Ist ein Logo, dass einem Geschützen ähnlich sieht ebenfalls urheberrechtlich problematisch?
Ich würde gerne ein Logo für eine kommerzielle Veranstaltung designen und mich dabei an dem bekannten 007-James Bond Logo orientieren. Daher habe ich eine urheberrechtlich ungeschützte Pistole so verändert, dass sie dem 007 Logo nur ähnlich sieht. (Siehe Bild). 007 oder andere geschützte Marken werden natürlich nicht verwendet, es geht nur um die Pistole. Kann mir da wer weiterhelfen? Danke im Voraus!
5 Antworten
Hallo,
Du verwendest bewußt eine Ähnlichkeit, um ein eigenes Logo zu entwickeln. Fast jeder Betrachter bemerkt die Ähnlichkeit und Dein Logo profitiert daher von der Bekanntheit des James Bond Logos. Das wäre eine Vorlage für einen gegnerischen Rechtsanwalt und ein Risiko für Dich bzw. hauptsächlich für Deine Kunden.
Du könntest prüfen, in welcher Weise (für welche Schutzklassen) das James Bond Logo geschützt wurde - wenn die Veranstaltung eine deutlich andere Ausrichtung (anderer Bereich) als die Filme haben, habt ihr zwar bessere Chancen - aber ein Risiko bleibt es und es hängt davon ab, welchen Umfang die Veranstaltung hat und wie Prozeß freudig die gegnerische Rechtsabteilung wäre.
Natürlich könnte man die Firma anschreiben, die die Rechte besitzt. Wenn es sich um eine Szeneveranstaltung handelt, und die Geschäftsleitung für sich eine Chance sieht, das Image zu steigern, könntet Ihr Glück haben. Das ist aber schwer voraus zu sagen.
Vielleicht wäre es auch eine Idee, eine andere Waffe als Vorlage zu verwenden - diese zwar stilisierte Silhoutte sieht dem Original noch recht ähnlich.
Viel Erfolg und alles Gute
Jo
Im Internet findet man beim Logo das Trademark Zeichen - es ist also rechtlich geschützt.
Vielen Dank für die kompetente Antwort! Bei dem Event handelt es sich um einen renommierten Ball, ich werde das Risiko dennoch nicht eingehen.
Liebe Grüße!
Das klären regelmäßig Gerichte.
Hallo ArToxRoyal, ich halte dieses Design für unbedenklich. Würdest Du die Pistole mit der 007 davor nutzen, wäre das Logo klar als James Bond Logo zu erkennen. Da aber die Buchstaben AB genutzt werden würde ich keine Urheberrechtsansprüche erheben.
Problematisch wird es nur, wenn die Bildmarke urheberrechtlich geschützt ist, aber ohne die "007" wird die Pistole nicht als Marke wie zum Beispiel das Nike-Zeichen erkannt.
Ich hoffe ich konnte Dir damit weiterhelfen.
Danke für die hilfreiche Antwort!
Auch das verändern von geschützten Grafiken ist verboten!
Bitte genau lesen: Ich habe eine CC0-Grafik verändert und NICHT das Original.
lol, das kannst du ja den Richter erklären ...
Bitte ein bisschen sachlicher!
Das ist sachlich aber offensichtlich willst du es nicht verstehen.
lol danke rofl
Ganz ruhig, dass du nicht das Original hast, ist wohl jedem hier klar.
Nimm was anderes. Es ist klar erkennbar, dass dies vom 007 Logo stammt.
Andererseits ist es nur eine selbst gezeichnete Pistole am Ende eines Satzes
Anderseits ja, doch die Ähnlichkeit liegt zu Nahe.
Apropos Prozessfreudigkeit: Da habe ich etwas gefunden, was mich in meiner Entscheidung bestärkt:
Zitat: "das Gunlogo ist auf jeden Fall geschützt. Da hat schon n regionales Gymnasium bzw. die Abi- Klasse von nem Patentanwalt nen Wink mit dem Zaunpfahl bekommen, dass das grenzwertig sei ..."
https://www.jamesbond.de/forum/viewtopic.php?t=5097