Bürgschaft für ein Mietverhältnis - Kündigung möglich?
Vor ein paar Jahren wollte ein Verwanter aus dem Ausland hier zu uns nach Deutschland einwandern und mit meinem Vater einen Laden auf machen. Der Vermieter (SAGA GWG) verlangte einen Bürgen für das Mietverhältnis für die Räumlichkeiten. Ich habe somit einen Vordruck der SAGA GWG für meinen Vater ausgefüllt und 2 Lohnabrechnungskopien beigelegt, aus diesem Vordruck ging nicht hervor für wen ich von den beiden bürge, es gingen Adresse der Räumlichkeiten daraus hervor und die monatliche Summe. Eingereicht wurde das ganze von meinem Vater, ich hatte somit keinen Kontakt zum Vermieter oder sonstigen Beteiligten.
Nun zu meinen Fragen:
Ist die SAGA GWG verpflichtet mir Auskünft darüber zu geben auf wen sich dieser Bürgschaftsvertrag bezieht und welche Vertragsbedingungen herrschen? Ich nehme an, die müssen mir darüber Auskunft geben oder?
Falls der Fall eintritt und die Miete von den Schuldnern (Meinem Vater oder dem Verwanten) nicht mehr bezahlt werden kann und somit auf mich übergeht, kann ich innerhalb irgendwelcher Fristen die Bürgschaft kündigen oder zahle ich bis ans ende meines Lebens dann die Miete für die beiden?
Im Moment ist es so, dass ich von beiden keine Antwort dazu erwarten kann und falls der Fall eintritt das ich die Schuld übernehme, nehme ich auch an dass die beiden den Laden weiter führen und mich einfach zahlen lassen.
Ich hoffe es gibt eine Möglichkeit wenn die Schuld auf mich übergeht, dann Fristgerecht den Mietvertrag zu Kündigen da ich ihn ja dann übernehme bzw. bezahle. Als ich die Bürgschaft unterschrieb war ich zwar volljährig habe aber noch bei meinen Eltern gewohnt und wurde dazu gedrängt die Bürgschaft zu unterschreiben.
2 Antworten
Ohne die jeweiligen Texte zu kennen ist das ein ziemliches Ratespiel.
Vermutlich hast Du dafür gebürgt, dass die Ladenmiete vollständig gezahlt wird - egal welcher der Inhaber seinen Teil der Miete nicht bezahlt.
Du könntest die Vermieter bitten, Dir noch mal eine Kopie der unterschriebenen Bürgschaft zu schicken, um das zu prüfen. Darin wird auch stehen, ob es irgendwelche Befristungen oder Begrenzungen der Bürgschaft gibt - wenn das ein Vordruck der Vermieter war, wird es solche Begrenzungen wahrscheinlich nicht geben.
Eine Bürgschaft bedeutet nicht, dass Du den Mietvertrag kündigen oder in die Rechte der Mieter einsteigen könntest.
Falls die Mieter nicht zahlen und Du als Bürge herangezogen wirst, kannst Du das Geld aber sofort von ihnen zurückfordern - Du musst den Mietern halt klarmachen, dass Du nicht einfach still zahlst, sondern mindestens den gleichen Ärger machen wirst wie der Vermieter auch.
Für wen du bürgst geht aus dem obigen Schreiben nicht hervor. Auskunft solltest du bei der SAGA GWG bekommen. Eine Bürgschaft ist ein Schuldeingeständniss gegenüber der SAGA GWG, Diese kann sich den Bürgen raussuchen, wenn der Kredit nicht mehr durch den eigentlichen Schuldner bedient wird. Diese Bürschaft wird mit der Kündigung und Auszug seine Gültigkeit verlieren. Sollten beide nicht in der Lage sein, die Schulden zu zahlen, so bist du an der Reihe bis die Schulden kompl. bis Auszug angelaufen sind. Wenn du viel Pech hast, so gilt die Bürgschaft für beide und Sie haben dich über den Tisch gezogen. Die Bürgschaft kannst du NICHT KÜNDIGEN!