Buchung von nachträglich anerkannten Forderungen durch Insolvenzverwalter?
Eine Forderung wurde vom Insolvenzverwalter bestritten. Also habe ich diese uneinbringlich ausgebucht. Im Folgejahr wurde die Forderung dann vom Verwalter doch anerkannt. Muss ich diese wieder in voller Höhe einbuchen, obwohl nicht klar ist, in welcher Höhe zum Schluss die Insolvenzquote ist?
1 Antwort
Wenn ein Kunde insolvent ist, kannst du immer die Forderung ausbuchen und dir die umsatzsteuer wieder holen.
Wenn Jahre später eine Quote ausbezahlt wird, musst du die halt als Erlös buchen und davon die Umsatzsteuer abführen.
Das ist seltsam, denn es ist klar, dass ihr niemals 100 % bekommt.
Also müsste zumindest teilweise abgeschrieben werden.
Ich hab auch noch nie erlebt, dass eine Quote vorab bekannt gegeben wird.
Oft hatten wir nach Jahren einfach Geld auf dem Konto.. letztens noch, sage und schreibe 1,67 Euro.
Von vormals 400 Euro oder so..
da wäre es doch Wahnsinn, die in voller Höhe stehen zu lassen.
Hier mal was zu lesen, was ich auf die schnelle gefunden habe:
Die Forderug war nicht umsatzsteuerbehaftet. Aber unser Steuerberater bucht jetzt diese Forderung wieder ein und sagt, die muss in voller Höhe bestehen bleiben, da die Quote ja nicht bekannt ist. Die Ausbuchung nimmt er erst vor, wenn der Insolvenzverwalter eine ungefähre Quote bekanntgibt.
Ich muss doch auf diesen Betrag dann Körperschaftssteuer, Gewerbesteuer etc. zahlen... Und wenn in ein paar Jahren doch Geld kommt hab ich einen Verlust, den ich vorher gebraucht hätte
Das kann doch nicht richtig sein?