Bürgergeld statt Erwerbsminderungsrente?
Es geht um meine Schwiegermutter, 58 Jahre bekommt wegen einer Krebserkrankung Erwerbsminderungsrente die jetzt quasi neu beantragt werden müsste, läuft Januar 23 aus. Mit Sicherheit würde diese auch verlängert werden.
Jedoch bekommt sie nur 500€ Rente jeden Monat und nichts an GruSi dazu da sie noch Vermögen hat.
Nun jedoch will sie die einfach nicht neu beantragen da sie dann 24 Monate ALG 1 bekommen würde und danach das Bürgergeld, das ja auch die volle Miete übernimmt und auch braucht sie dann nicht mehr ihr Erspartes aufbrauchen
geht das?
9 Antworten
Wenn Deine Schwiegermutter voll erwerbsgemindert ist, kann sie weder ALG I noch ALG II beziehen. Voraussetzung dafür ist nämlich Erwerbsfähigkeit. Es ist zu vermuten, dass das beim Bürgergeld nicht anders ist.
Bei der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung gelten aktuell übrigens höhere Vermögensfreigrenzen (bis zu 60.000 EUR für Alleinstehende), außerdem gibt es derzeit keine Angemessenheitsprüfung bei den Unterkunftskosten.
Aber sicher stimmt das. Ist unmissverständlich in Paragraph 141 SGB XII geregelt. Die im letzten Absatz genannte Verordnung wurde mittlerweile erlassen, daher gelten die Regelungen bis 31.12.2022.
das Schonvermögen beträgt 5000 Euro - der Rest muss eingesetzt werden bevor der Staat in Anspruch genommen wird
Aktuell eben NICHT!! Es gilt momentan die Regelung des Paragraphen 141 SGB XII. Kann denn hier keiner lesen?
Auszug:
.... wird Vermögen für die Dauer von sechs Monaten nicht berücksichtigt. Satz 1 gilt nicht, wenn das Vermögen erheblich ist; es wird vermutet, dass kein erhebliches Vermögen vorhanden ist, wenn die leistungsnachsuchenden Personen dies im Antrag erklären.
es müssen wahrheitsgemäße (!) Angaben gemacht werden ....
...
wer Vermögen hat - für den gilt das nicht!
Erhebliches Vermögen stellt laut der aktuellen Hinweislage (analog der Regelungen im WoGG) ein Betrag von bis zu 60.000 EUR beim Alleinstehenden dar. Der sechsmonatige Verwertungsausschluss beginnt mit jedem Bewilligungsabschnitt, der in die Geltungsdauer der Verirdnung fällt, neu zu laufen. Hierzu gerne Kommentare (Hauck/Noftz oder Haufe online) lesen.
ersetze "bis zu" durch "ab" ... dann ergibt es vielleicht einen Sinn
im Übrigen ist die Grenze nicht starr
Erhebliches Vermögen in Pandemiezeiten - Recht-Steuern-Wirtschaft - Verlag C.H.BECK
Ein erhebliches Vermögen liegt vor, wenn im Einzelfall für jedermann offenkundig ist, dass die Bewilligung von existenzsichernden Leistungen nicht gerechtfertigt ist.
Letzteres ist ein Zitat aus einem Urteil in einem Einzelfall, bei dem zuvor das Vermögen bis zur Angemessenheitsgrenze abgeschmolzen wurde. Eine Allgemeingültigkeit würde ich davon nicht ableiten. Im übrigen wurde vermutlich eine Beratung bei der zuständigen Behörde helfen.
es soll beim Bürgergeld vermieden werden, das die schwer erarbeiteten eigenen kleinen "vier Wände" verkauft werden müssen .. daher keine Überprüfung mehr bei Vermögen .. auch deine Schwiegermutter hat ja vor ihrer EM Rente schwer gearbeitet, sodaß sie genau die Klientel für die neue Bürgerrente abgibt ..
Das Bürgergeld gibt es bisher ja nur in "Wunschvorstellungen" Es ist also völliger Blödsinn, darüber zu spekulieren, wer das alles beanspruchen kann.
@ToffeeFee50,
Richtig, das "Bürgergeld" ist von verschiedenen Politiker_innen/Parteien angedacht, und (sicher noch lange..) in der Diskussion. Es existiert NICHT!
Wenn das Vermögen aufgebraucht ist, bekommt frau/mann nach Miete und Krankenkasse monatlich ca. 430,-€ zum Leben (ein paar Euro mehr als Hartz IV).
Vor allem wünsche ich Deiner Schwiegermama gute Besserung..! LG, HB. :-)
Wie kommt sie darauf, Anspruch auf ALG 1 zu haben? Falls dieser Anspruch tatsächlich existiert, wäre er vorrangig vor ALG 2 und Sozialhilfe.
ALG 2 bekäme sie nur, wenn sie mindestens 3 Stunden tgl. arbeiten kann. Ist das der Fall? Falls Ja, warum stockt sie dann nicht bereits damit auf?
Über Bürgergeld zu spekulieren, ist müßig, da es diese Leistung noch nicht gibt. Soweit bis jetzt bekannt, soll es jedoch im Großen und Ganzen wie Arbeitslosengeld 2 sein.
Ich fürchte, der "Plan" Deiner Schwiegermutter wird in der beabsichtigten Form nicht aufgehen.
Sie kann nicht aufstocken, da es Grundsicherung wäre und dann müsste sie in eine billigere Wohnung ziehen und ihr Vermögen zunächst aufbrauchen. Diese 2 Punkte entfallen beim Bürgergeld komplett
Da sie 58 ist ist die rechtlich raus aus der Vermittlungspflicht
Abspruch ALG 1 hat sie für 24 Monate der entfällt nicht Dir Erwerbsminderungsrente
Wenn Grundsicherung = ALG 2, müßte sie nicht (zwingend) (sofort) umziehen. Zudem ist das sog. Schonvermögen für ALG 2'ler derzeit großzuügig gestaltet.
Über Bürgergeld kann man keine Aussage treffen, da es, wie bereits erwähnt, diese Leistung noch nicht gibt.
Woher willst Du jetzt also schon wissen, was da "entfdällt" bzw. was nicht?
Ich denke dazu kommen die gesundheitlichen Einschränkungen erschwerend dazu. Sie wird ganz einfach gar nicht arbeitsfähig sein.
Das vermute ich auch. Beim ALG 2 wird jedoch unterschieden zwischen voll- und teilerwerbsgemindert und erwerbsfähig. In den letzteren beiden Fällen könnte Anspruch bestehen.
Ob das alles beim Bürgergeld genau so sein wird, wissen jetzt noch nicht mal die, die es "gestalten" :)
Sie kann aber einfach nicht mehr. Versuche mal mit 500€ im Monat auszukommen.
Muss aber mit 58 auch nicht mehr in die Vermittlung
Versuche mal mit 500€ im Monat auszukommen.
Muß sie ja nicht. Sie kann mit ALG 2 oder mit Sozialhilfe aufstocken. Thema erledigt.
dazu muss aber vorher das Vermögen eingesetzt werden ... das soll offensichtlich vermieden werden ...
Das ist mir schon klar. Wenn jedoch Vermögen vorhanden ist, darf man sich nicht darüber beschweren, daß mtl. zu wenig Geld reinkommt. Zudem ist die Schonvermögensgrenze beim ALG 2 momentan noch recht großzügig bemessen.
Sich über 500 € mtl. Einkommen zu beschweren, während ggf. 10.000 € (Beispielsbetrag) auf der hohen Kante liegen, ist ein bißchen ... naja, lassen wir das.
ich auch dafür, dass jeder der bedürftig ist, das bekommt was ihm zusteht, gerade wenn jemand durch Krankheit in Not gerät (kann man sich ja leider nicht aussuchen) ... wenn aber genügend "da" ist, muss eben das erstmal verbraucht werden ...
es geht eben um das Existenzminimum
Die Harz 4 Leute dürfen das doch auch ab Bürgergeld warum nicht auch die Rentner
Zum letzten Mal:
Bürgergeld ist eine Leistung, die es noch nicht gibt.
Und bis 2023, ab wann es diese Leistung geben soll, fließt noch viel politisches Wasser den Rhein herunter.
Die Harz 4 Leute dürfen das doch auch ab Bürgergeld warum nicht auch die Rentner
Ich verstehe nicht, was Du meinst, halte Deine Frage jedoch nun für mehr als ausreichend beantwortet und verabschiede mich.
Dann unterstütze sie doch ! Wie sie dich groß gezogen hat !
Klar….meine Schwiegermutter hat mich bestimmt nicht großgezogen 🙈
sieh das nicht so eng und unterstütze deine frau = die tochter !
Sie bekommt kein Alg1 weil sie als Rentnerin dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht
Die Erwerbsminderungsrente ist befristet die würde im Januar auslaufen
und dann ist sie wieder arbeitsfähig? vermittelbar?
genau das wird nämlich passieren, dass man versucht sie zu vermitteln oder in Maßnahmen zu stecken ...
im Übrigen kann die Agentur für Arbeit auch eine ärztliche Begutachtung veranlassen - zu Feststellung der Arbeitsfähigkeit
Nein, das geht nicht.
Das Jobcenter ist berechtigt, für die Vers. einen Rentenantrag zu stellen
Alternativ wird bei der DRV angefragt, ob weiterhin eine Erwerbsminderung vorliegt.
Da dies anscheinend der Fall ist, wird kein Alg2/Alg1 gezahlt, bzw wieder zurückgefordert.
Man kann sich nicht immer aussuchen, was man gerne hätte...
Aber immer die die krank sind denen geht es am schlechtesten, die Rentner.
Die bekommen ja auch kein energiegeld und nichts
dafür bekommen sie 5,35% Erhöhung. Das bekommen die anderen nicht
Wer Grundsicherung beantragen will, muss eben seine "Bedürftigkeit" NACHWEISEN. was soll daran falsch sein? Damit mehr vererbt werden kann?
Das stimmt nicht
die vermögensfreigrenzen sind lächerlich 3000 Euro oder so und die Wohnung wird auch überprüft
Bis 450€ hier und dafür muss man ins ghetto ziehen