Darf ich mit 17 eine Probefahrt beim Autohändler machen?

3 Antworten

Hallo :)

Grundsätzlich musst du dafür die erforderliche Fahrerlaubnis dafür haben, sprich in deinem Fall die Prüfbescheinigung des begleiteten Fahrens. Wenn dein Vater als Begleitperson eingetragen ist, müsste er hierzu mit dabei sein. Des Weiteren liegt es im Ermessen des Autohauses bzw. des zuständigen Verkäufers, ob diese dir die Probefahrt ermöglichen.

Es kommt auch erheblich darauf an, mit welchem Fahrzeug du die Probefahrt durchführen willst. Mit einem BMW der 5er, 6er Reihe kannst du logischerweise komplett vergessen :D Zugelassen würde in deinem Fall die typischen Jungfahrer-Fahrzeuge.

Kontaktiere doch das jeweilige Autohaus. Die geben dir qualifizierte Antworten auf deine Fragen.

Viel Spaß und gute Fahrt ;-)

VDloverin 
Beitragsersteller
 18.10.2015, 16:46

Danke für diese ausführliche Antwort ! ^^

Diese Entscheidung, ob du fahren darfst oder nicht, trifft der Verkäufer des Autohauses.

Du darfst es nicht.