Brief vom Zoll - Zurückhaltung von Waren
Moin,
Hab mir über die Seite enjoymedia.ch ein Telefon im Stil des Rolling Stones Logos bestellt. Jetzt kam heute ein Brief vom Zoll, weil "der Verdacht [entstand], dass eine oder mehrere Waren Zeichen, Namen oder das Aussehen besitzen, die ein Schutzrecht (z.B. Markenschutz, Urheberrecht odas das [..?] Geschmacksmuster) verletzen, für die ein sogenannter Grenzbeschlagnahmeantrag gestellt wurde."
Ich kann damit insofern sehr wenig anfangen, als dass ich enjoymedia.ch eigentlich für eine seriöse Seite gehalten habe. Wird das jetzt überprüft und mir dann zugesandt? Oder muss ich Widerspruch einlegen? Oder kümmert sich enjoymedia.ch drum und ich bekomme mein Geld wieder?
Verstehe leider dieses Beamtendeutsch überhaupt nicht und bin mir jetzt nicht ganz sicher ob ich warten oder handeln muss. Vielleicht kennt sich ja jemand besser damit aus, bei Bedarf geb ich auch gerne noch weitere Informationen.
Vielen Dank!
8 Antworten
Die Sache ist doch ganz einfach: Das Rolling Stones-Logo genießt Markenschutz. Der Hersteller hat das Telefon wohl ohne entsprechendes Nutzungsrecht in Verkehr gebracht. Das Ding wurde beim Zoll jetzt aus dem Verkehr gezogen und wird vermutlich vernichtet.
Die Seite kann durchaus seriös sein und es ist durchaus möglich, dass dieses Produkt nach schweizer Recht zulässig ist. Dummerweise gilt hier aber deutsches Recht.
Oder kümmert sich enjoymedia.ch drum und ich bekomme mein Geld wieder?
Ersteres eher nicht, letzteres wäre sehr kulant, da das Telefon mit ziemlicher Sicherheit nicht zurückgeschickt, sondern vernichtet wird.
Besteht bei den Zollbehörden der Verdacht, dass Waren, für die eine stattgebende Entscheidung vorliegt, ein Recht geistigen Eigentums verletzen, so setzt sie die Überlassung der Waren aus oder hält diese zurück.
Dies wird dem Rechtsinhaber sowie dem Anmelder oder Besitzer der Waren mitgeteilt. Zugleich kann dem Rechtsinhaber Menge und Art der angehaltenen Waren übermittelt werden.
Es schließen sich zwei Verfahrensmöglichkeiten an. Nach Eingang der Mitteilung über die AdÜ/ZvW muss der Zollbehörde, die die Waren angehalten hat, innerhalb von zehn Arbeitstagen mitgeteilt werden, dass entweder
- ein zivilgerichtliches Verfahren, in dem die Schutzrechtsverletzung festgestellt werden soll, eingeleitet worden ist oder
- die Zustimmung des Rechtsinhabers zum vereinfachten Vernichtungsverfahren
vorliegt.
Am Ende des Verfahrens stehen entweder die vereinfachte Vernichtung oder die Feststellung der Rechtsverletzung durch ein Gericht.
Hallo gehe hin die werde wen du da bist das teil öffnen wen es dumm kommt wir der zoll das teil einziehen und du must noch strafe zahlen oder steuern nachzahlen kan gehen bis straferfahren LG
In dem Schreiben steht normalerweise drin was du machen musst. Es kann sein, dass du die Ware bei der nächstgelegenden Zollstation in Empfang nehmen musst. Aber wie gesagt steht das eigentlich in dem Schreiben drin. Auch, was für Unterlagen du u.U. mitbringen musst.
Kannst du den Brief abfotografieren? Adresse und sonstige persönliche Informationen natürlich vorher schwärzen?!
Ab besten ist im ersten Schritt dich bei dem Händler zu melden und ihm so den Sachverhalt zu schildern. So stellst du erst einmal sicher, dass dein Geld nicht weg ist.
Weiterhin steht doch bestimmt auf dem Brief eine Telefonnummer. Dort rufst du dann an, und stellst eben diese Frage. Was hat das Schreiben zu bedeuten und wie wird weiter verfahren? Was hat das für dich zu bedeuten? Und wann kriegst du dein bestellten Artikel ausgehändigt?
für die ein sogenannter Grenzbeschlagnahmeantrag gestellt wurde
Da wird gar nichts ausgehändigt. Beschlagnahmt ist beschlagnahmt. Anschließend kommt nur noch der Bulldozer...