BF-17 Führerschein mit nicht eingetragener Begleitperson auf autobahn, heimreise?

6 Antworten


Ich mein ich habe mein fürherschein schon 6 + und fast täglich gefahren und man muss auch mal risiko im kauf nehmen :)


Wenn Du das brauchst dann mach es...


was sind sie strafen? Bußgeld + aufbauseminar?

Ja.
70€ Bußgeld, 1 Punkt und 28,50€ Gebühren/Auslagen.
Dazu kommt ein Aufbauseminar und die Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre.

Weil das aber noch nicht alles ist kommt das Beste zum Schluss:
Deine Fahrerlaubnis wird widerrufen weil Du gegen die Auflagen zu BF17 verstoßen hast.
Du kannst sie erst zurück bekommen wenn Du nachweist das Du das ASF absolviert hast.

Ein Aufbauseminar dauert in der Regel 4 Wochen. Dazu kommt eine Anmelde- bzw. Wartezeit von meist einigen Wochen - das ist abhängig von der Auslastung der Fahrschulen am Wohnort, Du bist also möglicherweise 2 Monate ohne Fahrerlaubnis. Das Ganze kostet Dich dann zwischen 250 und 350€, dazu kommen weitere Gebühren für die Wiedererteilung der FE.

Natürlich ist das Risiko in eine Kontrolle zu kommen relativ gering, Du wärst aber nicht der Erste den es erwischt...

SoSoWo 
Beitragsersteller
 16.08.2016, 13:17

Danke für deine ausführliche Antwort:)

Hi,

ohne eingetragener Fahrer fährst du wie "ohne Fahrerlaubnis". Wenn ihr in eine normale Kontrolle kommt, dann wars das für dich mit dem Fahren. Du hast dann gezeigt, dass du nicht die Verantwortung hast. Der Führerschein ist erstmal weg. Du kannst dann zwar ein Aufbauseminar machen und Bußgeld zahlen, die Probezeit wird dann aber verlängert inkl. Auflagen.

Ist also eine ganz dumme Idee.

Crack  15.08.2016, 20:50

ohne eingetragener Fahrer fährst du wie "ohne Fahrerlaubnis".

Nein, das ist nur eine OWi - keine Straftat.

Hallo,

genieße den letzten unbeschwerten Abend in deinem Urlaub und behalte ihn in guter Erinnerung.

Denn wenn du dich dann morgen ans Steuer setzt und man dich dabei erwischt, ist es mit den schönen Erinnerungen erst einmal vorbei.

Solltest du daran interessiert sein, dass die letzten Erinnerungen gute uns schöne sind, dann sollte ausschließlich dein Onkel den PKW steuern.

Alle weiteren wichtigen Informationen findest du hier:

http://www.bf17.de/so-funktionierts/rechtliche-aspekte.html

Viele Grüße und gute Heimreise

Michael

SoSoWo 
Beitragsersteller
 16.08.2016, 13:20

Danke :)

ohne den eingetragenen Begleiter ist das ein Auflagenverstoss. In A mit Sicherheit auch eine Straftat - nämlich Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis. Du darfst weder in A noch in D fahren.

Fährt der Fahranfänger ohne die in der Prüfbescheinigung benannte Begleitperson, so droht eine Regelbuße von € 70,- und ein Punkt. Die Fahrerlaubnis der Klasse B und BE wird zudem widerrufen. Da es sich außerdem um einen „schwerwiegenden Verstoß" innerhalb der Probezeit handelt, darf eine Neuerteilung der Fahrerlaubnis der Klasse B oder BE nur nach Teilnahme an einem Aufbauseminar erfolgen.

Quelle: https://www.adac.de/infotestrat/ratgeber-verkehr/fuehrerschein/begleitetes-fahren/