Bin 80% Schwerbehindert und 50 habe Rheumatische Arthritis Wie siehtesmit Rente aus?
5 Antworten
Du kannst natürlich einen Rentenantrag stellen. Dafür müsstest du aber erst einmal arbeitsunfähig geschrieben sein.
Dann wirst du erst mal in eine Reha geschickt. Der Reha-Arzt wird dann seine Empfehlung an die RV geben.
Der Behinderungsgrad ist nicht unbedingt ein Kriterium für einen Rentenanspruch.
Sie Auskunft ist korrekt.
Wenn du jetzt aber pflichtversichert bist, kannst du ja u.U. arbeitsunfähig geschrieben sein. Der Bezug von Krankengeld ist ebenfalls pflichtversicherte Zeit. Ebenso die die Zeit einer Rehabilitation. Damit kannst du evtl. die 36 Monatsfrist erreichen.
Hallo kosmo100,
Sie schreiben:
Bin 80% Schwerbehindert und 50 habe Rheumatische Arthritis Wie siehtesmit Rente aus?
Antwort:
Die Schwerbehinderung wird auf gar keinen Fall in Prozent, sondern ausschließlich in Grad der Behinderung ausgewiesen!
Die Schwerbehinderung wird grundsätzlich in Grad der Behinderung (GDb 80) ausgewiesen, das ist ein großer Unterschied!
Schwerbehinderung hat auf die Bewilligung einer Frührente (Erwerbsminderungsrente) in der DRV in der Regel keine Auswirkung!
2016 - ca. 1966 geboren!
Wer nach dem 1.1.1961 geboren ist, hat in der DRV keinen Vertrauensschutz wegen Berufsunfähigkeit und muß an Hand der eigenen Krankenakte glasklar nachweisen, daß die Leistungsfähigkeit auf Dauer, auch für leichte Tätigkeiten am allgemeinen Arbeitsmarkt, abgesunken ist!
http://www.erwerbsminderungsrente.biz/ihre-hausaufgaben/fruehrente-beantragen-und-der-rote-faden/
https://www.youtube.com/user/hubkon/videos
https://youtube.com/watch?v=lT893J4l_Co
Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit
Konrad
Sofern der medizin. Dienst der DRV feststellt, dass du auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt weniger als 3 Stunden arbeiten kannst, dann wäre eine Rente möglich. Das kommt aber auf das Ausmaß deiner Arthritis an.
Da du aber die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für eine EMRente anscheinend nicht erfüllst (lt. deinen Aussagen keine 3 Jahre Pflichtbeiträge die letzten Jahre) hast du keinerlei Anspruch auf Rente!!
Wenn die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen nicht vorliegen, prüft die DRV deinen Gesundheitszustand nicht einmal. Da kann man sich die Kosten für die Untersuchen sparen!
Das kann dir nur die Rentenversicherung sagen. Es hängt davon ab, inwieweit du trotz der Erkrankung noch arbeitsfähig bist. Um das festzustellen, erfolgt nach Antragstellung eine ärztliche Begutachtung.
Bin 80% Schwerbehindert
Das bedeutet aber nicht, dass du nur noch zu 20 Prozent erwerbsfähig bist.
Das kann dir deine RV sagen!
ich danke Ihnen für die Information.Ich habe schon in meinem Leben 5 Jahre Pflichtbeiträge in die Rentenkasse eingezahlt. Doch am Telefon der Rentenkasse sagte man mir folgendes: Wenn ich zb von 2016 5 Jahre zurück rechne und da keine 3 Jahre eingezahlt habe ,steht mir keine Erwerbsminderungsrente zu. Stimmt das?