Brauche ich ein Tüv-Gutachten für meine selber umgebaute Hebebühne?
Ich möchte meine Garage mit einer alten Hebebühne die als Personen- und Lastenaufzug umgebaut wurde(von mir selber) vermieten. Muss ich meine umgebaute Hebebühne vom Tüv absegnen lassen oder gar versichern?
4 Antworten
Moin!
Da Du die Hebebühne gewerblich nutzt, wirst Du um eine Prüfung nicht drum rum kommen (zur Info sh. https://www.pruefplaketten-news.de/pruefung-von-hebebuehnen-nach-bgg-945/)
Und wg. der Versicherung solltest Du nicht außer acht lassen, dass es im Worst Case sehr teuer werden kann, wenn etwas falsch läuft; insbesondere, wenn es nicht nur zu sachlichen, sondern auch zu körperlichen Schäden kommt. Wertvolle Ratschläge hierzu kann Dir bestimmt auch der Hebebühnen-Prüfer geben.
wölfin
Moin SimonPhoenix00
Wenn du den "Personen- oder Lastenaufzug" quasi der Öffentlichkeit zur Verfügung stellst, muss sie auf jeden Fall vom TÜV abgenommen werden. Im Schadensfall könnte sich deine Haftpflichtversicherung sonst weigern zu zahlen.
Hast du im Vorfeld abgeklärt, was für eine Abnahme nach Änderung oder Neubauabnahme überhaupt erforderlich ist?
Ein paar Punkte die mir spontan einfallen:
- Umwehrung
- Geländerhöhe
- Notrufsystem(ab 2020 Pflicht)
- Notfallplan
- Technische Zeichnungen der Anlage
- Stromlaufplan
- Einhaltung des Wasserhaushaltsgesetzes
- Baumusterprüfung der Sicherheitskomponenten (Fangvorrichtung, Türverschlüsse usw.), soweit vorhanden.
Das sind nur ein paar Stichpunkte. Die Liste ist mit Sicherheit nicht vollständig und abhängig von der Bauart deines "Personenaufzuges". Höchstwahrscheinlich wird deine Konstruktion für eine Personenbeförderung nicht zugelassen.
Für die Prüfung benötigst du noch eine Prüflast, falls es überhaupt soweit kommt.
Gruß, Frank
Hast du denn nun alle Fragen zur Vermietung der Garage klären können?
Du als Vermieter der Garage bist auch verantwortlich dafür, dass die darin befindliche "Hebebühne" sicher ist.
Bei einem "Eigenbau" würde ich nicht die Verantwortung dafür tragen wollen und ob du sie überhaupt "abgesegnet" bekommst, ist fraglich.
Viele Grüße
Michael
Auf jeden Fall!