Gilt das Briefgeheimnis bei WhatsApp?
Wir haben in der Schule einen Test gesendet über WhatsApp. Jetzt will eine Schülerin zum Lehrer gehen und ihm den Chat zeigen. Wenn ich sage das ich geschrieben und das nicht möchte sie es aber trotzdem macht und den Text liest (die Lehrerin) macht sie sich dann nicht wegen Verletzung des Paragraphen 202 strafgesetzbuch strafbar?
5 Antworten
Nein, § 202 trifft hier nicht zu, da es sich nicht um einen Brief oder sonstiges Schriftstück handelt, welches in einem Umschlag oder sonstwie gesichert wäre. Ein WhatsText ist, wenn er beim Empfänger angekommen ist, meines Erachtens wie ein Stück Papier, welches offen auf dem Tisch liegt. Und dieses zu lesen ist kein Verstoß gegen § 202 StGB.
Du kannst die Nachricht ja neuerdings löschen. Dann ist diese Frage überflüssig
stimmt :/ du musst dein Handy auf jeden Fall nicht abgeben. Ist ja dein Eigentum. Beim Briefgeheimnis bin ich mir nicht sicher. Aber schätze schon, dass sie das nicht lesen darf.
oh mein Gott.. wenn du wüßtest, wie Whatsapp überwacht und ausspioniert werden kann, da is nix mit Briefgeheimnis.. aber auch gar nichts
Nein - die Lehrerin verschafft sich ja keinen rechtswidrigen Zugang dazu.
Mal ganz davon abgesehen, tritts du ohnehin jegliche Recht an deine Inhalte ab, die du über Whatsapp sendest..
Über Nachrichten, die Du weggeschickt hast, kann der Empfänger verfügen wie er will.
Das ist lediglich wenige Minuten nach dem Absenden möglich.