Briefabschluss mit "Hochachtungsvoll" manchmal daneben?
Angenommen, ich bringe irgendwo eine Beschwerde vor, aber die Antwort lässt erkennen, daß man meine Beschwerde eher nicht ernst nimmt bzw. man sich keiner Schuld bewußt ist.
Wenn dann der Brief auch noch mit "Hochachtungsvoll" abgeschlossen wird anstatt dem üblichen "Mit freundlichen Grüßen", kann man sich dann zurecht auf den Arm genommen fühlen oder kann man daraus eigentlich nichts Negatives ableiten?
4 Antworten
"Hochachtungsvoll" hat nichts mit auf den Arm nehmen zu tun. Es ist die distanzierteste, kälteste Grußformel, die gerade noch der Form genügt. Eine "höfliche" Umschreibung von "Du mich auch".
"Mit dem Ausdruck vorzüglichster Hochachtung" greift das ironisierend auf und hat seinerseits nichts mit Kindergarten-Niveau zu tun.
Dieser Kommentar von Dir ist ein wenig unfreundlich, wie ich finde, und das grundlos. Möglicherweise war der Ton Deiner ursprünglicher Beschwerde so, dass der Adressat Grund zur Verärgerung hatte und deshalb so kalt reagiert hat?
Warum unfreundlich? Ich empfinde es halt nunmal als nicht angebracht, auf ein "Hochachtungsvoll" dann meinerseits nochmal "nachzutreten" und mit diesem "Mit dem Ausdruck vorzüglichster Hochachtung" zu antworten.
Das erscheint mir irgendwie kindisch und schaukelt das Ganze nur unnötig hoch.
Und wenn "Hochachtungsvoll" schon eine so kalte und gerade noch der Form genügende Grußformel ist, warum verwenden diese dann z.B. Gerichte oder der Adel?
Die distanzierte Grußformel "Hochachtungsvoll" kann im Gegensatz zur Standardfloskel "Mit freundlichen Grüßen" durchaus negativ besetzt sein. So unterschreibt man auch, wenn man auf den Empfänger nicht gut zu sprechen ist bzw. wenn ein erheblicher Konflikt besteht. So habe ich das vor langer Zeit jedenfalls mal gelernt.
Im Geschäftsverkehr werden sie daher unter Umständen von manchen Adressaten als unhöflich empfunden, als sie zuweilen ironisch gebraucht werden – die ihnen eigentlich innewohnende Höflichkeit wird ins Gegenteil verkehrt –, etwa wenn der Schreiber nicht freundlich grüßt, jedoch die Form wahren will, beispielsweise bei der letztmaligen Mahnung vor Einleitung eines gerichtlichen Mahnverfahrens.
http://de.wikipedia.org/wiki/Gru%C3%9Fformel_%28Korrespondenz%29#Gru.C3.9Fformelnf.C3.BCrGesch.C3.A4ftsbriefe
Allerdings ist nicht zwingend davon auszugehen, daß jedermann diese feinen Unterschiede auch bekannt sind. Diese Grußformel kann also negativ gemeint sen, muß es aber nicht.
Fazit: ich würde mich an Deiner Stelle nicht über die Grußformel aufregen sondern die Auseinandersetztung in der Sache führen. Das ist letztlich das, was wirklich relevant ist. Ich habe mir z.B. angewöhnt, auch in Auseinandersetzungen mit der Formel "Mit freundlichen Grüßen" zu unterschreiben, um damit meine innere Ruhe und ein Gefühl der Überlegenheit zu signalisieren.
Es gibt eine DIN-Norm für Geschäftsbriefe. Man schreibt seit einigen Jahren nur noch "Mit freundlichen Grüßen". Das einzige "Negative", das man "daraus ableiten" könnte, wenn du "Hochachtungsvoll" schreibst, ist, dass ersichtlich ist, dass du nicht auf dem neusten Stand bist.
Da wird in der Beschwerdeabteilung gerne geschmunzelt. Hochachtungsvoll unterschreibt man eine Mitteilung an einen Richter oder anderen vergleichbar hoch angesiedelten Menschen.
Es wird auch gerne alles zerlegt, nochmal auf die AGB hingewiesen und nur dem stattgegeben, was auch wirklich muss. So manches liegt im Ermessensspielraum des Sachbearbeiters.
Ich habe schon in einer Beschwerdeabteilung gearbeitet. Ich würde mir alles nochmal genau angucken, auch wenn ich für den Fall eine Rekordzeit von 2h bräuchte.
Ok, aber dann ist es doch eigentlich eine Frechheit, so einen Antwortbrief mit "Hochachtungsvoll" zu unterzeichnen, weil das eine offensichtliche Verarschung ist.
Wie würdest du als Beschwerdeführer darauf reagieren?