Ab wann muß die Heizung angehen?
Bei uns sind es 20 Grad in der Wohnung. Aber wenn man so abends vorm TV sitzt ist doch ganz schön kalt. Unsere Vermieterin sagt die Heizung würde erst dann angehen wenns draußen kälter wird. Wir frieren zuhause. Sie stellt die Heizung auch nicht so an, daß wir unsere Heizung aufdrehen können wenn es uns kalt ist. Wie sind da die Regelungen?
7 Antworten
Mit diesem Problem hatten wir auch gehabt mit unseren Vermieterin. Die Vermieter / in müssen jeder Zeit die Heizung zur Verfügung stellen, d.h. ihr könnt heizen wann und wieviel. Früher hiess es von April - Sept. keine Heizung ,aber das ist mittlerweile falsch. Es gibt ein § der besagt,das der Vermieter jeder Zeit die Heizung für die Mieter frei gibt, damit die Mieter heizen dürfen.
Leider ist mein Mann nicht da,der diesen § kennt.
Auch außerhalb der Heizperiode (01.10-30.04) muss bei entsprechenden Außentemperaturen die Beheizung der Wohnung gewährleistet sein, da es dem Mieter nicht zumutbar ist, an kalten Sommertagen zu frieren oder sogar eine Gesundheitsgefährdung zu riskieren (LG Berlin GE 78, 286; LG Kassel WM 64, 71; AG Waldbröl WM 81, U8 ).
Der Vermieter muss deshalb spätestens dann heizen, wenn die Zimmertemperatur tagsüber auch nur zeitweise unter 18° C sinkt und absehbar ist, dass die kalte Witterung länger als 1 bis 2 Tage anhält.
Sinkt die Zimmertemperatur tagsüber sogar unter 16° C, muss die Heizung sofort in Betrieb genommen werden, denn hier ist die Grenze der Gesundheitsgefährdung überschritten (LG Kassel WM 64, 71).
Erst mal schauen was im Mietvertrag steht! Wenn dort nichts dazu geschrieben steht (das ist selten), dann an Mieterverein oder ähnliche wenden, denn es gibt dazu eine umfangreiche Rechtssprechung. 20 Grad sind aber im Rahmen des normalen. Zur Not müsst Ihr auf eigene Kosten eine Zusatzheizung nutzen, wenn Ihr mehr Wärme möchtet.
Hallo Hundemami, die Heizperiode beginnt am 1. Oktober und endet am 30. April! Diese Anfragen sind doch wirklich diversen Male bei gutefrage erklärt! Die Heizung muß vom Vermieter oder Eigentümer der Anlage vorzeitig in Betrieb genommen werden, wenn 3 Nächte hinter einander die Außentemparatur +9°C. unterschreitet. Wenn aber z. Zt. noch +20°C. im Wohnbereich vorhanden sind, würde ich mir eine Wolljacke in den Abendstunden überziehen! Jedes vorzeitige heizen, mußt Du auch teuer bezahlen!! Hoffe ich konnte Dich überzeugen. PS. Es besteht in der Heizperiode nur ein Anspruch auf +20 bis +22 °C. im Wohnbereich!! Gemessen wird zentral im Raum 1 Mtr. über den Fußboden. Mit freundlichem Gruß, Hk.
20 grad sind nicht kalt und da braucht man eben keine heizung. punktum. Ich glaube erst anfang oktober müssen die heizungen ansein. über die wintermonate halt spätestens. oder wenn anzunehmen ist das die raumtemperatur unter 16 grad fällt. 16 grad müssen nämlich unbedingt sein, wegen den wänden.