Bis wieviel Grad muß eine Wohnung beheizbar sein
Mein Vermieter hat die Heizung so eingestellt das ich höchsten 20 Grad erreiche. Er sagt mir ich soll alle Thermostatventile auf 5 stellen also höchste Eistellung dann bekäme ich 20 Grad auch Nachts soll ich die Heizung nicht runter drehen da ja eine Nachtabsenkung eingestellt ist. Da ich in der Wohnung rauche muss ich ab und zu lüften, dann dauert es wieder mindestens 1 Stunde bis ich wieder 20 Grad erreiche. Ich wohne erst 8 Monate in der Wohnung und möchte nicht wieder umziehen, da die Wohnung zu kalt ist.
8 Antworten
Hi,
dein Vermieter ist rein rechtlich im Recht. Als bewohnbare Mindest-Temperatur ist gesetzlich eine Temperatur von 20-22° Grad Celsius vorgeschrieben. In den Wohnräumen 20 Grad Mindest-Temperatur und im Bad mindestens 22 - hier kannst du dich also schonmal rechtskräftig beschweren, falls dies nicht der Fall ist. Desweiteren gilt die tatsächliche Raumtemperatur und nicht die Temperatur, auf die die Heizung eingestellt ist. Wenn diese Temperatur nämlich durch Heizkörperverschleiss oder einem Defekt nicht gegeben ist, ist es ja reichlich egal was eingestellt ist.
Wenn es dir also wirklich zu kalt, holst du dir also am besten ein Raumthermometer und prüfst die tatsächliche Raumtemperatur bei Voll-Leistung. Außerdem kannst du dich in jedemfall höflich über die 2 Grad zu wenig im Bad beschweren.
Ich hoffe ich konnte helfen.
Mein Vermieter hat die Heizung so eingestellt das ich höchsten 20 Grad erreiche.
Da hat er Recht und befolgt die h. M. der Gerichte. Und die Mietergemeinschaft dankt einen derart verantwortungsvollen Umgang mit teurem Brennstoff und Einsparung durch Nachtabsenkung, den sie andernfalls ja auch mitbezahlen müssten
Meint: Nur wenn sich alle Mieter einig wären und einstimmig eine höhere Kesseltemperatur und damit Mehrkostentragung akzeptieren, müsste der Vermieter die Einstellung überhaupt ändern.
muss ich ab und zu lüften, dann dauert es wieder mindestens 1 Stunde bis ich wieder 20 Grad erreiche.
Und was hat der Vermieter damit zu tun? Er genügt seiner Heizpflicht, wenn eine Mindesttemparatur von 20°C in der Zeit von 7 bis 23 oder 24 Uhr erreicht werden kann. Das du das mit Lüften zeitweise nicht kannst, ist dein Problem, nicht seins oder das der Mietergemeinschaft :-)
G imager761
Also ich finde es ja schön und gut, dass sich der Vermieter an die Mindestvorgabe hält... aber ich hätte einen großen Diskussionsbedarf, wenn ich nicht entscheiden dürfte wie warm es in meiner Wohnung ist.
Was soll denn der Blödsinn und Sparwahn... Dann lieber das Geld für automatisch geregelte Thermostate in die Hand nehmen und die richtig einstellen oder vllt. mal die Heizungsanlage und die Gebäudedämmung komplett sanieren, das hilft meißt viel mehr hinsichtlich Energieeinsparung.
Heizung auf max. 20°C einstellen... was ein Blödsinn.
Vielleicht solltest du die Frage mal lesen, da steht nicht, dass jede Stunde gelüftet wird, sondern dass es nach dem Lüften eine gute Stunde dauert bis es wieder warm ist in der Bude.
Wenn es mir als Mieter zu kalt in meiner Wohnung ist - Temperaturempfinden ist nun mal unterschiedlich - dann wird es ja wohl machbar sein eine Heizung anständig einstellen. Es muss ja keine 30°C in der Bude haben aber zur Not sollte man schon mal bis zu 25°C hochheizen können... Es geht ja auch ganz einfach um den Wohlfühlfaktor.
Hm...zweiundzwanzig Grad sollten erreicht werden.Da es im Augenblick sehr mild ist, könnten die Heizeinstellungen eine höhere Zimmertemperatur verhindern... Spätestens bei Einsetzen einer Frostperiode und schwacher Heizleistung,würde ich den Vermieter auffordern,für eine ausreichende Beheizung / Heizungsleistung zu sorgen. Alternativ:Wohnung ist günstig oder billig,Du willst keine Streitereien,nimm einen Gasstrahler und beheize den Wohnraum,das Arbeitszimmer unter Aufsicht und ausreichender Belüftung(Kohlenmonoxyd!) zusätzlich.Elektrisch ist keine Gute Alternative,da die Leistung von 2 KW schnell ins Geld ginge,gelle? Du könntest Dir Entlastung schaffen,indem Du die anderen Mietparteien auf Deine Seite ziehst und diese auch die Heizung monieren,beim Vermieter.Bitte gerne,und viel Glück für eine außergerichtliche Lösung!LG
...füge mal ein paar Tips an,Möbel sofern nah an der Heizung,Couch,Rundecken,) oder Schränke,die seitlich nah an der Heizung stehen,abrücken,wenn möglich! Eine Gute Silberfolie auf ausreichend dicker Styroporgrundlage könntest Du hinter die Heizung anbringen.Fummelarbeit,wenn man die Heizkörper hierzu nicht abmontieren kann.Es lohnt sich aber ganz bestimmt.Also nimm vorgefertigte Platten,zeichne an, schneide die Halterungen aus und nimm Dispersionskleber,der stinkt nicht! Damit wärmst Du nicht die Wand hinterm Heizkörper,sondern die Strahlungswärme wird effizienter in den Raum geführt.Es könnte sein,das Du Deine Wohlfühltemperatur damit erreichst.Die Kosten haste nach zwei Heizperioden wieder raus.Gut so?
Hm...zweiundzwanzig Grad sollten erreicht werden.
Da sieht die herrschende Meinung einschlägiger Gerichtsurteile ganz anders und hat 18°C als unzureichend, 20°C bis 22°C aber als ausreichend ausgeurteilt.
Und es kommt immer auf den Willen der Mehrheit an: Gerade in Zeiten teurer Energie machen 1°C weniger schon eine spürbare Entlastung der Jahrskosten aus, die man nicht anderen einfach verordnen darf :-O
Niemand ist daran gehindert, auf eigene Kosten Zusatzheizungen für individuellen Wärmebedarf anzuschaffen, wenn er es schon morgens um 5 im Bad kuscheliger haben möchte oder um Mitternacht noch am Schreibtisch sitzt :-)
Gottlob besitze ich ein Haus und bin nicht auf Deinen Goodwill angewiesen! Ich wünsche Dir keine echte Virusgrippe und eine Heizleistung,die nach den gesetzlichen Minimalvorgaben,nach Stunden,richtiges Lüften vorausgesetzt, 20 Grad Raumtemperatur erreicht.Dazu ist der kälteste Platz in der Wohnung maßgeblich....und auch die richtige Höhe,bei der Ermittlung der Temperatur. Da dies die wenigsten wissen,gelle,das Thermometer ist weder geeicht,noch hängt es in der richtigen Höhe,sondern zu hoch,ist der Anspruch an die Heizleistung meistens eher noch zu niedrig....Und wenn ich meine Heizkörper aufdrehe,erwarte ich in einer halben Stunde Zimmerwärme.Ob dies andere so sehen ,oder ob es ein paar Cent mehr Allgemeinkosten gibt,wenn der Brenner mehr leistet,so what.Wir leben nicht im Mittelalter! Du kannst ja ein Themometer mit dem Strich bei 18 haben, Zimmerwärme ,dich glücklich und zufrieden fühlen und Dein Geld sparen. Meinungen gibt es hier....des Menschen Willen ist sein Himmelreich.
Da streiten sich die Leute. Viele Vermieter denken 20° reicht. Mir ist das zu wenig. Ich bevorzuge 24°. Du kannst deinen Vermieter bitten die Heizung höher zustellen. Rein rechtlich muss er dass nicht. Du könntest, wenn es dir gut in der Wohnung gut gefällt, elektrisch zuheizen. Ansonsten bleibt dir nur der Umzug. Bei der nächsten Wohnung drauf achten wie viel geheizt werden kann.
Diskutieren kannst der Mieter manches, aber eben nicht allen Parteien seine Wünsche und Vorstellungen und vor allem Kosten aufzwingen :-O
Frage gelesen? Was nützt das, wenn man als Raucher bei kalten Außentemperaturen glaubt, jede Stunde lüften zu müssen und verlangt, den Raumtemperatur-Wärmeverlust mit einer 26°C-Einstellung schneller ausgleichen zu dürfen als der von 20°C?