bin seit kurzen in einer insolvenz und jtzt is ein sparbuch mit guthaben aufgetaucht. was passiert wenn ich alles abhebe und dann erst insoberater bescheid geb?
9 Antworten
Hey Du.
Die anderen Antworten beinhalten schon alles für Dich an relevanten Infos.
Ich schiebe trotzdem paar Sätze hinterher - um Nachdruck zu verleihen!!
Unter Umständen weiß dein IV sogar schon von diesem Guthaben, da ausdrücklich alles geprüft wird, während der Verfahrenseinheit. Hier ist echt Vorsicht angesagt. Dummfug zu machen, wäre Blödsinn.
Dir kann dein Insolvenzverfahren sofort aberkannt werden und zu den regulären Schulden werden alle Zinsen und Kosten aller Gläubiger neu aufgerechnet (und Dir auch neu aufberechnet neu zugestellt) - weil bei Eröffnung des Inso-Verf. alles an Folgekosten und -Zinsen komplett zu deinem Vorteil stillgelegt wird - somit wird der Schuldbetrag dann wieder insgesamt noch höher + Du mußt die kompletten Gerichts-Kosten des Verfahrens zusätzlich begleichen, weil es ja schon eröffnet ist. Diese Kosten werden dann eigens gemahnt und verzinst. Alles zusätzlich.
Es würde an dieser Stelle nichts mehr bringen, noch Schulden begleichen zu wollen, weil alles nun aktenkundig und vor allem amtlich ist.
Bei so einer Sache, wie mit diesem Sparbuch, sei Dir bei bewußter Verheimlichung dann dessen bewußt, daß Du erst 10 Jahre später wieder eine Möglichkeit hast, zumindest einen Antrag auf Insolvenz zu stellen. Genau das soll nämlich vor Betrugsversuchen aufmerksam machen. Die Titel laufen dann alle weiter, dein Leben lang. Der Neuantrag nach 10 Jahren auf Insolvenz kann da dann nämlich auch abgelehnt werden. Die Schufa wird über diese Vorfälle zusätzlich auch informiert.
Dein Problem wird nun sein, deinem Insolvenzverwalter das Sparbuch zu übergeben, in der Hoffnung, daß Er nicht andere rechtliche Schritte gegen Dich einleitet und das Verfahren weiterläuft.
Der Inhalt des Sparbuches wird prozentual auf die Gläubiger verteilt. Die Kosten des Verfahrens werden damit nicht gemindert - nur die Gläubiger bedient.
Nach Abschluß des Verfahrens selbst, tritt die Wohlverhaltensphase ein. Dort auch hast Du mehr Verpflichtungen, als nur Vorteile. Denn Du möchtest am Ende schließlich über diesen Weg schuldenfrei werden.
Es gibt Leute, die haben große Fresse und behaupten, daß mit der Insolvenz alles gegessen und geklärt ist. Ganz im Gegenteil - der Zeitverlauf und deine Mitarbeit ist gefragt, die Schulden so verträglich, wie möglich, begleichen zu können. Das Verfahren selbst kostet Dich auch Geld - je nach Aufwand kann das Verfahren mehrere 1000 Euro kosten, die nicht in die Insolvenz-Masse hineinfallen. Das Verfahren mußt Du schon selber begleichen, bestenfalls mit kleinen, dir möglichen monatlichen Raten, von dem was Dir zur Verfügung steht. Dann ist der Endbetrag nach Ablauf des Insolvenz-Verfahrens inkl. Wohlverhaltensphase nicht mehr so extrem hoch.
Zum Schluß noch:
Mit vollständigem und positiven Abschluß des Insolvenzverfahrens, je nach aktueller Jahresfrist + je nachdem, ob nun Regel-Insolvenz (Firma) oder Verbraucher-Insolvenz (Privat) - stehst Du noch mindestens 3 Jahre in der Schufa hinterher drin. Oftmals wird das Jahr in dem die Insolvenz vollständig beendet ist, nicht angerechnet, sondern die 3 Folgejahre, jeweils bis zum 31.12. - Volles Jahr + 36 Monate Schufa - dann erst werden die Einträge alle gelöscht. Dann erst hast Du wieder die Möglichkeit eine Finanzierung zu machen oder einen eigenen einfachen Handy-Vertrag abzuschließen etc. usw.
Vielleicht hilft Dir das auch weiter - alles was Du findest, rück raus und ansonsten Füße still halten, arbeiten gehen und auf keinen Fall Mist verzapfen.
LG
Mit dem "orangenen Stern" hab ich hierbei nicht gerechnet. Gar nicht. Vielen lieben Dank dafür!
Wenn andere, zusätzliche Fragen auftauchen sollten, die so hierüber zu Beantworten möglich sind, stell sie einfach.
Alles Gute Dir soweit erstmal und LG
Eine Insolvenz ist kein Kinderkram!
Denk doch mal nach: Du hast Schulden gemacht, die Du nicht zahlen konntest.
Deine Gläubiger wurden von Dir geschädigt, denn sie bekommen ja kein Geld für Ihre Ware oder Dienstleitung.
Jetzt gehst Du her und verschweigst, dass Du noch Geld hast. Das ist egoistisch und obendrein gefährdest Du Deine Insolvenz.
Die Möglichkeit der Insolvenz wurde geschaffen, damit man für einen Fehltritt nicht den Rest seines Lebens büßen muss. Das ist eine Chance auf einen Neuanfang, keine Strafe!
Zu guter Letzt noch die fällige Moralkeule: kein Gläubiger nimmt solche Ausfälle einfach hin. Alle Kunden des Gläubigers zahlen mit Preiserhöhungen für Dich mit. Ausfälle werden nämlich in die Kalkulation von Waren und Dienstleistungen mit einbezogen. Wenn z. B. in einem Supermarkt viel gestohlen wird, engagiert der Markt einen Detektiv oder erhöht die Preise.
Da ist es nicht zuviel verlangt, wenn Du etwas mehr Verantwortung zeigst!
Wenn Deine Insolvenz platzt, ist der finanzielle Neuanfang für Dich gestrichen. Dann kannst Du vermutlich den Rest Deines Lebens an den Schulden nebst Zinsen tilgen.
Die Bank, bei der das Sparbuch geführt wird, hat einen Online-Zugang zur Schufa. Wenn Du nicht sehr viel Glück hast, wissen die schon vorher, dass Du in Insolvenz bist und haben das Konto gesperrt.
Ich persönlich würde das ganze Sparbuch einfach an den Insolvenzberater weiterreichen und gut.
Hallo,
läuft das Sparbuch auf Deinen Namen? Dann passiert nichts weiter als dass der Treuhänder das Sparbuch Deinem Vermögen zuordnet und Du ihm das Geld auszahlen musst.
Viel Glück
Dann bist du in sechs Jahren nicht schuldenfrei, weil du dich nicht an die Regeln gehalten hast. Es erfolgt kein Schuldenerlass. Es ist jederzeit nachvollziehbar, wann du das Geld abgehoben hast.