Blumentöpfe auf der Außenfensterbank erlaubt?
Auf meiner Außenfensterbank stehen seid ca. 3 Jahren Blumentöpfe. Nun schreibt mich die Hausverwaltung an diese innerhalb einer Woche zu entfernen. Grund: "Wie Sie sicher aus den Medien erfahren haben, wurde erst kürzlich eine Person durch ein herabfallendes Blumenkisterl verletzt." Wie schaut dies rechtlich aus ?
8 Antworten
Auch Sicherungen seitens des Mieters werden nicht berücksichtigt, weil es 1. gar nicht kontrolliert werden kann ob die Sicherungen nach der Kontrolle nicht wieder abgenommen werden. 2. Das Problem mit Giessen. Wer hat schon gerne eine unerwünschte Dusche am Kopf?, daneben geht immer was, also weg damit. Auch im Innenbereich sieht eine Blumenbank sehr schön aus und man belästigt niemanden.
ich bin selbst nur knapp einem schädelbruch entgangen, weil das dusselige weibsvolk keine rücksicht nehmen will - die frau hat damals nicht mal die topfreste weggemacht, sondern nur einen neuen zum töten auf die fensterbank gestellt - wer also auch noch dumm nachfragt, ob er dazu gezwungen werden kann, keine todesgefahr für andere darzustellen, gehört eigentlich als tier in einen käfig gesperrt - und jetzt nimm endlich die wurfgeschosse von der fensterbank
"Hat der Vermieter diese Sondernutzung allerdings jahrelang hingenommen, kann er die Entfernung des Blumenkastens nur bei Vorliegen eines sachlichen Grundes verlangen. (AG Schöneberg, Az: 13 C 367/00)"
Meine Blumentöpfe stehen schon 3 Jahre auf der Fensterbank. Sie stehen im Hochpaterre.
Die Unfallgefahr ist hoch - wenn deine Hausverwaltung das so verlangt wirst du Dich dem fügen müssen.
Möglicherweise kannst du aber auch eine "Sicherung" anbringen, die die Töpfe vorm Herabfallen schützt - dabei aber das Haus nicht beschädigen oder gar anbohren.
Denkbar ist zum Beispiel ein Sicherheitsseil welches oben durch die Kisten und Töpfe gezogen wird und ein Herabfallen zuverlässig verhindert.
SPRICH darüber mit der Hausverwaltung.
Denkbar ist zum Beispiel ein Sicherheitsseil welches oben durch die Kisten und Töpfe gezogen wird und ein Herabfallen zuverlässig verhindert.
Kannst du das mal genauer erklären? Das Sicherheitsseil muss doch auch irgendwie irgendwo befestigt werden. Es sitzt ja keiner am anderen Ende des Seils und hälts fest. Ich kanns nir nicht vorstellen, wie das funktioniert.
Wenn du nachweisen kannst, daß die Töpfe durch "geeignete Maßnahmen" vor dem Herunterfallen gesichert sind (Foto), so geht das Verbot ins Leere. Ansonsten darf die HV das aus Sicherheitsgründen vorsorglich verbieten.
@Trudi: 1.ging es bei der Frage um Sicherheit und ein Verbot deshalb 2. hast du mal was von Halterungen mit Schraubklemmen gehört, die sich an der Fensterbank fixieren lassen?
Da irrst du! Der Vermieter bestimmt, wie das Haus von außen aussehen soll. Wenn ihn die Blumenkästen stören, weil sie z. B. nicht in das einheitliche Bild passen, dann müssen sie weg. Und wie willst du die Blumenkästen ausreichend sichern, ohne Halterungen durch Bohren zu befestigen? Kleben? Klemmen? Festbinden?