Darf ich mit 17 eine Probefahrt beim Autohändler machen?
Da ich mir ja spätestens wenn ich anfange zu arbeiten ein Auto kaufen wollen würde, dürfte ich mich jetzt schon beim Autohändler in einen Wagen setzen um mal Probe zu fahren? Jetzt würde ich mir ein Auto natürlich noch nicht kaufen, da ich noch zur Schule gehe, aber irgendwie hätte ich jetzt schon mal Lust Probe zu fahren, weil ich da schon so ein/zwei Autos im Sinne habe. (Sollten dann halt Gebrauchtwagen sein). Wenn der Händler aber weiß dass man das Auto nicht unmittelbar jetzt kaufen möchte, würde er das dann gleich als Zeitverschwendung ansehen und nein sagen? Mich würde es halt nur interessieren wie sich diese Autos die ich für die Zukunft im Sinn habe fahren lassen. Natürlich würde ich mit meinem Vater dort hin fahren, weil ich ja erst 17 bin. Dürfte ich also mit ihm auf dem Beifahrersitz eine kurze Probefahrt machen?
Ich freue mich über jede Antwort:)
3 Antworten
Hallo :)
Grundsätzlich musst du dafür die erforderliche Fahrerlaubnis dafür haben, sprich in deinem Fall die Prüfbescheinigung des begleiteten Fahrens. Wenn dein Vater als Begleitperson eingetragen ist, müsste er hierzu mit dabei sein. Des Weiteren liegt es im Ermessen des Autohauses bzw. des zuständigen Verkäufers, ob diese dir die Probefahrt ermöglichen.
Es kommt auch erheblich darauf an, mit welchem Fahrzeug du die Probefahrt durchführen willst. Mit einem BMW der 5er, 6er Reihe kannst du logischerweise komplett vergessen :D Zugelassen würde in deinem Fall die typischen Jungfahrer-Fahrzeuge.
Kontaktiere doch das jeweilige Autohaus. Die geben dir qualifizierte Antworten auf deine Fragen.
Viel Spaß und gute Fahrt ;-)
Sehr gerne :)
Diese Entscheidung, ob du fahren darfst oder nicht, trifft der Verkäufer des Autohauses.
Du darfst es nicht.
Danke für diese ausführliche Antwort ! ^^