Brief an Vormieter angekommen - Meine Pflichten?

11 Antworten

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Mach einen Vermerk drauf "unbekannt verzogen" und wirf ihn in einen Briefkasten.

puecklerice 
Beitragsersteller
 27.09.2011, 11:01

Es war die die schnellste und für mich brauchbarste Antwort, da der Weg zum Briefkasten mit weniger Umständen verbunden ist als auf den Briefträger zu warten oder ihn zum Absender zu schicken.

Trotzdem danke an alle anderen. Gab fleißig DH :).

Zurück mit dem Hinweis "verzogen". Du bist nicht verpflichtet für eine Weiterleitung (du musst ja auch nicht wissen, wohin der Vormieter gezogen ist) oder Aufbewahrung (würde ja auch nichts helfen, denn der Vormieter kommt ja nicht deswegen zurück). Wegschmeissen .... nein, auch wenn ich nicht weiss, ob das vor dem Gesetz eine Straftat wäre (ich nehme an, wahrscheinlich nicht). Aber die Post kann den Brief an den Absender zurückschicken und der muss dann halt selber die neue Adresse suchen.

Was anderes ist, wenn du die neue Adresse kennst -> dann kannst du diese der Post ja mitteilen :-)

du gibst ihn den Briefträger wieder mit! Der schickt ihn dann mit einem Vermerk an den Absender zurück.

Wenn Du die Adresse weißt, streiche die alte durch und schreibe die neue auf den Umschlag. Wenn Du die Adresse nicht weißt, streiche die Adresse durch und schreibe: Unbekannt verzogen. Dann geht der Brief zurück an den Absender.

stell den brief einfach oben auf die briefkästen mit einem zettel für den postboten drann - dass er nimmer da wohnt - der nimmt den dann wieder mit - nein verpflichtet bist du zu gar nix - ist ja nicht dein problem - aber wegwerfen solltest du ihn auf keinen fall - stell ihn auf die kästen und gut ist - da brauchst du auch nicht auf den postboten extra am nächsten tag warten - stell ihn aber erst morgen hin - sonst nimmt ihn vielleicht noch jemand weg