Brautkleid aus der Türkei zoll?
Guten Tag,
ich habe mir aus der Türkei 2 Kleider gekauft (für das Standesamt und für die spätere hochzeitsfeier)
der Wert von beiden Kleidern liegt bei 2200€. Nun weiß ich nicht wie das mit dem Zoll am Flughafen ist. Die Dame vom Shop verkauft mir das Kleid nur für viel günstiger -weil sie eine bekanntin ist und mir quasi das Kleid als Hochzeitsgeschenk günstiger mitgeben will. Ich habe jetzt für beide ca. 500€ gezahlt. Die Rechnung habe ich auch sicherheitshalber - ist aber eine einfache Rechnung. Jetzt weiß ich nicht ob der Zoll das Unglaubwürdig finden wird, weil die Kleider wirklich schön und hochwertig sind.
kann mir jemand hierbei helfen? Sollte ich die wäre anmelden kurz vor dem Ausgang ? Und wie erkläre ich es? Ich heirate schon 1 Woche nach Ankunft und habe einfach höllische Angst, dass mir die Kleider genommen werden.. bitte um Hilfe und Tipps - was ich dort sagen sollte. Und kann man sagen es ist ein Geschenk? Falls ja, wie weise ich das nach ?
vielen Dank im Voraus 🙏🏼🙏🏼
5 Antworten
Es ist doch kein Geschenk, also melde es an, wie jeder andere auch und bezahle den Zoll.
Aber auch wenn es ein Geschenk wäre,müsstest Du auch den Zoll bezahlen.
Keine Sorge, die Kleider werden dir nicht weggenommen. Du musst sie bei der Einreise aber beim Zoll angeben und dort 19% Einfuhrumsatzsteuer und moeglicherweise auch Zoll bezahlen. Wenn es sich offensichtlich um deutlich hoeherwertige Kleider handelt, wird der Zoll die 500 Euro Rechnung aber vermutlich als Gefaelligkeitsrechnung betrachten und den tatsaechlichen Wert ermitteln bzw. schaetzen. Nach diesem richten sich dann auch die Einfuhrabgaben.
Probleme wirst du aber bekommen, wenn du die Kleider nicht anmeldest und man sie bei dir findet. Angesichts des dann doch schon sehr hohen Hinterziehungsbetrages duerfte dann wohl ein Steuerstrafverfahren eingeleitet werden und die Kleider werden zur Beweissicherung beschlagnahmt.
>Nun weiß ich nicht wie das mit dem Zoll am Flughafen ist.
Auch dafür ist der Rote Kanal gedacht. Roten Kanal nehmen und Fragen. Gruener Kanal, gefragt werden, und was 'dabei' zu haben zieht automatisch eine Strafe mit sich.
Reisefreimenge aus nicht-EU-Ländern nach Deutschland:
andere Waren
- bis zu einem Warenwert von insgesamt 300 Euro
- bei Flug- bzw. Seereisenden bis zu einem Warenwert von insgesamt 430 Euro
Heißt auch bei 500 Euro müsstest du dich in die Reihe einreihen wo du sagst das du was zu verzollen hast.
Im Normalfall reicht den Zollbeamten der Kaufbeleg. Der unnormale Fall wäre das man dir unterstellt das du einen Bekannten um eine falsche Quittung gebeten hast. Das Passiert normalerweise nicht ohne Grund.
Der unnormale Fall wäre das man dir unterstellt das du einen Bekannten um eine falsche Quittung gebeten hast. Das Passiert normalerweise nicht ohne Grund.
Der Grund wird hier sein, dass der tatsaechliche Wert der Kleider offensichtlich ein Vielfaches des ausgewiesenen Rechnungsbetrages ausmacht. Das erkennt der Zoll.
Roter Ausgang nehmen und Verzollung anmelden