Selbständigkeit als Minderjähriger?
Ich verdiene seit ein paar Monaten im Internet Geld.
Jedoch bin ich noch nicht Volljährig und somit noch in der Familien-Unfallsversicherung meiner Eltern bzw. mit meiner Mutter versichert.
Sollte ich aber den steuerlichen Freibetrag überschreiten und ich mich als selbstständiger anmelden, werde ich aus der Versicherung geworfen.
Gibt es eine Möglichkeit das ich in der Versicherung bleiben kann, da ich noch nicht 18 bin?
MfG
4 Antworten
Ich verdiene seit ein paar Monaten im Internet Geld...
Dann hast du ja sicher schon ein Gewerbe bei deiner Stadt bzw. Gemeinde als Nebenerwerb angemeldet!?
Diese Anmeldung muß erfolgen bei deiner Stadt oder Gemeinde als Nebenerwerb, sobald du eine Gewinnerzielungsabsicht hast - also die Absicht, Gewinne zu machen, genügt hier schon :-((
Andernfalls gilt bei Punkt 6 in dem Link "Kein Gewinn beabsichtigt?"
Bleiben die Einnahmen unter den Ausgaben ( kein Gewinn), und soll das auch in Zukunft so bleiben? Dann haben Sie keine "Gewinnabsicht", und das Ganze ist steuerlich gesehen nur eine Liebhaberei (=Hobby). Eine Anmeldung als Gewerbe oder Freiberuf ist nicht nötig.
Hast du aber eben eine Gewinnabsicht, also unterm Strich von "Umsatz abzgl. Betriebsaugaben" soll in Zukunft ein Plus stehen, dann wird als Minderjähriger diese Gewerbeanmeldung ganz schön aufwändig für dich und deine Eltern: https://www.klicktipps.de/gewerbe3.php#minderjaehrige
Jedoch bin ich noch nicht volljährig und somit noch in der Familien-Unfallsversicherung meiner Eltern bzw. mit meiner Mutter versichert...
Jetzt bringst du aber auch alles durcheinander :-((
Du mußt unterscheiden zwischen der gesetzlichen u. kostenlosen Familien(kranken)versicherung und der privaten Familien-Unfallversicherung: in der privaten Familien-Unfallversicherung hast du Unfallschutz rund um die Uhr und weltweit, also auch im Urlaub im Ausland abgesichert bei einem Unfall und die Beiträge bezahlen deine Eltern anhand der vereinbarten Leistungen im Schadenfall wie es in der Police steht mit den AUB (Allg. Unfallbedingungen).
Sollte ich aber den steuerlichen Freibetrag überschreiten und ich mich als selbstständiger anmelden, werde ich aus der Versicherung geworfen...
Bei der kostenlosen Familienversicherung über die Eltern geht es um deinen kostenlosen Krankenversich.schutz; jedoch gelten hier Einkommensgrenzen und Altersgrenzen sowie auch sonstige Vorgaben bzw. Voraussetzungen wie in dem Link hier: https://www.aok.de/pk/nordwest/inhalt/familienversicherung-2/
wie z.B.: Für Familienmitglieder, die aufgenommen werden möchten, gelten Einkommensgrenzen. Das monatliche Gesamteinkommen darf 470 Euro, bei einem Minijob (geringfügige Beschäftigung) 450 Euro nicht übersteigen.
Für Kinder gibt es Altersgrenzen in der Familienversicherung. Generell ist Ihr Nachwuchs mitversichert, bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Darüber hinaus bis zum vollendeten 23. Lebensjahr, wenn die Kinder noch nicht erwerbstätig sind. Gehen sie noch zur Schule, Hochschule oder absolvieren sie eine Berufsausbildung, gilt die Altersgrenze von 25 Jahren. Auch für Kinder gelten die genannten Einkommensgrenzen.
Für hauptberuflich Selbstständige und Auszubildende mit Ausbildungsvergütung ist keine Familienversicherung möglich!!!
Deshalb ist beim letzten Punkt ganz, ganz wichtig, daß du dieses Gewerbe erst mal bei einer beginnenden Selbstständigkeit als Nebenerwerb bei deiner Stadt oder Gemeinde anmeldest!!!
Infos, Hinweise und viele, viele Tipps findest du in klicktipps.de unter "Eigenes Gewerbe gründen": https://www.klicktipps.de/gewerbe.php sowie in dem Link hier: https://www.klicktipps.de/gewerbe.php#abgr
PS: Um dich noch etwas mehr zu verwirren - hoff' ich doch nicht" ;-), gibt es beim Gewerbe ausüben natürlich auch noch den gesetzlich vorgeschriebenen Unfallschutz über die DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) bzw. die ganzen Berufsgenossenschaften, wo man bei einem Arbeitsunfall auf dem Weg zur Arbeit und zurück sowie natürlich während der Arbeit versichert ist! Für die beginnende Selbstständigkeit ist dies noch kein so wichtiges Thema; jedoch solltest du später mal Angestellte u. Arbeiter haben in deinem Gewerbe dann trifft dich dies mit voller Kraft - Infos hierzu findest du in dem Link hier: https://www.dguv.de/de/index.jsp
wie z.B.: https://www.dguv.de/de/versicherung/versicherte_personen/index.jsp
Ich denke dies ist mal für's Erste genug heut' Abend bzw. Nacht
Gruß siola55
Jedoch bin ich noch nicht Volljährig und somit noch in der Familien-Unfallsversicherung meiner Eltern bzw. mit meiner Mutter versichert...
Du "fliegst" nicht aus der Unfallversicherung, weil du eine selbstständige Tätigkeit ausübst. Die Versicherung interessiert sich lediglich für die Art deiner Tätigkeit.
Autsch, du brauchst als Minderjäühriger eine Genhemigung der Eltern und des Familiengerichtes. Dann brauchst doch noch eine gewerbe und musst eine Steuererklärung machen.
Na ja, du hast was von steuerlichem Freibetrag in Bezug auf die Selbständikeit geschrieben. Es gibt in der Hinsicht keinen steuerlichen Freibetrag.
Sorry falsch artikuliert. Ich meine, ich fliege aus der Versicherung sobald ich als Selbstständiger gelte. Kann man dies verhindern?
Du bist Selbständiger. Mit der Versicherung kenne ich mich leider nicht aus. Die Regelungen sind leider sehr kompliziert
Es gibt in der Hinsicht keinen steuerlichen Freibetrag...
Stimmt so nicht ganz! Für eine beginnende Selbsständigkeit gibt es einen minimalen Freibetrag: "Aus Vereinfachungsgründen sind Nebeneinkünfte bis zu einer Höhe von jährlich 410 € Gewinn von der Einkommensteuer befreit. Liegen ihre Nebeneinkünfte zwischen 410 € und 820 €, so sind diese teilweise steuerfrei. Diese Regelung ist unabhängig von der Höhe des Gesamteinkommens (§ 46 Abs. 3, 5 EStG bzw. § 70 EStDV)".
Okay, ich meinte das ein bisschen anders. In der Hinsicht , dass er keine Steuererklärung machen muss.
Auch dies ist leider falsch: trotz minimalem Freibetrag muß ein Selbsständiger - egal ob im Neben- oder Haupterwerb tätig - ab dem ersten Euro Umsatz jedes Jahr eine Ek-Steuererkärung beim Finanzamt abgeben :-((
Das habe ich doch damit gemeint, dass er trotzdem, dass er keine Steuern zahlen muss, aufgefordert wird, eine Steuererklärung abzugeben.
Okay, ich meinte das ein bisschen anders. In der Hinsicht , dass er keine Steuererklärung machen muss...
Sorry - aber dein letzter Satz sagt genau das Gegenteil aus :-(((
Kann man dies verhindern?
Ja - indem du erst mal nur ein Gewerbe im Nebenerwerb anmeldest bei einer beginnenden Selbstständigkeit: hier gelten nämlich dann Einkommensgrenzen für die kostenlose Familien(kranken)-versicherung über die Eltern von aktuell 470€ mtl. Gesamteinkommen (vor dem 1.1.2021 waren dies 455€ mtl. Gesamteinkommen).
Puh weiß jetzt nicht mal ob du minderjährig ein Gewerbeschein beantragen kannst aber ich würde sagen nein
Natürlich kann jeder Minderjährige ein Gewerbe bei seiner Stadt oder Gemeinde anmelden, jedoch ist dies verdammt aufwändig: https://www.dguv.de/de/versicherung/versicherte_personen/index.jsp
Ja ist nicht das Problem, sondern das ich mich selber versichern muss. Der Rest ist ok.