Darf ich mit einem 3,5to. Transporter überholen...?
Ich fahre beruflich einen MB-Sprinter bis 3,5to also fahrbar mit Klasse B aber dieser hat eine LKW-Zulassung. Nun meine Frage darf ich bei LKW Überholverbot andere Lkws überholen oder muss ich hinten dran bleiben?
Der Transporter ist auch nicht 80 kmh gedrosselt sondern "offen" und besitzt auch keine Tachoscheiben.
3 Antworten
Das Zeichen 277 (StVO) gilt für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t, einschließlich ihrer Anhänger und von Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse. Also darfst du überholen. Das hat in diesem Fall nichts mir der Zulassung als LKW zu tun.
Danke so wie ich es mir gedacht habe. Mein Chef hat zwar auch das gleiche gemeint war mir aber nicht ganz sicher.
Nur bei einenm Gesammtgewicht von über 3.5 Tonnen. LKW Zulassung hat nichts zu sagen. Das spielt nur für den Betrieb eine Rolle.
Wenn er als LKW zugelassen ist - nein, dann darfst du nicht überholen, sondern musst dich an die für LKW´s gültigen Regeln halten.
Einzige Ausnahme wäre, wenn das Überholverbot für Lkw´s ab einer bestimmten Größe gilt und der Sprinter davon nicht betroffen ist.
LKW zulassung hat nichts zu sagen! Zuckerpuppe hat recht.
Es gibt ein generelles Überholverbot für Lkw´s, davon wäre er auch betroffen. Und wenn ich Größe geschrieben habe, meine ich natürlich das Gewicht. Da habe ich mich verkehrt ausgedrückt - insoweit gebe ich dir Recht.
Welches Verkehrszeichen meinst Du?
Nein, das ist immer noch falsch! Siehe doch bitte in der Straßenverkehrsordnung nach, da steht das ganz genau erklärt!
Falsch, das Überholverbot ist vom zul. Gesamtgewicht abhängig. Mit einem Zusatzschild kann es sogar angehoben werden, auf schwerere Fahrzeuge, so dass LKWs, die dazwischen fallen, trotz Überholverbot überholen dürfen.