Botengänge welche sind erlaubt?
Wir haben in BWL kurz mal das Thema Botengänge im Bezug auf Minderjährige gehapt.
Nach ein paar Tagen ist folgendes geschehen:
Ein Junge betrat den Laden und wollte eine Dose Schwarzer Krauser kaufen. Ich holte diese und bevor ich abscannte, wollte ich sein Alter abchecken ob er der Volljährigkeit entspricht. Dieser meinte dann er habe den Ausweis von seinem Vater dabei und dieser habe schon öfter im Laden angerufen, dass Ihm sein Sohn das mit bringen soll.
Bei mir und meiner Kollegin hat aber bisher keiner diesbezüglich angerufen! Wir haben Ihn daraufhin wieder heim geschickt.
Kurze Zeit später rief der Vater des jungens an und sagte er komme nicht weg und sein Sohn soll es mit bringen.
Nun stellt sich bei mir die Frage ist das erlaubt?
Weil eig. sind Zigaretten, Alkohol und co. an Minderjährige verboten!
Wie schaut des aus als Botengan?
Vor allem gibts diesbezüglich ja auch Kontrollen im Laden und ich nicht derjenige sein der dagegen verstößt.
Jedenfalls hat meine Kollegin gesagt der Herr solle in dem Fall vorher anrufen, wenn er seinen Sohn vorbei schickt, damit wir bescheid wissen.
Den verkauf der Zigarettendose habe ich der Kollegin überlassen, da ich mich da erst rechtlich gesehen sicher sein möchte.
Kennt sich hier wer aus? Evtl. mit einem Paragraphen? Weil ich würde es schon allein verweigern, weil der nicht die Volljährigkeit für Zigaretten kaufen besitzt.
Würd mich über hilfreiche Antworten freuen.
Lg gucigu
1 Antwort
Das Jugendschutzgesetz ist da ganz eindeutig. Paragraf 10 Abs. 1 untersagt die Abgabe von Tabakwaren an Kinder und Jugendliche u.a. auch in Verkaufsstellen. Eine Regelung, nach der die ausnahmsweise Abgabe bei Vorliegen einer Genehmigung durch eine sorge- oder erziehungsberechtigte Person gestattet ist, findet sich im Jugendschutzgesetz hingegen nicht.
Somit duerft ihr dem Minderjaehrigen auch dann keine Tabakwaren verkaufen oder auch nur mitgeben, wenn dessen Vater dies ausdruecklich wuenscht. Tut ihr es dennoch, droht euch gem. JuSchG § 28 Abs. 1 Nr. 12 und Abs. 5 eine Geldbusse bis zu (theoretisch) 50.000 Euro.
Des komische war nur ich hab des interessehalber in der Schule mal nach gefragt. Die meinte nur das sei ein heikles Thema 🙈 drum dachr ich hier weiß es vill. jemand
Danke so hab ich es vermutet. Jetzt weiß ich bescheid 👍
Genau so einfach ist das.