Bibliotheksbücher leicht "beschädigt" - Was dürfen sie in Gegenzug verlangen?
Ich habe mir vor kurzem in der Stadtbibliothek zwei Bücher entliehen. Als ich sie wieder am letzten Tag der Frist zurück geben wollte, hatte die Bibliothek aufgrund von Renovierungsarbeiten geschlossen und wie zu erwarten, war das Pech nicht weit und die Bücher wurden noch wenige Stunden danach, leider, von meinem auslaufenden Wasser gezeichnet. Als ich diese dann am nächsten Tag in einer Zweigestelle der Bibliothek abgeben wollte (welche am Tag zuvor auch geschlossen war), wurde mir gesagt, dass die diese in dem Zustand nicht zurück nehmen könnten, obwohl (bis auf leichte Wasserflecken am Rand des einen Buches und auch etwas an den Seiten des zweiten Buches) keine Schäden - wie verwischte Schrift oder herauslösende Seiten - zu erkennen waren. Ich bin mir bewusst das es ärgerlich ist, wenn man Bücher mit Vertrauen und ohne etwas dafür zu Verlangen, in die Obhut anderer Menschen gibt und sie dann so zurück gegeben werden. Aber jeden passieren einmal Missgeschicke.. Das selbe versuchte ich auch der Bibliothekarin zu erklären und sie umzustimmen, die Bücher doch zu nehmen. Doch diese hörte gar nicht richtig zu und beharrte auf ihrer Meinung, die Bücher so nicht zurück nehmen zu können. Auf jeden fall wurde nun gefordert die Bücher zu ersetzen, was bedeuten würde, diese neu aus der Buchhandlung zu besorgen. Daher meine Frage: Dürfen die Mitarbeiter oder allgemein die Bibliothek einen dazu verdonnern, die Bücher gegen neue Exemplare zu ersetzen oder dürfen sie nur lediglich eine Gebühr dafür verlangen?
3 Antworten
Entweder sie sind beschädigt und man muss sie ersetzen oder sie sind nicht beschädigt, sondern haben lediglich die normalen Spuren des Gebrauchs (z. B. schräger Buchrücken) und man muss sie nicht ersetzen.
(Ein bisschen schwanger gibt es nicht.)
Das ist Pech, aber da wirst du in den sauren Apfel beißen müssen. Wenn du nur die Neuanschaffungspreise zahlen musst, hast du noch Glück. Viele verlangen zusätzlich noch Gebühren für das neue Kennzeichen und Einschlagen des Buches in Schutzfolie.
Zumindest darst du dann die beschädigten Exemplare behalten.
Eventuell greift deine Haftpflichtversicherung bzw. die Familienhaftpflicht, falls vorhanden ... ?
Es unterscheidet sicj zwischen normalen Gebrauchsspuren wie z.B kleinen Eselsohren und Dingen, die zur tieferen Beschädigung führen wie eben auch Wasserflecken. Leute nach dir wollen das Buch auch noch haben. Sie haben das Recht, es dich erstatten zu lassen (Das steht meist auch in der Hausordnung o.Ä). Bücher kosten auch Geld. Ist die Gebühr höher als der Wert des Buches, würdest du das nicht einsehen, ist sie niedriger, sind das Verluste für die Bibliothek.
entweder es macht ihnen nicht oder sie verlangen, dass du für ein neues aufkommst. wenn es leicht beschädigt ist glaube ich kaum dass du eine strafe zahlen musst.
Geh einfach hin und sag charmant: ich habe leider dieses buch beschädigt, ....