Zeugenvorladung: Hatte nie etwas mit der Polizei zu tun, was ist das für ein Brief?
Hallo und zwar bin ich grade sehr unter schock ! Ich habe einen Brief von der Polizei bekommen ... ich habe noch nie was mit der Polizei zu tuhen gehabt weder habe Einträge oder sonstiges ich habe nichts gemacht .. und kann nicht verstehe. Weshalb ich diesen Brief erhalten habe .. was bedeutet das hab ich eine Anzeige. Bekommen oder ?!? Ich habe vor einer Woche falsch geparkt gehabt und eine Person hat mit ein Zettels aufs Auto geklebt das ich hier nicht parken dürfte er es bei der Polizei anschwärzt aber mehr auch nicht kann es damit zusammen hängen ?
16 Antworten
... ich habe noch nie was mit der Polizei zu tuhen gehabt weder habe Einträge oder sonstiges ich habe nichts gemacht ..
Das ist jetzt auch weiterhin so und es ist nichts gegen Dich.
Du bist ZEUGE.
Das bedeutet, Du hast vielleicht was gesehen und nun braucht man von Seiten der Ermittlungsbehörden Deine Aussage, was Du gesehen und mitbekommen hast hierbei. Man benötigt von Seiten der Polizei Deine Hilfe.
Und dazu bittet man Dich, beis Pozeleis vorbei zu kommen.
Das ist alles, dabei ist nichts gegen Dich gerichtet.
Bitte keine Panik! :-)))
Du bist als ZEUGE vorgeladen. Das kann jeder/m Bürger/in passieren. Deshalb hast du dich nicht strafbar gemacht. Dir wird auch überhaupt nichts vorgeworfen. Du sollst dich nur zu irgendetwas (Diebstahl) äußern. Wenn du nichts weißt, dann sagst du es. Und wenn du etwas weißt, dann sagst du es auch.
Wichtig ist, dass du die WAHRHEIT sagst und nichts verschweigst und nichts hinzufügst. Darüber wirst du belehrt werden. Eine Falschaussage wäre allerdings eine strafbare Handlung.
Mit dem Falschparken hat das nichts zu tun! :-))
Entspanne dich! Es gibt überhaupt keinen Grund zur Aufregung!
Ganz oben in dem Brief heißt es "in dem Ermittlungsverfahren zu" und da steht bei Vorname ja dran zur Zeit unbekannt...
Da du ja einen Brief bekommen hast, weiß die Polizei anscheinend wie du heißt, was bedeutet, dass du schon mal NICHT der Täter bist. Abgesehen davon sind ZEUGENvorladungen nur für ZEUGEN, also nicht für Täter. Du sollst also da deine Sicht der Geschehnisse von einem Diebstahl darlegen.
Du brauchst dir absolut keine Sorgen zu machen, außer du hast vor zu lügen, aber das würde ich dir nicht empfehlen.
Zuallererst: Mach dir keine Sorgen!
Du hast eine Ladung als Zeuge von der Polizei erhalten. Warum? Wahrscheinlich hat sich ein Diebstahl ereignet, den die Polizei jetzt aufklären will. Du wurdest von irgendwem wohl als Zeuge angegeben, weil du eventuell nützliche Informationen haben könntest. Ob das tatsächlich der Fall ist, wird sich herausstellen.
Die Strafverfolgungsbehörden und auch später die Gerichte sind in den meisten Fällen auf Zeugen angewiesen, um Straftaten aufzuklären. Als Zeuge bist du nicht Beschuldigter, sondern kannst (vielleicht) einfach Hinweise geben, die bei der Aufklärung helfen. Mit einem Falschparken hat das Ganze nichts zu tun - es geht laut dem Brief um einen Diebstahl - und nochmal: du bist nicht Beschuldigter! Du wirst also nicht beschuldigt, einen Diebstahl begangen zu haben, sondern man erhofft sich von dir nur, dass du zur Aufklärung etwas beitragen kannst. Vielleicht warst du irgendwo anwesend und könntest einen Diebstahl beobachtet haben. Oder es geht einfach nur um Hintergrundinformationen zum (mutmaßlichen) Täter, die du liefern könntest. Oder irgendwo in deinem Umfeld (zB Arbeitsstelle, Freundeskreis) wurde ein Diebstahl begangen und jetzt werden alle Personen befragt, die irgendetwas wissen könnten. Kurz gesagt: Die Polizei denkt, du könntest ihnen zur Aufklärung eines Diebstahls nützliche Informationen liefern und hat deswegen ein paar Fragen an dich.
Was solltest du jetzt tun?
Zuerst ist festzustellen, dass du nicht verpflichtet bist, bei der Polizei zu erscheinen. Du kannst selbst entscheiden, ob du dort hingehen möchtest oder nicht. Denn es gibt keine Pflicht, bei der Polizei zu erscheinen, um als Zeuge eine Aussage zu machen.
[Kurze Zwischenbemerkung: Diese Rechtslage ändert sich demnächst. Der Bundestag hat kürzlich ein Gesetz verabschiedet, das es ermöglicht, dass auch die Polizei auf Anweisung der Staatsanwaltschaft verbindliche Zeugenvorladungen verschicken kann. Sobald dieses Gesetz in Kraft tritt, ist man als Zeuge verpflichtet, auf so eine Vorladung hin bei der Polizei zu erscheinen und auch bei der Polizei auszusagen, sofern man kein Aussageverweigerungsrecht hat.]
Also: Du musst nicht hingehen. Dadurch entstehen dir in der Theorie auch keine Nachteile. Aber: In der Praxis kann es natürlich durchaus verdächtig erscheinen, wenn ein Zeuge ohne Gründe nicht erscheint. Auch wenn das alleine niemals ein Grund sein kann, gegen den fehlenden Zeugen zu ermitteln, so kann es durch ein Ausbleiben doch in der Paxis zu Folgen kommen - das soll dir keine Angst machen! Die Polizei weiß sehr wohl, dass man ihren Vorladungen keine Folge leisten muss - und sie weiß auch, dass das einige Bürger wissen und daher nicht kommen.
Wenn du nicht kommst, kann folgendes passieren: Die Polizei leitet das an die Staatsanwaltschaft weiter und diese schickt dir dann eine Vorladung. Auf diese Vorladung hin musst du kommen und auch aussagen. Allerdings ist das in deinem Fall sehr unwahrscheinlich. Denn wegen eines simplen Diebstahls wird niemals ein Staatsanwalt seine kostbare Zeit opfern, um dich persönlich zu befragen.
Kommst du also nicht, kann es sein, dass - je nach Wichtigkeit des Falles - die Polizei bei dir zuhause vorbeikommt, um dich dort zu befragen. Du musst sie dann weder hereinlassen noch dich zu der Sache äußern. Bei einem simplen Diebstahl wird aber auch das wohl nicht passieren. Die Polizei hat wichtigeres zu tun.
Wenn du nicht kommst, kann es schließlich sein, dass du irgendwann vom Gericht zur Gerichtsverhandlung als Zeuge geladen wirst. Dann bist du verpflichtet zu erscheinen und zur Sache auszusagen. Aber auch dann gilt: Keine Sorge, du bist nur Zeuge! Du sollst dann auch nur dabei helfen, dass das Gericht die Sache aufklären kann.
Andere Möglichkeit: Du gehst zu dem Termin zur Polizei. Wenn du da keine Zeit hast, ruf einfach an und vereinbare einen anderen Termin. Lass dich dabei nicht doof anmachen. Wie gesagt: Dass du kommst, ist allein deine Entscheidung - wenn die Polizei dich unbedingt hören will, muss sie auch auf deinen Terminwunsch eingehen.
Gehst du zu dem Termin, werden dir Fragen gestellt. Diese solltest du wahrheitsgemäß beantworten. Entgegen anders lautender Antworten hier ist eine Falschaussage vor der Polizei allerdings nicht unbedingt strafbar. Die §§ 153, 154 StGB (falsche uneindliche Aussage, Meineid) gelten nur bei Aussagen vor Gericht, aber nicht bei Aussagen vor der Polizei. Strafbar machst du dich nur, wenn du durch deine falsche Aussage verhinderst, dass jemand bestraft werden kann (Strafvereitelung, § 258 StGB) oder wenn du jemanden wissentlich falsch beschuldigst oder verdächtigst (§ 164 StGB). Keine Sorge also: Wenn du etwas nicht genau weißt, dann sag das einfach. Und wenn du aus Versehen etwas Falsches erzählst, hast du dich auch nicht strafbar gemacht.
Du kannst deine Aussage jederzeit abbrechen und gehen. Du musst auf die Fragen nicht antworten. Aber du solltest dir nicht zu viele Gedanken machen. Die Polizei verdächtigt dich nicht, sondern will einfach nur ihren Job machen und einen Diebstahl aufklären. Dass du nervös bist, ist ganz normal. Auch auf kritische Fragen durch die Beamten solltest du dich einstellen. Aber auch wenn es dir anders vorkommt: Nicht du bist der Beschuldigte, sondern nur ein einfacher Zeuge.
Vielleicht kannst du auch gar keine brauchbaren Informationen liefern. Das ist auch nicht schlimm. Dann weiß die Polizei immerhin, dass du als Zeuge in diesem Fall nicht geeignet bist.
Nach der Aussage kann es sein, dass du nochmal irgendwann Post bekommst - diesmal dann vom Gericht mit der Ladung zur Gerichtsverhandlung. Auch hier musst du dann nochmal als Zeuge aussagen. Denn das Gericht darf nicht einfach deine bei der Polizei gemachte Aussage verwerten, sondern muss dich persönlich dazu hören. Das alles wird aber nur dann passieren, wenn die Polizei merkt, dass du eine Aussage machen kannst, die überhaupt weiterhilft. Ansonsten ist die Sache für dich nach der Aussage bei der Polizei erledigt.
FAZIT: Mach dir keine Sorgen; überleg dir, ob du eine Aussage bei der Polizei machen willst. Und denk daran: Du bist nur Zeuge und hilfst eventuell bei der Aufklärung einer Straftat. Niemand will dir irgendwas.
Hallo,
laut Schreiben geht es um Diebstahl. Das hat nichts mit Deiner Falschparkerei zu tun.
Ich würde dort einfach mal anrufen und mich erkundigen, worum es denn genau geht.