- Beschäftigung wenn Schulungen länger dauern muss man laut seiner aussage sie Abbrechern um zur Arbeit zufahren.

Deepdiver  23.01.2018, 07:43

Nicht beim BFD. Da ist er für die 12 Monate beim THW angestellt und das ist dann der Arbeitgeber.

Alles andere beim THW ist freiwillige Tätigkeit.

Irgendwie verstehe ich den Hintergrund Deiner Frage hier nicht. Solltest Du den Autokran im Auftrag des THW als Deinem " Haupt - Arbeitgeber " von Standort A nach B fahren ? Dann läge die Versetzung des Fahrzeuges doch bereits innerhalb Deiner Arbeitszeit beim THW. Oder wie ist das zu verstehen im Bezug auf " zu spät zur Arbeit zu kommen" ?

Irgendwie ein bisschen wirr, die Frage.

Ein Stau ist höhere Gewalt, da kann man nichts machen und dafür kann es üblicherweise auch keine gerechtfertigte Abmahnung geben.

Und wenn man dafür eine Abmahnung aussprechen würde, Würde jedes Arbeitsgericht diese Abmahnungen in der Luft zerreißen.

Aber was hat das mit der Ausbildung an dem Fahrzeug zu tun? Ob man auf einem Fahrzeug geschult ist oder nicht, hat doch keine Auswirkung auf den Stau?

ThSch 
Beitragsersteller
 23.01.2018, 08:01

Nein das hat es nicht das ist richtig. Mein Schichtleiter meint es kann nicht sein das man Freistellungen bekommen kann die den Dienst und die Schulungen im THW einschließen und dann noch zu spät zur Arbeit erscheint der Betrieb geht vor der Dienst im THW ist eine freizeit- Beschäftigung wenn Schulungen länger dauern muss man laut seiner aussage sie Abbrechern um zur Arbeit zufahren.

Parhalia2  23.01.2018, 08:27
@ThSch

Dann müsste man in Deinem Fall mal anfragen, ob Du in Deinem BuFDi durch diese Aktion das aller erste mal verspätet zu Deiner Pflicht - Arbeitszeit erschienst, oder ob Du dort schon vorher ( öfter ) mal verspätet ankamst

Das Versetzen des Fahrzeuges ausserhalb Deiner Pflicht - Arbeitszeit kann man Dir nämlich durchaus als selbstverschuldete Pflichtverletzung anlasten, da Du vor Ausübung dieser Aktion kurz vor Beginn Deiner Pflichtarbeit damit rechnen musstest das es in der Arbeitsdurchführung zu ( teils sogar nicht unerheblichen ) Verzögerungen kommen kann.

Gehst du jetzt zur Arbeit oder machst du einen Bundesfreiwilligendienst beim THW?

Oder bist du ehrenamtlich und freiwillig beim THW im Einsatz und fährst dort Autokräne von A nach B?

In diesem Fall kann dein Arbeitgeber zwar Lohnkostenerstattung nach § 3 THWG verlangen, aber dir dürfen keine Nachteile aus deiner ehrenamtlichen Tätigkeit für das THW entstehen. Du musst halt nachweisen können, dass dein Krantransport ein THW-Einsatz war. Das geht nur über deinen Ortsverband.

Sollte dir dein Arbeitgeber trotzdem eine Abmahnung verpssen, dann verfasse eine Stellungnahme dazu und gib sie in die Personalakte. Eiine weitere Stellunugnahme sollte von deinem THW-Ortsverband erfolgen.

Dann kann dein Arbeitgeber mit der Abmahnung praktisch nichts anfangen, weil er später keine Kündigung drauf stützen kann.

ThSch 
Beitragsersteller
 23.01.2018, 08:32

ehrenamtlich und freiwillig beim THW im Einsatz

Deepdiver  23.01.2018, 09:31
@ThSch

Dann ist es KEIN Bundesfreiwilligendienst.

Somit sind lediglich Übungen und Einsätze für dich frei zu stellen.

Alles andere ist der AG nicht dazu verpflichtet. Das Überführen von Fahrzeugen gehört nicht zu den Aufgaben, die der AG tragen muss.

Somit ist eine Abmahnung gerechtfertigt.

Altersweise  23.01.2018, 11:22
@Deepdiver

Abgesehen davon, dass sich die Streiterei um eine Abmahnung kaum rentiert, da die Abmahnung in einem Kündigungsverfahren eh rechtlich mit überprüft wird, erscheint es mir im Normalfall als sehr kleingeistig von einem Chef, hier mit Abmahnungen zu wedeln.

Es sei denn, er hat den Arbeitnehmer aus anderen Gründen auf dem Kieker und hat jetzt endlich einen willkommenen Grund gefunden loszuschlagen. Selbst dann muss er aber schon einen sehr arbeitgeberfreundlichen Arbeitsrichter finden, der eine Abmahnung für begründet hält, wenn sich vorher das THW auf die Seite des Arbeitnehmers gestellt hat und diesem praktisch einen Einsatzauftrag bescheinigt.

Normalerweise ist in solchen Fällen von Konflikten zwischen Ehrenamt und Beruf ein Personalgespräch wesentlich zielführender.

Wenn du deinen BFD beim THW leistest, hast du eine 39 Std Woche und gehst keiner anderen Arbeit nach.

Somit bist du für die Zeit voll beim THW angestellt.

Alles andere ist Freiwillig und da hast du dann eine andere Arbeitsstelle und musst da dann auch erscheinen.

Der AG ist nur verpflichtet dich bei Einsätzen und Übungen frei zu stellen. Den enstandenen Lohnausfall kann er dann auf Antrag vom THW zurückbekommen.

ThSch 
Beitragsersteller
 23.01.2018, 08:08

Mein Schichtleiter meint es kann nicht sein das man Freistellungen bekommen kann die den Dienst und die Schulungen im THW einschließen und dann noch zu spät zur Arbeit erscheint der Betrieb geht vor der Dienst im THW ist eine freizeit- Beschäftigung wenn Schulungen länger dauern muss man laut seiner aussage sie Abbrechern um zur Arbeit zufahren.

Deepdiver  23.01.2018, 08:10
@ThSch

Da hat er Recht. Wenn du ein BFD beim THW machst, ist auch das THW dein Arbeitgeber. Das scheint bei dir hier nicht der Fall zu sein.

Somit ist das THW eine Freizeitbeschäftigung für dich und du hast pünktlich zur Arbeit zu erscheinen.

Rutscherlebnis  23.01.2018, 07:41

Abmahnung gerechtfertigt.Du musst so rechtzeitig zur Arbeit fahren,das Du unter Einrechnung aller Umstände,die nach menschlichem Ermessen eintreten können,dennoch pünktlich bist.Ausnahme : Höhere Gewalt,z.B.Zugausfälle,hier sind Abmahnungen unwirksam.