Hochachtungsvoll
Hallo,
wiso finden man überwiegend in Anwalts/Staatsanwaltsschreiben die Grußfromel: "Hochachtungsvoll" , da wie viele meinen, diese (nach DIN) schon veraltet ist? - Oder hat diese etwas mit der entsprächenden Autorität zu tun, welches dem Leser solcher Schreiben im gewissen Maß den "Intellektuellen Eindruck" erwecken soll?
12 Antworten
ich weiß nicht, ob es da eine regelung gibt, aber ich empfinde es als veraltet und würde es durch beste grüße ersetzen
Ich bin hier Gast und muss sagen, was für schlechte Antworten es hier zum Thema "Bedeutung von 'Hochachtungsvoll'" gibt!
Jemand, der sich hier über die Bedeutung dieses Wortes informiert, wird sich wohl hüten es jemals wieder in einem Brief anzuwenden, welcher eigentlich freundlich und mit, wie das Wort schon sagt, voller Hochachtung geschrieben wurde. Vielleicht hilft ja doch ein Blick ins Wiktionary -> http://de.wiktionary.org/wiki/hochachtungsvoll
Die Formel "Hochachtungsvoll" ist nicht freundlich gemeint. Man kann dem Gegenüber nur noch Achtung entgegenbringen, aber keine Freundlichkeit mehr.
Quatsch!
Bedeutungen : achten
[1] respektieren
[2] zu schätzen wissen
[3] anerkennen
Bedeutungen: hochachtungsvoll
[1] höfliche, sehr förmliche Schlussfloskel, vor allem in amtlichen Schreiben
[2] voller Bewunderung, voller Hochachtung
"Hochachtungsvoll" in Behördenschreiben ist keineswegs "mit voller Bewunderung und voller Hochachtung" gleichzusetzen. Behörden kennen nämlich sehr wohl auch die Grußformel "mit freundlichen Grüßen" und verwenden diese auch in den meisten Schreiben.
Handelt es sich jedoch um eine Mahnung, einen Vollstreckungsbescheid, Bußgeldbescheid oder ähnliches, dann wird eher die Formel "Hochachtungsvoll" verwendet. Einfach mal analysieren, wann die eine Variante und wann die andere Variante verwendet wird.
Ein weiser Berufsschullehrer hat mir schon vor 20 Jahren erklärt, dass "Hochachtungsvoll" übersetzt bedeutet "Du kannst mich mal" und "mit vorzüglicher Hochachtung" bedeutet "Du kannst mich mal kreuzweise!".
Ich selbst verwende bei Schreiben an Behörden meist nur "hochachgungsvoll" und "mit vorzüglicher Hochachtung".
Die Formel "Hochachtungsvoll" ist nicht freundlich gemeint. Man kann dem Gegenüber nur noch Achtung entgegenbringen, aber keine Freundlichkeit mehr. Darum "Hochachtungsvoll". Allerdings sehe ich persönlich in dieser Grussformel eine kleine Drohung, die eigentlich verboten gehört. Freundlichkeit sollte grade unter Fremden herrschen, darum finde ich die so daneben.
DH
DH
Ein weiser Berufsschullehrer hat mir schon vor 20 Jahren erklärt, dass "Hochachtungsvoll" übersetzt bedeutet "Du kannst mich mal" und "mit vorzüglicher Hochachtung" bedeutet "Du kannst mich mal kreuzweise!".
Behörden kennen sehr wohl auch die Formulierung "mit freundlichen Grüßen" und verwenden diese meist auch. Bei Schreiben, die etwas bedrohlich wirken sollen wie z.B. Mahnschreiben, Bußgeldbescheiden o.ä. wird die Formel "hochachtungsvoll" verwendet.
Ich selbst verwende bei Schreiben an Behörden meist nur "hochachgungsvoll" und "mit vorzüglicher Hochachtung".
Das Wort "Hochachtungsvoll" kann unter "Bestimmen" schriftlichen Austausch auch mit "Vorsicht Stufe" interprediert werden = Amtsdeutsch. Ändert aber nichts daran, dass der Sprachgebrauch reichlich veraltet ist.