Brauche Hilfe zum Thema Kindeswohlgefährdung?

7 Antworten

Ich habe mehrere Jahre beim Jugendamt gearbeitet. Grundsätzlich sind solche Dinge immer sehr kompliziert und man müsste sich wohl noch viel genauer die Details ansehen, um hier einen guten Rat geben zu können. Ganz allgemein sind die Jugendhilfemaßnahmen (also auch Unterbringungen in Wohngruppen) immer freiwillig. Ein Gericht kann zwar anordnen, dass ein Kind nicht mehr bei den Eltern leben darf und die Polizei kann dies dann auch umsetzen- im Gegenzug kann man ein Kind aber nicht in der Wohngruppe einsperren. Eine betrunkene Mutter ist im rechtlichen Sinne auch noch keine akute Gefährdung für ein 13jähriges Kind- insofern z.B. keine Gewalt von ihr ausgeht. Problematischer ist da eher der Alkoholkonsum deiner Schwester- für dieses Thema sollte aber ja der Erziehungsbeistand da sein. Nach deinen Schilderungen erscheint eine Fremdunterbringung zwar sicherlich angebracht- warum dies aber nicht bis zum nächsten Monat warten kann, ist mir tatsächlich auch noch nicht so ganz klar geworden.

Traberli 
Beitragsersteller
 07.05.2018, 10:05

Das Problem das ich sehe ist das alles freiwillig ist und meine Schwester natürlich nicht weg möchte von meiner Mutter weil sie da ja alles tun kann was sie möchte. Und meine Mutter wird das machen was meine Schwester möchte so wie immer. Klar kann ich bis nächsten Monat warten aber es wird mir nichts bringen weil wir das Betreutewohnen uns da erst anschauen werden und danach soll meine Schwester dann entscheiden ob sie dahin möchte oder nicht. Genau so wie du das schilderst "Eine betrunkene Mutter ist im rechtlichen Sinne auch noch keine akute Gefährdung für ein 13jähriges Kind" so hat es mit die Jugendamt Sachbearbeiterin auch geschildert. Was ich aber bei dem rechtssystem nicht verstehe ist das eine betrunkene Mutter doch ihrer Aufsichtsplicht nicht nachkommen kann oder? Das wurde ja schon bewießen als meine Schwester mit 1,3 Promille in die Schule gegangen ist. Meine Schwester hat gegenüber den Lehrern auch schon Selbstmord androhungen gemacht und ist auf Schüler (dadurch ist sie auch von einer Schule geflogen) und fast auch auf Lehrer los gegangen.

DerJoergi  07.05.2018, 10:11
@Traberli

Akute Gefährung heißt ja nur für einen kuzen Zeitraum. Eine Alkoholerkrankung führt in den meisten Fällen in der Tat dazu, dass die Aufsichts- und Erziehungspflicht auf Dauer nicht wahrgenommen werden kann und es in solchen Fällen zur Heimunterbringung kommt. Die Sache mit der Entscheidung deiner Schwester kenne ich so in der Art auch- allerdings mit der Einschränkung, dass man einem Kind / Jugendlichen in dem Alter sagt, du musst auf jeden Fall zu Hause raus und wir bieten dir aber ein paar Alternativen, von denen du auf jeden Fall eine auswählen musst- sprich, dass es klargestellt wird, dass der Verbleib zu Hause keine Option ist. In eurem Fall kann ich mir eigentlich auch nur vorstellen, dass da auch so etwas angedacht ist.

Im Notfall bleibt zum Schutz deiner Schwester nur der Weg, wenn deine Mutter wieder betrunken ist beim Jungendamt anrufen und sagen, deine Schwester müsse JETZT als Akutmaßnahme aus der Familie, da deine Mutter gerade so betrunken ist, dass sie nicht auf sie aufpassen kann. So wäre sie erst mal die Nacht da weg.

Das ganze dann zur Not am nächsten Tag wieder.

Nach ein paar Tagen wird das Jugendamt nicht mehr verantworten können, sie dahin zurück zu schicken.

Du kannst dann ja immer anbieten sie erst mal für den einen Tag zu nehmen, aber eben immer erst über das Jugendamt damit diese die Dringlichkeit verstehen.

Melde denen zudem noch mal aus einer Sicht den Vorfall wo sich deine Schwester betrunken hat, dass deine Mutter das fahrlässig in Kauf nimmt, indem überall Alkohol rumsteht und deine Schwester nicht kontrolliert wird, da deine Mutter selber betrunken ist. 

Deine Schwester wird das ganze vermutlich nicht lustig finden, aber es geht hier um ihre Zukunft. Irgendwann wird sie es dir vermutlich danken...

Traberli 
Beitragsersteller
 07.05.2018, 09:13

Danke das ist ein guter Tipp.

Wenn sie nicht freiwillig geht, ist es sehr unwahrscheinlich, dass sie dann in dieser Einrichtung bleibt.

Sie wird weglaufen.

Damit kann man nicht arbeiten. Da hebt man sich die Plätze lieber für Jugendliche auf, die das wollen.

Kannst Du sie nicht aufnehmen? Du könntest auch Pflegegeld für sie bekommen. Das sind ca. 825€, wobei ca. 225€ davon für Dich sind. Klassenfahrten u.ä. werden extra gezahlt.

Traberli 
Beitragsersteller
 11.05.2018, 20:41

Nein sonst ist keiner da. Bind mit dem Jugendamt jetzt soweit das wenn nochmal etwas passiert das meine schwester dann sofort raus genommen wird und in eine pflegefamilie kommt. Leider muss erst etwas passieren.

Traberli 
Beitragsersteller
 07.05.2018, 14:04

Das habe ich mir auch schon überlegt aber ich Arbeite vollzeit und mache momentan eine ausbildung nebenberuflich. Und ich wohne in einer 2 Zimmerwohnung seit februar.

Menuett  07.05.2018, 14:12
@Traberli

Sonstige Verwandte vorhanden?

Das Jugendamt kann nicht zaubern.

Ich arbeite zwar nicht beim Jugendamt, will aber gerne helfen.

Das Problem deiner Mutter ist ja dann aktenkundig, die Schule unterstützt dich, also würde ich sie klar anzeigen und darauf muss gehandelt werden, ist das Amt verpflichtet.

Ich kann nachvollziehen, dass man seine Mutter nicht anzeigen möchte, aber sie ist erwachsen und hat ihr Leben gewählt. Deine Schwester dankt es dir später, wenn sie dich wohl auch eine Zeit hassen wird dafür.

Halte Kontakt mit Schule und Jugendamt und natürlich zu deiner Schwester.

Aber anzeigen solltest du es schon, ist meine Meinung.

Traberli 
Beitragsersteller
 07.05.2018, 09:54

Das Jugendamt weis über alles schon bescheid aber sie tun nichts und die abteilungsleiterin wurde auch schon von der schule informiert.

verreisterNutzer  07.05.2018, 10:08
@Traberli

dann geh über Anwalt und das wird schneller gehen. Der Anwalt hat mehr Möglichkeiten und kennt sich auch in den kleinsten Winkeln aus.

Traberli 
Beitragsersteller
 07.05.2018, 08:38

Damit hab ich kein Problem ich habe keine persönliche Bindung mehr zu meiner Mutter. Wie meinst du Anzeigen? Beim Jugendamt?

verreisterNutzer  07.05.2018, 08:47
@Traberli

Ja direkt beim Jugendamt anzeigen und dahinter bleiben. Diese sind verpflichtet dem nachzugehen und bei deinen Schilderungen schnell. Kommst du beim Sachbearbeiter nicht weiter, geh eine Stelle höher.

Allein das Krankenhaus muss Meldung machen, wenn ein Minderjähriges Kind (Jugendlicher) mit diesem Promillewert eingeliefert wird.

Oder setz dich mit einem Anwalt in Verbindung, der dich berät, wenn es dir nicht schnell genug geht.

Von " was " für einem Jugendamt sprechen wir - Kreisstadt / Großstadt - Abteilungsleitung ist ein etwas dehnbarer Begriff. Welches Bundesland?

Traberli 
Beitragsersteller
 07.05.2018, 09:56

Der Vater ist leider sehr stark Drogemabhängig. Ich habe schon überlegt den Anwalt einzuschalten problem ist das ich keine Rechtschutz haben.

Menuett  07.05.2018, 13:55
@Traberli

Die für diesen Fall auch nicht zahlen würde.

Der Anwalt kann doch auch nichts dagegen machen, dass deine Schwester nicht will.

Traberli 
Beitragsersteller
 07.05.2018, 08:44

BW weis nicht ob ich das jugendamt nennen sollte hier