Botengänge welche sind erlaubt?

1 Antwort

Das Jugendschutzgesetz ist da ganz eindeutig. Paragraf 10 Abs. 1 untersagt die Abgabe von Tabakwaren an Kinder und Jugendliche u.a. auch in Verkaufsstellen. Eine Regelung, nach der die ausnahmsweise Abgabe bei Vorliegen einer Genehmigung durch eine sorge- oder erziehungsberechtigte Person gestattet ist, findet sich im Jugendschutzgesetz hingegen nicht.

Somit duerft ihr dem Minderjaehrigen auch dann keine Tabakwaren verkaufen oder auch nur mitgeben, wenn dessen Vater dies ausdruecklich wuenscht. Tut ihr es dennoch, droht euch gem. JuSchG § 28 Abs. 1 Nr. 12 und Abs. 5 eine Geldbusse bis zu (theoretisch) 50.000 Euro.

https://www.gesetze-im-internet.de/juschg/__10.html

https://www.gesetze-im-internet.de/juschg/__28.html

gucigu 
Beitragsersteller
 03.05.2018, 23:52

Des komische war nur ich hab des interessehalber in der Schule mal nach gefragt. Die meinte nur das sei ein heikles Thema 🙈 drum dachr ich hier weiß es vill. jemand

gucigu 
Beitragsersteller
 03.05.2018, 23:47

Danke so hab ich es vermutet. Jetzt weiß ich bescheid 👍

derdorfbengel  13.04.2018, 12:06

Genau so einfach ist das.