Brauche ich eine Rechtsschutzversicherung um Anzeige zu erstatten?
Hallo Leute, ich komme mal gleich zum Punkt. Mein Bruder hat über meinen Namen haufenweise Schulden gemacht, Telefon/Klamotten/etc. Nun wurde ich Heute morgen von der Polizei abgeholt weil ich in ein Betrugsfall verwickelt sein soll und die Strafe nicht bezahlt haben soll. Kurz darauf kam mein Bruder vorbei und gestand vor Panik sofort das er es war. Daraufhin habe ich die Strafe bezahlt und er wurde dazu aufgefordert die tat schriftlich zu gestehen, wozu er sagte, "Das war ich doch gar nicht". Unglaublich, was? Dies geschah erst Heute und auch erst Heute habe ich herausgefunden, dass er noch so einiges an Schulden über meinen Namen am laufen hat.
Wenn ihr euch fragt, wie zum Henker ich denn nichts davon wusste, er war sehr geschickt und hat die Briefe immer aus dem Postkasten geschnappt. Nun ist meine Frage, brauche ich eine Rechtsschutzversicherung um das alles klären zu lassen, damit die schulden wieder auf seinem Namen laufen?
4 Antworten
Eine Rechtsschutzversicherung schließt man ab, um bei künftig eintretenden Prozessen gegen die anfallenden Kosten versichert zu sein. Dabei wird immer fein unterschieden, welcher Ärger schon zum Zeitpunkt des Abschlusses unterwegs war - für den zahlt die Versicherung nichts.
Eine Anzeige wegen Betrugs, Identitätsdiebstahls und der Unterschlagung von Post erstattet man bei der Polizei - das ist völlig kostenlos.
Die solltest Du erstatten - erzähle dabei von dem widerrufenen Geständnis Deines Bruders, das von den Polizisten ja mitangehört wurde - besprich mit den aufnehmenden Beamten, ob Du die Anzeige gegen Unbekannt oder Deinen Bruder erstellst.
Die Bestätigung der Anzeige wirst Du für alle Gläubiger brauchen, die Dich erst mal für ihren Kunden und Schuldner halten und mit denen Du Dich zügig in Verbindung setzen solltest.
Es war allerdings keine schlaue Idee, eine Strafe für eine Straftat zu bezahlen, die Du nicht begangen hast - damit widersprichst Du ja Deiner Position, dass Du selbst nichts damit zu tun hattest.
nein eine anzeige zu machen ist kostenlos solange sie auf wahren tatsachen beruht. als angezeigter wäre eine rechtschutz versicherung von vorteil
Eine Frage hätte ich noch, wenn du erlaubst. Wann ist ein Schufa Eintrag eigentlich verschwunden und ist er dann tatsächlich gar nicht mehr sichtbar für andere? Sprich, habe ich nach dem Ablauf wieder ne Weiße Weste?
Wenn du bis jetzt keine hast, wird dir jetzt auch erstmal keine helfen, da die wenigsten Versicherungen für Schäden gelten, die bereits bei Abschluss des Vertrages vorhanden sind....
Aber du kannst dir auch ohne Versicherung einen Anwalt nehmen, so ist es nicht.
Das Problem ist nur, wenn dein Bruder weiter die Sache abstreitet oder gar nichts mehr sagt....dann musst du irgendwie beweisen, dass er es war....
Die Löschfristen kannst Du hier gut einsehen: http://www.ent-schuldigung.de/schufa/ Die Negativeinträge werden erst beim vollständigen Ausgleich der Schuld gelöscht.
Löschung ist hier nur sehr indirekt gemeint, den es wird zwar im Positivfall an die Schufa mitgeteilt, das die Schuld beglichen wurde. Der Eintrag darüber bleibt aber als Negativmerkmal bis zu 3 Jahre in der Schufa.
Für eine Anzeige brauchst du zunächst gar nichts, die macht man bei der Polizei. Falls du einen Anwalt brauchst hilft normal ein Rechtsschutz, aber keine Versicherung wird für einen bereits laufenden Fall zahlen.
Nun, die Tatsache das er es vor dem Polizisten vor Panik zugegeben und dann erst später, als er gemerkt hat was ihn erwartet, es plötzlich abgestritten hat, sollte doch reichen, oder?
Eine Frage hätte ich noch, wenn du erlaubst. Wann ist ein Schufa Eintrag eigentlich verschwunden und ist er dann tatsächlich gar nicht mehr sichtbar für andere? Sprich, habe ich nach dem Ablauf wieder ne Weiße Weste?