BF-17 Führerschein mit nicht eingetragener Begleitperson auf autobahn, heimreise?
Hallo, ich bin zurzeit noch im Ausland, und fahre morgen früh zurück nach Deutschland. Ich habe den BF17 FS, aber in dem sind nur meine eltern eingetragen. Ich bin allein mit meinem Onkel unterwegs der alle kriterien erfüllt die man als Beifaherer braucht, jedoch ist er nicht eingetragen und ich überlege bei der heimreise auf der autobahnfahrt auch mal ans steuer zu gehen. Die chance ist eigentlich niedrig dass mich die polizei anhält aber falls doch, was sind sie strafen? Bußgeld + aufbauseminar? Wie sieht es mit der polizei auf autobahnen aus? Wenn ich ordnungswidrig fahre gibts doch kein grund genau mich anzuhalten. Selbstverständlich würde ich nur in Österreich und deutschland fahren. Ich würde mein onkel auch nachträglich eintragen lassen aber dass hätte ich vorm urlaub machen sollen. Also nochmal, welche konsequenzen und was haltet ihr davon? Ich mein ich habe mein fürherschein schon 6 + und fast täglich gefahren und man muss auch mal risiko im kauf nehmen :)
6 Antworten
Ich mein ich habe mein fürherschein schon 6 + und fast täglich gefahren und man muss auch mal risiko im kauf nehmen :)
Wenn Du das brauchst dann mach es...
was sind sie strafen? Bußgeld + aufbauseminar?
Ja.
70€ Bußgeld, 1 Punkt und 28,50€ Gebühren/Auslagen.
Dazu kommt ein Aufbauseminar und die Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre.
Weil das aber noch nicht alles ist kommt das Beste zum Schluss:
Deine Fahrerlaubnis wird widerrufen weil Du gegen die Auflagen zu BF17 verstoßen hast.
Du kannst sie erst zurück bekommen wenn Du nachweist das Du das ASF absolviert hast.
Ein Aufbauseminar dauert in der Regel 4 Wochen. Dazu kommt eine Anmelde- bzw. Wartezeit von meist einigen Wochen - das ist abhängig von der Auslastung der Fahrschulen am Wohnort, Du bist also möglicherweise 2 Monate ohne Fahrerlaubnis. Das Ganze kostet Dich dann zwischen 250 und 350€, dazu kommen weitere Gebühren für die Wiedererteilung der FE.
Natürlich ist das Risiko in eine Kontrolle zu kommen relativ gering, Du wärst aber nicht der Erste den es erwischt...
Danke für deine ausführliche Antwort:)
Hi,
ohne eingetragener Fahrer fährst du wie "ohne Fahrerlaubnis". Wenn ihr in eine normale Kontrolle kommt, dann wars das für dich mit dem Fahren. Du hast dann gezeigt, dass du nicht die Verantwortung hast. Der Führerschein ist erstmal weg. Du kannst dann zwar ein Aufbauseminar machen und Bußgeld zahlen, die Probezeit wird dann aber verlängert inkl. Auflagen.
Ist also eine ganz dumme Idee.
ohne eingetragener Fahrer fährst du wie "ohne Fahrerlaubnis".
Nein, das ist nur eine OWi - keine Straftat.
Hallo,
genieße den letzten unbeschwerten Abend in deinem Urlaub und behalte ihn in guter Erinnerung.
Denn wenn du dich dann morgen ans Steuer setzt und man dich dabei erwischt, ist es mit den schönen Erinnerungen erst einmal vorbei.
Solltest du daran interessiert sein, dass die letzten Erinnerungen gute uns schöne sind, dann sollte ausschließlich dein Onkel den PKW steuern.
Alle weiteren wichtigen Informationen findest du hier:
http://www.bf17.de/so-funktionierts/rechtliche-aspekte.html
Viele Grüße und gute Heimreise
Michael
Danke :)
ohne den eingetragenen Begleiter ist das ein Auflagenverstoss. In A mit Sicherheit auch eine Straftat - nämlich Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis. Du darfst weder in A noch in D fahren.
Fährt der Fahranfänger ohne die in der Prüfbescheinigung benannte Begleitperson, so droht eine Regelbuße von € 70,- und ein Punkt. Die Fahrerlaubnis der Klasse B und BE wird zudem widerrufen. Da es sich außerdem um einen „schwerwiegenden Verstoß" innerhalb der Probezeit handelt, darf eine Neuerteilung der Fahrerlaubnis der Klasse B oder BE nur nach Teilnahme an einem Aufbauseminar erfolgen.
Quelle: https://www.adac.de/infotestrat/ratgeber-verkehr/fuehrerschein/begleitetes-fahren/