Briefgeheimnis bei WhatsApp?
1.Nehmen wir mal an, es gäbe einen angeblichen Mobbing-Fall in einer Klassen-WhatsApp Gruppe, nun geht diese/r SchülerIn zum Klassenlehrer, der daraufhin die Nachrichten der Klassengruppe lesen will, darf er das wenn sich einer der Schüler aus der Gruppe sich weigert seine Zustimmung zugeben? wegen dem Briefgeheimnis?
- Nehmen wir mal an, es gäbe einen angeblichen Mobbing-Fall zwischen 2 Schülern, nun geht diese/r SchülerIn zum Klassenlehrer, der daraufhin den Chatverlauf lesen will darf er das wenn nicht der andere Schüler es erlaubt? wegen dem Briefgeheimnis?
2 Antworten
Nein der Klassenlehrer darf es nicht so einfach lesen. Wenn es in der Hausordnung oder in der Ascho steht darf er das Handy zwar konfeszieren aber zum lesen der Nachricht braucht er endweder die Einwilligung des Schülers, oder je nach alter die Zustimmung der Eltern. Das hat aber nicht mit Briefgeheimnis zu tun. Aber wenn er es trotzdem macht, ohne Einwilligung passiert ihm eig trotzdem nichts vlt wird ihm auf die Finger geklopft mehr nicht, denn wenn er damit nur gegen Mobbing vorgeht hat es ja einen Grund. Würde er es tun um einfach nur seine Neugier zu befriedigen oder um Persönliches herrauszufinden oder um zu stalken, wäre der Fall schon anders gelagert.
Der Lehrer darf dies in keinem von beiden Fällen! Solange nicht beide ihre Zustimmung geben, macht er sich strafbar. Falls er es schon gelesen haben sollte, wende dich erstmal an den Schulleiter und danach nötigenfalls auch an die Polizei.
Siehe hierzu Artikel 10 des Grundgesetzes, dein Whatsapp zählt als Fernmeldung.
"(1) Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich. (2) Beschränkungen dürfen nur auf Grund eines Gesetzes angeordnet werden [...]"
Vielen Dank, glücklicherweise ist keines der beiden Fälle vorgefallen, es war nur eine rein Theoretische Frage
So ein Schwachsinn! Das ist das gleiche wie wenn du sagst "wenn er sich die Erlaubnis der Eltern holt, darf er dein Kind verprügeln."
Vielen Dank, glücklicherweise ist keines der beiden Fälle vorgefallen, es war nur eine rein Theoretische Frage
Wie gesagt es ist so nicht ganz richtig, denn hohl er sich die Einwilligung der Eltern darf er es.