Blue line Welpe verkauft worden ohne Papiere?
Hallo, ich hoffe mir kann jemand weiter helfen. Und zwar hat sich meine Freundin vor 2 Wochen einen Blue line Welpen aus Hannover gekauft. Im Nachhinein ist ihr bewusst geworden dass es nicht so einfach mit dem Hund wird bezüglich den Tests und der Haltegenegmigung usw. . Wir wissen mittlerweile dass man die Hunde nur vom Tierschutz kaufen darf usw. Was wir davor noch nicht wussten und den Hund privat gekauft haben. Der Hund wurde entwurmt und geimpft, haben den impfausweis mitbekommen. Aber sonst nichts anderes (wie eu-heimtierausweis) also: die hat sich einen Hund gekauft der nicht vom Tierschutz ist also auch keine Haltegenegmigung und keinen eu heimtierausweis hat sondern nur den impfausweis.
9 Antworten
kann doch nicht schwer sein, sich VOR der Anschaffung eines Hundes zu informieren, oder? und das im Zeitalter von Internet tzzz
In eurem Fall klingt es ganz danach, als wenn die Persönliche Eignung zum führen eines Hundes nicht gegeben ist. §12 1.
file:///C:/Users/Swissgirl/Downloads/Hundegesetz.pdf
ps. einen reinrassigen Hund als Mischling anzumelden, ist Betrug und wird früher oder später eh heraus kommen!
Ausserdem hat Niedersachsen doch gar keine Listenhunde mehr und behandelt alle Hunde gleich, oder wo wohnt ihr?
Manche Leute denken im Vorhinein nicht nach und checken es erst im Nachhinein. Da kann ich jetzt auch nichts mehr dran ändern
Hallo,
kommt ganz darauf an, in welchem Bundesland deine Freundin wohnt. In vielen Bundesländern ist es ja mittlerweile erlaubt, diese Rasse zu halten - auch ohne besondere Genehmigungen.
Wohnt sie aber in NRW, dann wird sie gleich mehrere Probleme bekommen. Erstens dürfen hier solche Hunde nur aus dem Tierschutz aufgenommen werden, zweitens muss man VOR der Anschaffung einen begründeten Antrag auf Haltungsgenehmigung stellen. Auch den erweiterten Sachkundenachweis braucht man VORHER.
Den Hund einfach als Boxer zu deklarieren halte ich für äußerst gefährlich. Denn dazu müsste man auch die Halterhaftpflichtversicherung belügen - und wäre im Fall der Fälle OHNE Versicherungsschutz - das kann existenzgefährdend werden. Und den Versicherungsnachweis muss man zur Anmeldung eines Hundes in NRW vorlegen - und im Versicherungsschein steht nun mal die Rasse.
Ansonsten hat es sehr böse Konsequenzen, wenn man bei einer Kontrolle - die täglich beim Spaziergang passieren kann oder wenn sich jemand beschwert (viele Leute haben Angst vor solchen Hunden und informieren die Ordnungsbehörde schnell). Dann wird deiner Freundin der Hund weggenommen, weil sie durch ihr vorsätzliches Falschverhalten bewiesen hat, dass sie die notwendige Zuverlässigkeit, die zur Haltung eines solchen Hundes zwingende Voraussetzung ist, nicht besitzt.
Der Hund landet dann im Tierschutz - und muss mal wieder für das menschliche Fehlverhalten die Folgen tragen.
Also - entweder blitzeschnelle in ein Bundesland umziehen, wo es keine Auflagen gibt, den Hund zurückgeben oder aber mit den Ordnungsbehörden Kontakt aufnehmen und versuchen, eine einvernehmliche Lösung zu finden (kann auch schiefgehen).
Man könnte sich ja vorher informieren?
Wer halt so ne sache.
Warum? Wenn er doch in Niedersachsen wohnt, wo es ein völlig anderes Landeshundegesetz gibt als in NRW? Muss er tatsächlich über alle Landeshundegesetze informiert sein? Das wäre doch wohl arg viel verlangt!
Wenn ich Welpen verkaufe - auch z.B. ins Ausland - dann bin ich auch nicht darüber informiert, ob dort die Haltung von Windhunden speziell geregelt ist. Ich verlasse mich darauf, dass der Käufer sich ausreichend informiert - denn das ist Verantwortung!
wer Kriminellen*** Ware abkauft, egal ob Drogen, Waffen oder eben Listenhunde/Listenhundmischlinge muss sich hinterher nicht über deren mieses Verhalten beklagen, denn derjenige selber ist ja nicht besser.
Das Hundegesetz für NRW sieht übrigens so aus, bitte:
***Kriminell deshalb, weil es nicht erlaubt ist diese Hunde in D zu züchten oder zu handeln. Von dem falschen weil veralteten Impfpass rede ich mal gar nicht.
Adventuredog - die Zucht dieser Hunde ist nicht generell in D verboten - in Niedersachsen ist sie z.B. völlig legal.
Dem Verkäufer ist also überhaupt kein Fehlverhalten zuzuordnen.
Nur solche Hunde aus dem Ausland nach D einzuführen ist verboten.
Kann man irgendwie gegen den Typen, der uns den Hund einfach verkauft hat, vorgehen? Wir haben gesagt, dass wir aus nrw kommen, aber er hat nichts dazu gesagt und uns den Hund einfach mitgegeben
Nö, der Verkäufer ist nicht verpflichtet, euch aufzuklären, welche Folgen der Kauf haben kann. Das ist ganz alleine EUER Fehler - die Schuld jetzt jemandem anderen zuzuschieben, ist ein ganz mieses Verhalten.
Also soll sie einen Antrag auf Haltegenegmigung stellen? Aber den bekommt man doch nur wenn man den Hund vom Tierschutz hat, sie hat ihn aber privat aus Hannover gekauft, wir wohnen in NRW.
Dann wird sie die Genehmigung jetzt nicht mehr bekommen. Denn weil sie sich einen Hund OHNE vorherige Info und OHNE vorherige Genemigung gekauft hat, wird man ihr die zwingend notwendige Zuverlässigkeit absprechen.
Gerade hier in NRW sind die gesetzlichen Regelungen dazu sehr streng und werden auch sehr streng gehandhabt.
Versuch macht klug - aber wahrscheinlich wird sie den Hund nicht halten dürfen.
Wer dem Gesetz zuwiderhandelt - kann mit Geldbußen bis zu 100.000 EUR bestraft werden, der Hund kann eingezogen werden.
Dies noch zur Verdeutlichung, dass es sich nicht um eine "Kleinigkeit" handelt, sich einen solchen Hund in NRW einfach mal zu kaufen.
Noch mal zur ILLEGALEN Einstufung in einen Mischling: Im Schadensfall kann ein DNA-Test genommen werden und dann wird zweifelsfrei festgestellt, welche Rasse er hat.
Übrigens gibt es bei seriösen Züchtern keine Blueline! Armer Hund, dass er nun der Leidtragende in diesem Fall ist, weil ihr euch nicht vorher informieren konntet ... Es ist immer und immer wieder dasselbe mit den Vermehrern und den - sorry - dummen Kunden, die ohne nachzudenken sich einen Hund anschaffen.
Wir haben gestern beim Tierheim angerufen, und selbst die meinten wir sollten angeben dass der Hund ein mischling ist
Klar, die haben nämlich keine Lust, noch einen Langzeitinsassen aufzunehmen, da es total schwer ist, diese Hunde zu vermitteln. Auch wenn er noch ein Welpe ist, muss der neue Besitzer ja alle erforderlichen Nachweise haben und dann noch zusätzlich bereit sein, die hohen Hundesteuern zu zahlen.
Ich bin generell NICHT gegen Listenhunde, meine Familie hat selbst einen Rotti. Was ich nur nicht gut finde ist, dass genau solche Menschen diese Hunde "züchten", die alle Klischees erfüllen. Ich hoffe, er hat wenigstens ein gutes Zuhause bei deiner Freundin gefunden und sie geht in Zukunft verantwortungsvoller mit dem Hundeleben um als bisher.
Wie gesagt - dann ist dieser Hund OHNE gültige Versicherung! Und wie schlimm für den Hund, wenn er dann in ein oder mehreren Jahren auffällt und dann eingezogen wird und ins Tierheim kommt.
Aber an den Hund scheint ihr ja überhaupt nicht zu denken!
Ich habs ihr gesagt, sie soll es sich gut überlegen. Man muss eine große Verantwortung tragen. Ich finde es genauso schade und traurig für den Hund. Gerade weil er sich schon an alles gewöhnt hat. Und das mit der mischlingsache wird sie garnicht erst machen. Hätte sie gewusst, dass man ihn nur vom Tierschutz in NRW holen darf, hätte sie es auch so gemacht.
Welche Rasse ist er denn ? Wenn er als Listenhund gilt sollte deine Freundin sich eine haltungsgenhemigung holen und sich die Bedingungen für listenhunde durchlesen . Soweit ich weiß kann man mit so einem Hund ein Test machen ob er als gefährlich einzuschätzen ist .
Adresse haben wir noch
Er ist ein Blue line mischling, haben uns schon etwas schlau gemacht. Erst zum Ordnungsamt, dann den Test machen,und wenn der Hund 1 Jahr alt ist noch einen Test. Aber man brauch diese Haltegenegmigung aber wissen nicht wie wir sie bekommen können, weil der Hund ja privat gekauft worden ist. Danke für die Antwort :)
wenn der Hund von Privat gekauft wurde, habt ihr doch einen Namen und eine Adresse, wo ist also das Problem??
Ihr müsst zur Ortspolizeibehörde, glaube ich . Kein Problem ;)
Das kommt in Deutschland aber auf das jeweilige Bundesland an. In manchen Ländern ist es überhaupt kein Problem, in NRW z.B. ein sehr großes, denn da muss man vor der Anschafftung eine Genehmigung einholen und darf NUR Hunde aus dem Tierschutz übernehmen.
ihr habt einen listenhund illegal in ein bundesland gebracht, dass dort nur unter auflagen gehalten werden darf und vom tierschutz erworben werden darf.
die folge ist, der hund wird euch weggenommen werden und ihr muesst eine hohe strafe zahlen.
wenn ihr euch eine pitbull holt, muesst ihr doch gewusst haben, dass es dafuer in eurem bundesland bestimmte kriterein gibt.
das einzige was ihr jetzt machen koennt , ist in ein bundesland zu ziehen, wo es keine listenhunde mehr gibt.
der zuechter in hannover hat nicht die pflicht euch aufzuklaren. ihr haettet euch selber ueber das alles erkundigen muessen.
Aber seiner Seits auch ein mieses Verhalten, meiner Freundin den Fehler begehen zu lassen..