bin vom Rnv-Kontrollör weggerannt - was nun?

6 Antworten

Schwarzfahren ist nicht erlaubt ("Erschleichen einer Dienstleistung") - das Wegrennen vor dem Kontrolleur ist dagegen keine Straftat oder Ordnungswidrigkeit an sich, solange man dabei niemanden verletzt und nichts beschädigt.

Insofern hast Du durch die gelungene Flucht Deine rechtliche Situation nicht weiter verschlimmert.

GoetheDresden  08.12.2014, 13:31

Stimmt. Hätte er dabei aber jemanden umgerannt, weggestoßen o.ä. dann hätte die Situation schon ganz anders ausgesehen. Also Schöffe am Amtsgericht hatte ich bereits einen solchen Fall.

Rolf42  06.12.2014, 19:53

Allerdings wurde dadurch die Absicht der Leistungserschleichung offensichtlich, während sonst evtl. noch von einem Versehen (z.B. Irrtum oder Vergesslichkeit) ausgegangen werden kann.

bronkhorst  07.12.2014, 06:04
@Rolf42

Das sehe ich nicht so.

Man kann doch auch wegrennen, weil man den Folgen seiner vorherigen Vergesslichkeit entkommen will... auch dann wird ja ein erhöhtes Beförderungsentgelt fällig.

Kauf Dir in Zukunft einfach immer eine Fahrkarte, dann lässt Dich Dein Gewissen in Ruhe.

Ich glaube nicht, dass das wirklich strafbar ist! Und ob dich dieser Kontrolleur wieder erkennt, also, das ist eher unwahrscheinlich. Das war vielleicht kein sehr gutes Verhalten, lieber hättest du es ihm sagen müssen... Na ja. Mach dir auf jeden Fall nicht zu viele Gedanken darüber und wenn du zu viele Gewissensbisse hast, rede mit jemanden, den du vertraust, darüber! Hoffe, ich konnte dir helfen!

Wenn er dich nicht kennt, kann er nur Anzeige gegen Unbekannt wegen Schwarzfahrens machen. Dann wird dir nichts passieren, es sein denn, er erkennt dich bei einer nächsten Kontrolle wieder. Dann könnte er die Polizei rufen.

Da du weggerannt bist, hast du ja offenbar selbst begriffen, dass fahren ohne Ticket Probleme machen kann. Hatte er schon Daten von dir oder deinen Ausweis? Oder warst du mit einer anderen Person zusammen, die dich kennt und denen dann evtl. deinen Namen gesagt haben könnte? Falls nicht, dann hast du Glück gehabt - dieses Mal zumindest.

Kontrolleur schreibt man ohne ö. Auch schon vor der Rechtschreibreform 1996.