Brille austragen lassen?
Hallo, ich möchte Sehhilfepflicht aus meinem Führerschein(B) austragen lassen. Nun habe ich mich ein wenig im Internet informiert, doch leider sind die Antworten auf diese Frage sehr unterschiedlich. Einige meinen, ein neuer Sehtest vom Optiker reicht für den B-Führerschein und erst bei höheren Klassen ein ärtzliches Gutachten. Andere sagen, dass man da auch ein Gutachten braucht. Was stimmt nun? Reicht ein Sehtest vom Optiker?
6 Antworten
Hallo Philipp,
als aller erstes solltest du dir sicher sein, dass du auch wirklich keine Sehhilfe mehr brauchst.
Haben sich deine Augen denn verbessert? Das ist ja eher selten der Fall.
Wie schon in anderen Antworten geschrieben wurde, wendest du dich damit am besten an die für dich zuständige Führerscheinstelle / Fahrerlaubnisbehörde.
Die kann dir mit Sicherheit eine Antwort geben, auf die du dich auch verlassen kannst.
Wenn du uns dann hier noch das Ergebnis mitteilst, ist die Sache perfekt ;-)
Viele Grüße
Michel
Ich bin mir nicht sicher was zur Zeit aktuell ist, aber warum fragst Du nicht bei der Führerscheinstelle nach ?
Ich mein, wenn jemand die richtige Antwort kennt dann doch die oder ?
Ein Anruf kann Dir Geld, Zeit und oder lästige Laufereien ersparen
Nimm 100 Euro in die Hand und mach einen Termin beim Augenarzt. Du brauchst ein augenärztliches Gutachten.
Das Theater habe ich vor 7 Jahren gehabt -> in der Schweiz wurde mir die Sehhilfe aus dem Führerausweis ausgetragen.
In Deutschland wieder eingetragen (habe meinen Führerschein nach Rückkehr aus der Schweiz wieder umschreiben lassen müssen). Austragung geht nur mit augenärztlichem Gutachten.
Ein Attest vom Optiker reicht nicht.
Der neue Führerschein kostet dann 24 Euro zzgl. was auch immer du für das biometrische Passbild bezahlen musst.
In der Anlage 6 zur FeV wird aufgeführt, welche Anforderungen an das Sehvermögen gestellt werden.
Hiernach wird bei der Klasse B nur ein Sehtest gefordert (§ 12 Abs. 2 FeV). Dieser Sehtest wird anerkannt, wenn er bei einer amtlich anerkannten Sehteststelle (Zertifizierung nach DIN) vorgenommen wird.
Die Sehteststelle stellt hierfür eine Sehtestbescheinigung aus.
Eine augenärztliche Untersuchung ist nach § 12 Abs. 5 FeV nur dann erforderlich, wenn der Sehtest nicht bestanden wird. Dann sind weitergehende Untersuchungen erforderlich (Zif. 1.2 der Anlage 6).
Weder aus § 12 FeV noch aus der Anlage 6 ergibt sich ein Hinweis, dass immer eine augenärztliche Untersuchung erforderlich ist, damit die im Führerschein eingetragene Sehhilfe wieder ausgetragen wird.
Es wird lediglich darauf hingewiesen, dass ein Nachweis erbracht werden muß, dass der Sehtest nach Anlage 6 bestanden wurde. Dieser Nachweis kann somit auch von einer Sehteststelle (Optiker) erbracht werden.
Andere sagen, dass man da auch ein Gutachten braucht
Hallo Philipp61198
warum erkundigst Du Dich nicht bei der Stelle, die es letztendlich austragen müssen, die wissen es am besten.
Ich habe gerade bei dee zustandigen Führerscheinstelle angerufen und die Dame am Telefon meinte, ein Sehtest vom Optiker reiche nicht aus, man bräuchte aber lediglich eine Bescheinigung vom Augenarzt. Von einem Gutachten hat sie nichts erwähnt.