Bruttogehalt inklusive Firmenwagen richtig ermitteln
Guten Morgen,
ich hab´da mal eine gute Frage: Wie kann man - um sein eigenes Bruttogehalt richtig zu ermitteln - einen Firmenwagen in dieses mit einberechnen? Wie ist dabei der geldwerte Vorteil zu berücksichtigen und wie die Leasingrate des Autos, ggf. selbst zu tragende Kosten, wenn die max. Leasingrate, die die Firma zahlt, überschritten wurde, etc.
Beispielwerte (vereinfacht; nicht genau gerechnet):
Bruttogehalt: 2.000 EUR Listenpreis Auto: 20.000 EUR Entfernung Arbeitsplatz: 5 Km Leasingrate: 500 EUR Eigenanteil: 50 EUR
Gibt es dafür eine allgemeingültige Formel? Schlägt man auf das normale Bruttogehalt einfach die Leasingrate drauf, die die Firma für den Wagen bezahlt und zieht die Summe, die man für den geldwerten Vorteil bezahlen muss wieder ab, oder wie macht man das korrekt?
6 Antworten
hallo,
erst einmal vielen Dank für die Antworten bis hierher. Ich muss wohl aber noch konkretisieren.
Der Wagen wird nicht vom Brutto abgezogen bzw. nicht mit dem Brutto verrechnet, den gibt´s obendrauf.
Ein Mietwagen (Dauermietvertrag) wird derzeit genutzt. Wegen der Menge der Fahrten aber muss ein Firmenwagen verwendet werden. Es kann sich kein geldwerter Vorteil in Höhe von 450 EUR ergeben, da nicht die Leasingrate die Bezugsgröße ist, sondern der Bruttoinlands-Listenpreis für den Neuwagen.
Der geldwerte Vorteil (1%-Regelung) ist bereits in dem Modell berücksichtigt.
Dieser würde ergeben:
1% vom Listenpreis von 20.000 EUR = 200 EUR +
0,03 % vom Listenpreis je Entfernungskilometer = 30 EUR
insgesamt also 230 EUR, die auf das Bruttoentgelt in Höhe von 2.000 EUR zur Berechnung der Steuer draufgeschlagen werden müssen.
Bruttogehalt = 2.230 EUR. Die Steuern, die dann ermittelt werden, werden dann aber wieder von den 2.000 EUR abgezogen, was ja dann erst den realen Abzug (geldwerten Vorteil) bedeutet. Was aber mit der Leasingrate?
Was mein Problem ist, ist die Bewertung, was ich denn nun als das reelle Bruttoentgelt betrachten soll. Die 2.230 EUR wären meiner Meinung nach nicht korrekt, weil diese nur der Berechnung der Steuer dienen und - vor tatsächlichem Abzug der Steuern und Abgaben - dann wieder herausgerechnet werden.
Sind es 2.450 EUR, weil ich auf das Bruttogehalt noch die Leasingrate draufrechnen muss abzügl. des Eigenanteils, die der Chef für mich bezahlt?
Oder ziehe ich von diesen 2.450 EUR die 230 EUR wieder ab, weil diese ja zu einem höheren Steuersatz führen und folglich zu einem niedrigeren Netto? Hätte ich dann also 2.220 EUR?
Vorsicht! Wenn man einen Firmenwagen hat, kann man selbst keine Werbungskosten für die Fahrt zum Arbeitsplatz absetzen! Die Finanzämter gleichen das untereinander ab! Bei uns müssen die MA auch entsprechende Erklärungen unterschreiben, dass sie darüber informiert wurden!
@LittleArrow:
Stimmt. die eigenen Einsparungen müssen berücksichtigt werden. Danke. Die Entfernung und alle anderen werte, die ich hier angegeben habe, sind fiktiv und so gewählt, dass es überschaubar und nachvollziehbar bleibt. Ich gebe natürlich keine echten Zahlen rüber. Es geht hier ja um das Prinzip, wie etwas zu bewerten ist.
@RBMannheim:
Danke für den Tipp mit den Werbungskosten. Werde mich dahingehend genau erkundigen.
Spinnen wir das Ganze aber noch weiter (auch nur fiktiv, einen tatsächlichen Arbeitswechsel ziehe ich nicht in Betracht).
Wie würdest du es bewerten, wenn du mit den oben genannten Werten jetzt den Arbeitsplatz wechseln willst und im neuen Job z.B. 10% mehr verdienen möchtest als bisher und es beim nächsten Arbeitgeber keinen Firmenwagen gibt?
Was ist dann dein Brutto, das du ansetzen würdest, um davon die 10%ige Erhöhung zu errechnen? Meiner Meinung nach, sollten das dann nicht die 2.000 EUR sein (also dann neu 2.200 EUR), da der Wagen ja auch eine Bruttoentgelt-Erhöhung bedeutet - trotz des geldwerten Vorteils. ???
Der Rechenansatz von gfrage war richtig.
Jetzt gibt es aber verschiedene Begrifflichkeiten: Das Bruttogehalt ist nach wie vor 2000 Euro. Das Steuerbrutto ist um den zu versteuernden geldwerten Vorteil höher, also 2230 Euro.
Die Leasingrate ist durch den geldwerten Vorteil bis auf die 50 Euro Eigenanteil abgedeckt und erscheint gar nicht auf dem Lohnkonto (zählt auch nicht zum Gehalt oder Steuerbrutto).
Die 50 Euro sind eine reine Nettozuzahlung. Vom Auszahlungszahlungsbetrag deiner Gehaltsabrechnung werden einfach 50 Euro einbehalten.
gnaz einfach, du hast einen geldwerten vorteil von 450€ den du zu verteuern hast. das wäre auch der fall wenn du über deinen chef ein fzg kaufst und den rabatt bekommst, selbst der rabatt wäre ein geldwerter vorteil. ich würde auf einen dauermietvertrag bei europcar umsatteln. denk mal drüber nach gruss akademikus
Mein Freund hat auch einen Firmenwagen geleast und der wird dem Bruttogehalt verrechnet. Also, zum Beispiel: Vorher hat er 14 euro Brutto verdient, jetzt mit Wagen verrechnet, nur noch 9 Euro brutto
Ist NICHT sein Gehalt.. Dient nur dem Beispiel..
trotzdem muss der geldwerte vorteil des pkw versteuert werden...
Die Besteuerung des geldwerten Vorteils (1 % v. Listenpreis inkl. MWSt plus 0,03 % vom Listenpreis je Entfernungskilometer) hast Du richtig dargestellt. Dieser Gesamtwert erhöht das steuerpflichtige Einkommen und um diesen Mehrsteuerbetrag sinkt Dein bisheriges Nettoeinkommen.
Gegen dieses gesunkene Nettoeinkommen mußt Du allerdings alle die KfZ-bezogenen Kosten rechnen, die Du bislang für Deinen privaten PKW hattest: Betriebs- und Wartungskosten, Wertverlust und kalkulatorische Zinsen.
Ferner kann man bei den Werbungskosten aus unselbständiger Arbeit (Anlage N zur Steueerklärung) die Fahrtkosten mit 0,30 Euro/Entfernungskilometer je Arbeitstag ansetzen (ich lasse mal die Problematik der Anrechnung ab dem 21. Kilometer weg). Aber wegen Deiner persönlichen Entfernung von nur 5 km entfällt bei Dir dieser Aspekt. Du kannst aber den Werbungskostenpauschbetrag ansetzen.
Die Leasingrate ist für Dich m.E. irrelevant.