Bitcoin Lending und Steuern?

1 Antwort

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet
Nach 10 Jahren währen quasi alle meine Gewinne steuerfrei. 

Das ist nicht ganz richtig.

Wenn du bitcoins verleihst erziehlst du Einkünfte aus sonstigen Leistungen. Diese sind nach §22 abs. 3 estg steuerbar. Und zwar im Zeitpunkt in den dir die „Zinsen“ zufließen. Erfolgt die Gegenleistung fürs ausleihen auch in bitcoins ist der Betrag entsprechend in Euro umzurechnen. Wenn das ganze über eine entsprechende online Plattform läuft sind die Erträge die bereits dann zugeflossen, wenn du frei über sie verfügen kannst. Wenn du von den Erträgen neue bitcoins kaufst hast das nichts mit den Erträgen aus dem verliehen zu tun. Das ist Einkommensverwendung und steuerlich irrelevant.

wenn du bitcoins Verlaufst hast du private Veräußerungsgeschäfte. Da verlängert sich die Frist für die Frage ob diese steuerbar sind oder nicht dann von 1 auf 10 Jahre. Werden die vorher verkauft ist es steuerbar. Auch wenn du vom Erlös neue bitcoins (oder andere kryptowährungen) kaufst oder welche untereinander tauscht.

xlordmvx 
Beitragsersteller
 28.07.2021, 11:27

Okay, bei Lending sind ja 256€ im Jahr steuerfrei. Muss ich da dann auch einen Steuerfreibetrag anfordern oder muss ich einfach Gewinne bis zu dieser Höhe nicht angeben? :)

xlordmvx 
Beitragsersteller
 28.07.2021, 11:29
@xlordmvx

Und gelten dann trotzdem die 10 Jahre oder bleibt es dann bei einem Jahr wenn ich unter dem Betrag bleibe? 🧐

Stefan1248  28.07.2021, 11:42
@xlordmvx

Das ist freigrenze, kein Freibetrag. Bis 255 € sind die Einkünfte steuerfrei, ab 256€ ist der komplette Betrag Steuerpflichtig.

Gebe in der Steuererklärung den Betrag an, egal wie hoch die Einkünfte sind. Wenn die Einkünfte dann unterhalb der freigrenze sind wird das von Finanzamt automatisch entsprechend berücksichtigt.

Stefan1248  28.07.2021, 11:44
@xlordmvx

Die Verlängerung der Veräußerungsfrist gilt m.e. Auch wenn die Einkünfte steuerfrei sind.

das die Frist beim verleihen aber überhaupt auf 10 Jahre verlängert wird , ist nicht ganz unumstritten. Aber zumindest lt. aktuellen Entwurf des BMf Scheibens zu kryptowährungen ist es so. Ein Einspruch gegen die dadurch festgesetzte steuer ist daher wohl empfehlenswert

xlordmvx 
Beitragsersteller
 28.07.2021, 11:50
@Stefan1248

Vielen Dank, das war sehr hilfreich ☺️👍