Bibliotheksbücher leicht "beschädigt" - Was dürfen sie in Gegenzug verlangen?

3 Antworten

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Entweder sie sind beschädigt und man muss sie ersetzen oder sie sind nicht beschädigt, sondern haben lediglich die normalen Spuren des Gebrauchs (z. B. schräger Buchrücken) und man muss sie nicht ersetzen.

(Ein bisschen schwanger gibt es nicht.)

Das ist Pech, aber da wirst du in den sauren Apfel beißen müssen. Wenn du nur die Neuanschaffungspreise zahlen musst, hast du noch Glück. Viele verlangen zusätzlich noch Gebühren für das neue Kennzeichen und Einschlagen des Buches in Schutzfolie.

Zumindest darst du dann die beschädigten Exemplare behalten.

Eventuell greift deine Haftpflichtversicherung bzw. die Familienhaftpflicht, falls vorhanden ... ?

Es unterscheidet sicj zwischen normalen Gebrauchsspuren wie z.B kleinen Eselsohren und Dingen, die zur tieferen Beschädigung führen wie eben auch Wasserflecken. Leute nach dir wollen das Buch auch noch haben. Sie haben das Recht, es dich erstatten zu lassen (Das steht meist auch in der Hausordnung o.Ä). Bücher kosten auch Geld. Ist die Gebühr höher als der Wert des Buches, würdest du das nicht einsehen, ist sie niedriger, sind das Verluste für die Bibliothek.

entweder es macht ihnen nicht oder sie verlangen, dass du für ein neues aufkommst. wenn es leicht beschädigt ist glaube ich kaum dass du eine strafe zahlen musst.

Geh einfach hin und sag charmant: ich habe leider dieses buch beschädigt, ....