Brauch man eine Nebenverdienstbescheinigung?
Braucht man eine Nebenverdienstbescheinigung auch wenn man keinerlei Leistungen vom Arbeitsamt oder arge bezieht ? Der Arbeitgber des nebenjobs meinte ich soll soeinen vordruck für Nebenverdienst mitbringen und den gibt es beim Arbeitsamt... Ich bin zwar arbeitssuchend aber beziehe keine Leistungen... Da brauch ich auch keine Bescheinigung oder?
5 Antworten
Umgekehrt wird ein Schuh draus!
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, dir nach dem EStG einen Lohnzettel auszuhändigen! Und du bist gut beraten, alle je erhaltenen Lohnzettel, Leistungsbescheide von Ämter etc aufzubewahren bis zur endgültigen Bewilligung der Altersrente.
Oder glaubst du, dass du mit 66 aus Anlass der Rentenantragsstellung bei "Bereinigung der Beitragszeiten" noch weisst, dass du mit (Beispiel!) Mitte Zwanzig in den fehlenden 7 Wochen nur den Minijob hattest und keine Zahlungen vom Amt?
Wenn dann ev genau diese 7 Wochen fehlen für (BEISPIEL) die volle Beitragszeit, dann wirst du fluchen. Denn die Rentenformel beinhaltet auch den faktor "Beitragszeiten" udn je höher dieser Wert ist, desto höher ist deine Rente. Und als Nachweis von beitragszeiten gelten alte Lohnzettel, Leistungsbescheide etc.
Also sorgfältig aufbewahren, die Zettel!
Wow, hier sind ja wilde Antworten versammelt. Wenn du Leistungen vom Arbeitsamt beziehst und einen Nebenjob ausübst muss der Arbeitgeber unbedingt solch eine Bescheinigung ausstellen. Er hat recht, dieses Formular gibt es beim Arbeitsamt. Unterbleibt die Meldung ist es Leistungsbetrug. In deinem Fall verstehe ich es nicht da du keine Leistungen beziehst. Vielleicht will dein Chef sich aber auch nur absichern, würde sich sonst ebenfalls strafbar machen. Die Meldenpflicht gilt natürlich auch für Hartz IV Empfänger.
Der Arbeitgeber will sich aber absichern, damit man ihm keine Schwarzarbeit vorwerfen kann.
das macht er doch, wenn er den job bei der minijobzentrale anmeldet und die pauschalen bezahlt..
Solch eine Bescheinigung brauchst du nur für das Finanzamt (Steueramt).
normalerweise stellt den der arbeitgeber oder dessen steuerberater aus! deswegen deine frage?