Darf ich mit einem 3,5to. Transporter überholen...?

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Das Zeichen 277 (StVO) gilt für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t, einschließlich ihrer Anhänger und von Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse. Also darfst du überholen. Das hat in diesem Fall nichts mir der Zulassung als LKW zu tun.

Dbecks 
Beitragsersteller
 24.08.2011, 01:49

Danke so wie ich es mir gedacht habe. Mein Chef hat zwar auch das gleiche gemeint war mir aber nicht ganz sicher.

Nur bei einenm Gesammtgewicht von über 3.5 Tonnen. LKW Zulassung hat nichts zu sagen. Das spielt nur für den Betrieb eine Rolle.

Wenn er als LKW zugelassen ist - nein, dann darfst du nicht überholen, sondern musst dich an die für LKW´s gültigen Regeln halten.

Einzige Ausnahme wäre, wenn das Überholverbot für Lkw´s ab einer bestimmten Größe gilt und der Sprinter davon nicht betroffen ist.

KanDoo91  24.08.2011, 15:33

LKW zulassung hat nichts zu sagen! Zuckerpuppe hat recht.

Zuckerpuppe2310  24.08.2011, 01:53

Falsch, das Überholverbot ist vom zul. Gesamtgewicht abhängig. Mit einem Zusatzschild kann es sogar angehoben werden, auf schwerere Fahrzeuge, so dass LKWs, die dazwischen fallen, trotz Überholverbot überholen dürfen.

gri1su  24.08.2011, 02:06
@Zuckerpuppe2310

Es gibt ein generelles Überholverbot für Lkw´s, davon wäre er auch betroffen. Und wenn ich Größe geschrieben habe, meine ich natürlich das Gewicht. Da habe ich mich verkehrt ausgedrückt - insoweit gebe ich dir Recht.

Nils2  24.08.2011, 10:54
@gri1su

Welches Verkehrszeichen meinst Du?

Zuckerpuppe2310  24.08.2011, 15:08
@gri1su

Nein, das ist immer noch falsch! Siehe doch bitte in der Straßenverkehrsordnung nach, da steht das ganz genau erklärt!