Bis wann kann eine Vorladung ankommen bis sie ungültig wird (BTMG)?
Hallo,
Ich habe diese frage schonmal gestellt nur leider keine vernünftige Antwort bekommen..
Ich und mein Kollege wurden vor 3 Wochen von zivil Polizisten durchsucht und an uns wurde zwar nichts gefunden aber ca 3 Meter von uns wurde ca 1 Gramm Marihuana gefunden, dies wollen die Zivis uns anhängen und meinten wir kriegen ne Vorladung innerhalb von 1-2 Wochen.
Nun es sind jetzt 3 Wochen vergangen und nichts ist passiert und ich habe mal gehört dass wenn eine Vorladung innerhalb 3 Monaten nicht kommt sie garnicht mehr kommt und mich vergewissern ob dies nun stimmt oder nicht und was ich noch zu erwarten habe oder nicht .
Und was ist mit nem Eintrag? Ab wann bekommt man den??
Bitte hilfreiche und ernst gemeinte Antworten
Lg
4 Antworten
- Solange die Verjährung nicht eingetreten ist, kann immer noch was kommen. Evtl. dauert die Bearbeitung nur länger, weil zu wenig Kollegen zu viele Vorgänge bearbeiten müssen
- Einträge (im Führungszeugnis meinst du bestimmt) erfolgen meines Wissens nur nach einer Verurteilung und nicht einfach so
Ich habe es nicht hingeschrieben, weil ich es nicht weiß
Eine Vorladung wird nicht ungültig. Es kann höchstens Verfolgungsverjährung eintreten.
Sicher kannst du erst sein, wenn die Verjährung eingetreten ist.
Da bis heute aber kein Schreiben gekommen ist, will sich wohl keiner die Mühe machen, euch das bißchen Dope anzuhängen, denn dafür hätte es schon mal eurer Fingerabdrücke und DNA bedurft und selbst dann wäre nur das Indiz des Anfassens belegt.
Ich sag mal so. Die meisten "Märchen", die hier auf GF gestellt werden, sind doch fast alle gleich. Zivis finden bei ganz harmlosen Personen nix, aber in deren Umgebung dann Drogen. Und huch, nö, wir haben nix geraucht und nix weggeworfen, als ihr auf uns zu kamt.
Und 3 Wochen sind kein Zeitraum für eine Vorladung. Das Vorgang muss erstmal angearbeitet werden, dann zum zuständigen Sachbearbeiter kommen uswusw. Du kannst auch noch nach einem halben Jahr mit einer Ladung rechnen. Da rennt die Zeit nicht so schnell weg, wie bei Ordnungswidrigkeiten.
Quelle ?
Erfahrung. Wozu braucht man für alles eine Quelle? Wie schon geschrieben wurde: Solange, bis eine Verfolgungsverjährung eintritt, kann noch ermittelt werden. Und das sind je nach Straftaten mitunter mehrere Jahre.
Aber auch bei so einer geringen Mengen obwohl das nichtmal an uns gefunden wurde uns gehört es ja nicht
Da passiert gar nichts. Die Menge ist zu gering und kann euch nicht zugeordnet werden.
Spannend ist deine Idee eines "Eintrag". Glaubst Du das es für jeden Bürger ein Klassenbuch gibt in dem ohne richterlichen Beschluss jemand etwas hineinschreiben darf?
Und weisst du was zu meiner ersten Frage?
Meinst Du die Frage zur "Vorladung", also ein Anschreiben mit der Bitte um ein Gesprächstermin in ungezwungener Atmosphäre oder eine echte richterliche Vorladung mit Androhung einer Beugehaft?
Ob überhaupt etwas kommt hehe
Wieso hat der dann gesagt dass eine Vorladung ankommen wird
Um Dir Angst zu machen.
Wie man sieht funktioniert das immer noch, obwohl Du solche sinnfreie Angstmacherei schon häufig überstanden hast.
Und wann erfolgt so eine Verjährung?