Augenärztliches Gutachten für Führerschein
Ich habe gegoogelt,bin aber nicht schlauer geworden.
Wann ist ein augenärztliches Gutachten für den Führerschein nötig?
Eine 18jährige hat sehr schlechte Augen und ist vom Optiker zum Augenarzt geschickt worden.Sie hat bereits eine Brille und wollte beim Optiker einen Test machen lassen.
Dieser hat jetzt ein Gutachten erstellt und will dafür 110 Euronen.
Ist das so in rechtens?Abgesehen davon,dass der Arzt die Kosten schon vorher hätte mitteilen müssen,wer bestimmt,wann so ein Gutachten nötig ist???
Danke im voraus.
7 Antworten
Wenn die person beim Sehtest(der für den Schein zwingend vorgeschrieben ist) und durchfällt, wird die Person zum Augenarzt geschikt der ein Gutachten erstellt.
Was die Kosten angeht...mein Lieber man...ich musste mal 90 DM zahlen.(1999) Da kann man sehen...Euro macht ja alles billiger.
Das Gutachten wird er nicht von sich aus ausgestellt haben, also gehe ich davon aus,daß es jemand beauftragt hat...und was es kostet, hätte dieser jemand vorher erfragen sollen.
Wann ist ein augenärztliches Gutachten für den Führerschein nötig? Wenn nicht durch einen einfachen Sehtest ausreichende Sehkraft nachgewiesen werden kann ist ein ärztliches Gutachten notwendig. Wer es in Auftrag gibt muß es auch bezahlen. Du hättes ja auch vorher fragen können was es kostet. Ohne gibt es keine Zulassung zur Führerscheinprüfung.
Danke,aber ich habe meinen Führerschein schon sehr lange.
Schade,dass hier keiner ohne Belehrungen auskommt.
Die Person hätte fragen können,aber jede gute Praxis weist vorher auf die Kosten hin. Trotzdem Danke
Du brauchst lediglich ein Attest des Sehtests (bzw. evtl eine (stärkere) Brille).
Geh zu einem Optiker, bei dem der Sehtest kostenlos ist (Fielmann z.B.) und es sollte keine Probleme geben...
Wenn der Optiker jemanden zum Augenarzt schickt, dann hat er keine normale Sehschwäche, sondern mehr.
da die bisherigen Antworten dich nicht befriedigen können, schaue hier rein
http://www.fahrerlaubnisrecht.de/Anlage%20FeV/Anlage%206.htm
ich zitiere:
Sehtest (§ 12 Abs. 2)
Der Sehtest (§12 Abs. 2) ist bestanden, wenn die zentrale Tagessehschärfe mit oder ohne Sehhilfen mindestens beträgt:** 0,7/0,7.** Über den Sehtest ist eine Sehtestbescheinigung nach § 12 Abs. 3 zu erstellen. Augenärztliche Untersuchung (§ 12 Abs. 5) Besteht der Bewerber den Sehtest nicht, ist eine augenärztliche Untersuchung erforderlich.
wann die augenärzliche Untersuchung bestanden ist kannst du aus dem Link entnehmen