Bürgschaft trotz Kurzarbeitergeld?

3 Antworten

Als Vermieter würde ich an Dich auch nicht vermieten, wenn Du einen Bürgen hättest. Ich würde Dich bitten, jemand aus Deiner Familie oder mehr als eine Person mit in den Mietvertrag aufzunehmen. Wer Dir vertraut, dem kann ich dann auch vertrauen.

So könnten bspw. Deine Mutter oder Dein Vater oder beide + zusätzlich Deine Tante als Mietmieter in Frage kommen. Sie stehen dann alle einzeln in der Verpflichtung, die Du evtl. nicht erfüllen kannst. Also Mietzahlungen und ggf. auch mal Schadensersatzzahlungen, wenn was kaputt geht.

Sie kennen Dich am besten und wenn sie das mitmachen, hätte ich als Vermieter auch kein Problem. Eine Bürgschaft ist vom Gesetz her limitiert, auch wenn eine freiwillige Bürgschaftsleistung möglich ist, so wird sie spätestens dann vom Bürgen bestritten, wenn diese zum Einsatz kommen soll.

Also, wenn Deine Verwandten Dir vertrauen, sollen sie die Bereitschaft dazu erklären, die Wohnung mit Dir zusammen zu mieten. Sie müssen deswegen nicht mit einziehen.

DaKaBo  06.06.2020, 15:11

Mir wäre das ehrlich gesagt zu umständlich, weil ich als Vermieter ja auch erstmal prüfen müsste, ob bei den Mit-Unterschreibern im Fall der Fälle überhaupt was zu holen ist. Wenn kein pfändbares Einkommen da ist (vielleicht nur Hartz 4...?), gucke ich in die Röhre.

Ich persönlich würde mir einen unkomplizierteren solventen Mieter suchen...

bwhoch2  06.06.2020, 16:38
@DaKaBo

Hast absolut recht, aber aus Sicht der Wohnungssuchenden ergibt sich so überhaupt erst eine kleine Chance.

Wenn die Vermieter nur mit Bürgen vermieten, musst Du einen suchen .. findest Du niemanden, musst Du wohl bleiben wo Du bist ...

Ja, zu Hause wohnen wenn du kein genügendes Einkommen hast