Darf der Zoll einen überall anhalten?
Darf der Zoll, wie die Polizei, überall allgemeine Verkehrskontrollen machen? Also weit weg von Grenzen, sondern einfach in der Stadt, zur Routine?
5 Antworten
Grundsätzlich dürfen sie nicht (§ 14 ZollVG), und "allgemeine Verkehrskontrollen" dürfen sie erst recht nicht machen. Anders sieht es in den Zollgrenzbezirken aus, allerdings finden sich auch ausserhalb der Zollgrenzbezirke leicht Gründe für eine Zollkontrolle.
Einfach mal richtig lesen, ich habe "Zollgrenzbezirke" geschrieben, nicht "Zollgrenze".
Wenn Du den Link geöffnet und gelesen hättest wüsstest Du auch was gemeint ist.
Ich kenne das Zollverwaltungsgesetz mehr als genügend. Der grenznahe Raum bedarf allerdings einer Zollgrenze, die - Überraschung - nicht für die deutsch Grenze steht.
Aber wie!, und das tun sie, manchmal mit den unangenehmsten Methoden. Zollbeamte genießen die größten Befugnissen und dürfen in der Ausübung deren Tätigkeit fast alles.
Aber wie!, und das tun sie, manchmal mit den unangenehmsten Methoden, aber keine "Verkehrskontrolle". Es ist denen egal, ob sie zu schnell in der Stadt fahren. Aber sie dpefen sie anhalten, befragen, und das Auto zerlegenm wenn sie etwas suchen. Sie dürfen genauso jede Ecke ihrer Wohnung schnüffeln.
Zollbeamte genießen die größten Befugnissen und dürfen in der Ausübung deren Tätigkeit fast alles.
Ja, dürfen sie.
Mit deiner Berufserfahrung ist es nicht so weit her!
Allgemeine Verkehrskontrollen führt die Zollverwaltung nicht durch.
Sollten Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass du gegen zollrechtliche Verbote oder Beschränkungen verstößt (angefangen beim unversteuerten Kaffee für den Nachbarn bis zu Verstößen gegen das Außenwirtschaftsgesetz), ist eine Kontrolle überall denkbar, dabei können Maßnahmen in ursprünglicher Zuständigkeit der Bundespolizei und je nach Bundesland auch Aufgaben der Polizeien der Länder ergriffen werden, bis die entsprechende Behörde ihre Arbeit aufnimmt.
Prüfungen nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz können prinzipiell im ganzen Bundesgebiet stattfinden.
Der Zollfahndungsdienst hat im Rahmen seiner Ermittlungen dieselben Befugnisse wie die Polizeibeamten nach der Strafprozessordnung, um mit dem ZFD Bekanntschaft zu machen, musst du aber schon ordentlich was verbockt haben.
Die Zollgrenze der Gemeinschaft, auf die einige Antworten verweisen, bezeichnet NICHT grundsätzlich die deutsche Grenze. Es geht um die Außengrenzen der EU.
da es keine Grenzen mehr gibt, darf auch im Hinterland kontrolliert werden
Unsinn, natürlich gibt es noch Landesgrenzen.
und an denen gibt es noch Grenzkontrollen ?
Wenn der Zolle das für richtig hält natürlich, Kontrollen sind nämlich nicht verboten.
Dann bin ich mal gespannt, was du unter Zollgrenze der Gemeinschaft verstehst.