Braucht man für eine Ausbildung im öffentlichen Dienst von Anfang an den deutschen Pass?
Hallo, ich ziehe es in Betracht, eine Ausbildung bei der Stadtverwaltung anzufangen. Jedoch besitze ich weder den deutschen-, noch den Pass eines anderen EU-Staates.
Wäre es nicht möglich, dass man den Pass während der Ausbildung bekommt?
Ich bin in Deutschland geboren und besitze die allgemeine Hochschulreife.
3 Antworten
Bei einer normalen Ausbildung dürfte das nicht erforderlich sein. Lediglich wenn es sich um eine Beamtenausbildung handelt.
Nein, denn auch in der Ausbildung ist man Beamter auf Widerruf. Somit geht das ohne Pass nicht.
Für hoheitliche Aufgaben muss man Deutscher im Sinne von Art. 116 des Grundgesetzes sein. Eine Beamtentätigkeit scheidet ohne Deutschen Pass daher aus.
Als Angestellter jedoch sehe ich kein Problem bei einer Behörde zu arbeiten, auch wenn man keinen Deutschen Pass hat.