Bis wann kann eine Vorladung ankommen bis sie ungültig wird (BTMG)?

4 Antworten

  • Solange die Verjährung nicht eingetreten ist, kann immer noch was kommen. Evtl. dauert die Bearbeitung nur länger, weil zu wenig Kollegen zu viele Vorgänge bearbeiten müssen
  • Einträge (im Führungszeugnis meinst du bestimmt) erfolgen meines Wissens nur nach einer Verurteilung und nicht einfach so
Sanji123456 
Beitragsersteller
 19.02.2019, 13:58

Und wann erfolgt so eine Verjährung?

Schnoil  20.02.2019, 06:56
@Sanji123456

Ich habe es nicht hingeschrieben, weil ich es nicht weiß

Eine Vorladung wird nicht ungültig. Es kann höchstens Verfolgungsverjährung eintreten.

Sicher kannst du erst sein, wenn die Verjährung eingetreten ist.

Da bis heute aber kein Schreiben gekommen ist, will sich wohl keiner die Mühe machen, euch das bißchen Dope anzuhängen, denn dafür hätte es schon mal eurer Fingerabdrücke und DNA bedurft und selbst dann wäre nur das Indiz des Anfassens belegt.

Drizzt1977  19.02.2019, 11:27

Ich sag mal so. Die meisten "Märchen", die hier auf GF gestellt werden, sind doch fast alle gleich. Zivis finden bei ganz harmlosen Personen nix, aber in deren Umgebung dann Drogen. Und huch, nö, wir haben nix geraucht und nix weggeworfen, als ihr auf uns zu kamt.

Und 3 Wochen sind kein Zeitraum für eine Vorladung. Das Vorgang muss erstmal angearbeitet werden, dann zum zuständigen Sachbearbeiter kommen uswusw. Du kannst auch noch nach einem halben Jahr mit einer Ladung rechnen. Da rennt die Zeit nicht so schnell weg, wie bei Ordnungswidrigkeiten.

Sanji123456 
Beitragsersteller
 19.02.2019, 13:56
@Drizzt1977

Quelle ?

Drizzt1977  19.02.2019, 14:44
@Sanji123456

Erfahrung. Wozu braucht man für alles eine Quelle? Wie schon geschrieben wurde: Solange, bis eine Verfolgungsverjährung eintritt, kann noch ermittelt werden. Und das sind je nach Straftaten mitunter mehrere Jahre.

Sanji123456 
Beitragsersteller
 19.02.2019, 19:01
@Drizzt1977

Aber auch bei so einer geringen Mengen obwohl das nichtmal an uns gefunden wurde uns gehört es ja nicht

Da passiert gar nichts. Die Menge ist zu gering und kann euch nicht zugeordnet werden.
Spannend ist deine Idee eines "Eintrag". Glaubst Du das es für jeden Bürger ein Klassenbuch gibt in dem ohne richterlichen Beschluss jemand etwas hineinschreiben darf?

Sanji123456 
Beitragsersteller
 18.02.2019, 22:38

Und weisst du was zu meiner ersten Frage?

Dimido  18.02.2019, 22:48
@Sanji123456

Meinst Du die Frage zur "Vorladung", also ein Anschreiben mit der Bitte um ein Gesprächstermin in ungezwungener Atmosphäre oder eine echte richterliche Vorladung mit Androhung einer Beugehaft?

Sanji123456 
Beitragsersteller
 19.02.2019, 13:53
@Dimido

Ob überhaupt etwas kommt hehe

Sanji123456 
Beitragsersteller
 18.02.2019, 22:19

Wieso hat der dann gesagt dass eine Vorladung ankommen wird

Dimido  18.02.2019, 22:23
@Sanji123456

Um Dir Angst zu machen.
Wie man sieht funktioniert das immer noch, obwohl Du solche sinnfreie Angstmacherei schon häufig überstanden hast.