Bürgergeld statt Erwerbsminderungsrente?

9 Antworten

Wenn Deine Schwiegermutter voll erwerbsgemindert ist, kann sie weder ALG I noch ALG II beziehen. Voraussetzung dafür ist nämlich Erwerbsfähigkeit. Es ist zu vermuten, dass das beim Bürgergeld nicht anders ist.

Bei der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung gelten aktuell übrigens höhere Vermögensfreigrenzen (bis zu 60.000 EUR für Alleinstehende), außerdem gibt es derzeit keine Angemessenheitsprüfung bei den Unterkunftskosten.

ToffeeFee50 
Beitragsersteller
 29.05.2022, 08:06

Das stimmt nicht

die vermögensfreigrenzen sind lächerlich 3000 Euro oder so und die Wohnung wird auch überprüft

Bis 450€ hier und dafür muss man ins ghetto ziehen

Alwimueha  29.05.2022, 08:40
@ToffeeFee50

Aber sicher stimmt das. Ist unmissverständlich in Paragraph 141 SGB XII geregelt. Die im letzten Absatz genannte Verordnung wurde mittlerweile erlassen, daher gelten die Regelungen bis 31.12.2022.

Alwimueha  29.05.2022, 08:50
@frodobeutlin100

Aktuell eben NICHT!! Es gilt momentan die Regelung des Paragraphen 141 SGB XII. Kann denn hier keiner lesen?

frodobeutlin100  29.05.2022, 09:20
@Alwimueha

Auszug:

.... wird Vermögen für die Dauer von sechs Monaten nicht berücksichtigt. Satz 1 gilt nicht, wenn das Vermögen erheblich ist; es wird vermutet, dass kein erhebliches Vermögen vorhanden ist, wenn die leistungsnachsuchenden Personen dies im Antrag erklären.

es müssen wahrheitsgemäße (!) Angaben gemacht werden ....

...

wer Vermögen hat - für den gilt das nicht!

Alwimueha  29.05.2022, 10:12
@frodobeutlin100

Erhebliches Vermögen stellt laut der aktuellen Hinweislage (analog der Regelungen im WoGG) ein Betrag von bis zu 60.000 EUR beim Alleinstehenden dar. Der sechsmonatige Verwertungsausschluss beginnt mit jedem Bewilligungsabschnitt, der in die Geltungsdauer der Verirdnung fällt, neu zu laufen. Hierzu gerne Kommentare (Hauck/Noftz oder Haufe online) lesen.

Alwimueha  29.05.2022, 10:19
@frodobeutlin100

Letzteres ist ein Zitat aus einem Urteil in einem Einzelfall, bei dem zuvor das Vermögen bis zur Angemessenheitsgrenze abgeschmolzen wurde. Eine Allgemeingültigkeit würde ich davon nicht ableiten. Im übrigen wurde vermutlich eine Beratung bei der zuständigen Behörde helfen.

bachforelle49  04.08.2022, 10:02
@ToffeeFee50

es soll beim Bürgergeld vermieden werden, das die schwer erarbeiteten eigenen kleinen "vier Wände" verkauft werden müssen .. daher keine Überprüfung mehr bei Vermögen .. auch deine Schwiegermutter hat ja vor ihrer EM Rente schwer gearbeitet, sodaß sie genau die Klientel für die neue Bürgerrente abgibt ..

Das Bürgergeld gibt es bisher ja nur in "Wunschvorstellungen" Es ist also völliger Blödsinn, darüber zu spekulieren, wer das alles beanspruchen kann.

HuxelBruxel  17.06.2022, 11:55

@ToffeeFee50,

Richtig, das "Bürgergeld" ist von verschiedenen Politiker_innen/Parteien angedacht, und (sicher noch lange..) in der Diskussion. Es existiert NICHT!

Wenn das Vermögen aufgebraucht ist, bekommt frau/mann nach Miete und Krankenkasse monatlich ca. 430,-€ zum Leben (ein paar Euro mehr als Hartz IV).

Vor allem wünsche ich Deiner Schwiegermama gute Besserung..! LG, HB. :-)

Wie kommt sie darauf, Anspruch auf ALG 1 zu haben? Falls dieser Anspruch tatsächlich existiert, wäre er vorrangig vor ALG 2 und Sozialhilfe.

ALG 2 bekäme sie nur, wenn sie mindestens 3 Stunden tgl. arbeiten kann. Ist das der Fall? Falls Ja, warum stockt sie dann nicht bereits damit auf?

Über Bürgergeld zu spekulieren, ist müßig, da es diese Leistung noch nicht gibt. Soweit bis jetzt bekannt, soll es jedoch im Großen und Ganzen wie Arbeitslosengeld 2 sein.

Ich fürchte, der "Plan" Deiner Schwiegermutter wird in der beabsichtigten Form nicht aufgehen.

ToffeeFee50 
Beitragsersteller
 29.05.2022, 07:31

Sie kann nicht aufstocken, da es Grundsicherung wäre und dann müsste sie in eine billigere Wohnung ziehen und ihr Vermögen zunächst aufbrauchen. Diese 2 Punkte entfallen beim Bürgergeld komplett
Da sie 58 ist ist die rechtlich raus aus der Vermittlungspflicht

Abspruch ALG 1 hat sie für 24 Monate der entfällt nicht Dir Erwerbsminderungsrente

DasOrakel  29.05.2022, 07:35
@ToffeeFee50

Wenn Grundsicherung = ALG 2, müßte sie nicht (zwingend) (sofort) umziehen. Zudem ist das sog. Schonvermögen für ALG 2'ler derzeit großzuügig gestaltet.

Über Bürgergeld kann man keine Aussage treffen, da es, wie bereits erwähnt, diese Leistung noch nicht gibt.

Woher willst Du jetzt also schon wissen, was da "entfdällt" bzw. was nicht?

AntjeO  29.05.2022, 07:45
@DasOrakel

Ich denke dazu kommen die gesundheitlichen Einschränkungen erschwerend dazu. Sie wird ganz einfach gar nicht arbeitsfähig sein.

DasOrakel  29.05.2022, 07:47
@AntjeO

Das vermute ich auch. Beim ALG 2 wird jedoch unterschieden zwischen voll- und teilerwerbsgemindert und erwerbsfähig. In den letzteren beiden Fällen könnte Anspruch bestehen.

Ob das alles beim Bürgergeld genau so sein wird, wissen jetzt noch nicht mal die, die es "gestalten" :)

ToffeeFee50 
Beitragsersteller
 29.05.2022, 08:08
@DasOrakel

Sie kann aber einfach nicht mehr. Versuche mal mit 500€ im Monat auszukommen.

ToffeeFee50 
Beitragsersteller
 29.05.2022, 08:09
@AntjeO

Muss aber mit 58 auch nicht mehr in die Vermittlung

DasOrakel  29.05.2022, 08:36
@ToffeeFee50
Versuche mal mit 500€ im Monat auszukommen.

Muß sie ja nicht. Sie kann mit ALG 2 oder mit Sozialhilfe aufstocken. Thema erledigt.

frodobeutlin100  29.05.2022, 08:45
@DasOrakel

dazu muss aber vorher das Vermögen eingesetzt werden ... das soll offensichtlich vermieden werden ...

DasOrakel  29.05.2022, 08:57
@frodobeutlin100

Das ist mir schon klar. Wenn jedoch Vermögen vorhanden ist, darf man sich nicht darüber beschweren, daß mtl. zu wenig Geld reinkommt. Zudem ist die Schonvermögensgrenze beim ALG 2 momentan noch recht großzügig bemessen.

Sich über 500 € mtl. Einkommen zu beschweren, während ggf. 10.000 € (Beispielsbetrag) auf der hohen Kante liegen, ist ein bißchen ... naja, lassen wir das.

frodobeutlin100  29.05.2022, 09:18
@DasOrakel

ich auch dafür, dass jeder der bedürftig ist, das bekommt was ihm zusteht, gerade wenn jemand durch Krankheit in Not gerät (kann man sich ja leider nicht aussuchen) ... wenn aber genügend "da" ist, muss eben das erstmal verbraucht werden ...

es geht eben um das Existenzminimum

ToffeeFee50 
Beitragsersteller
 29.05.2022, 09:56
@DasOrakel

Die Harz 4 Leute dürfen das doch auch ab Bürgergeld warum nicht auch die Rentner

DasOrakel  29.05.2022, 10:03
@ToffeeFee50

Zum letzten Mal:

Bürgergeld ist eine Leistung, die es noch nicht gibt.

Und bis 2023, ab wann es diese Leistung geben soll, fließt noch viel politisches Wasser den Rhein herunter.

Die Harz 4 Leute dürfen das doch auch ab Bürgergeld warum nicht auch die Rentner

Ich verstehe nicht, was Du meinst, halte Deine Frage jedoch nun für mehr als ausreichend beantwortet und verabschiede mich.

Kuestenflieger  29.05.2022, 12:26
@ToffeeFee50

Dann unterstütze sie doch ! Wie sie dich groß gezogen hat !

ToffeeFee50 
Beitragsersteller
 29.05.2022, 15:39
@Kuestenflieger

Klar….meine Schwiegermutter hat mich bestimmt nicht großgezogen 🙈

Kuestenflieger  29.05.2022, 15:56
@ToffeeFee50

sieh das nicht so eng und unterstütze deine frau = die tochter !

Sie bekommt kein Alg1 weil sie als Rentnerin dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht

ToffeeFee50 
Beitragsersteller
 29.05.2022, 08:08

Die Erwerbsminderungsrente ist befristet die würde im Januar auslaufen

frodobeutlin100  29.05.2022, 08:18
@ToffeeFee50

und dann ist sie wieder arbeitsfähig? vermittelbar?

genau das wird nämlich passieren, dass man versucht sie zu vermitteln oder in Maßnahmen zu stecken ...

im Übrigen kann die Agentur für Arbeit auch eine ärztliche Begutachtung veranlassen - zu Feststellung der Arbeitsfähigkeit

Nein, das geht nicht.

Das Jobcenter ist berechtigt, für die Vers. einen Rentenantrag zu stellen

Alternativ wird bei der DRV angefragt, ob weiterhin eine Erwerbsminderung vorliegt.

Da dies anscheinend der Fall ist, wird kein Alg2/Alg1 gezahlt, bzw wieder zurückgefordert.

Man kann sich nicht immer aussuchen, was man gerne hätte...

ToffeeFee50 
Beitragsersteller
 29.05.2022, 09:55

Aber immer die die krank sind denen geht es am schlechtesten, die Rentner.

Die bekommen ja auch kein energiegeld und nichts

turnmami  29.05.2022, 11:29
@ToffeeFee50

dafür bekommen sie 5,35% Erhöhung. Das bekommen die anderen nicht

DerHans  17.06.2022, 12:22
@ToffeeFee50

Wer Grundsicherung beantragen will, muss eben seine "Bedürftigkeit" NACHWEISEN. was soll daran falsch sein? Damit mehr vererbt werden kann?