Darf man mit dem Innenlicht legal in Deutschland fahren?

3 Antworten

Auch Innenraumbeleuchtung ist von Vorschriften betroffen

Neben dem Tuning der Scheinwerfer machen sich Autoliebhaber beim Umbau nicht selten auch Gedanken darüber, wie sie die Innenraumbeleuchtung verschönern können.

LED-Beleuchtung am Auto ist mittlerweile keine Seltenheit mehr.

Doch auch dazu gibt es klare Vorschriften, die für eine Zulassung zu beachten sind. So darf die Beleuchtung im Inneren eines Fahrzeugs in keinem Fall die Sicherheit im Straßenverkehr gefährden.

Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn Fahrer im Auto geblendet werden oder Leuchtelemente andere Verkehrsteilnehmer irritieren. Dabei ist unter anderem zu beachten:

  • Sämtliche Leuchtelemente, die im Fahrzeug angebracht werden, müssen dem genannten Sicherheitsprinzip gerecht werden.
  • Tachobeleuchtungen in unterschiedlichen Farben werden teilweise sogar von Markenherstellern eingebaut. Entsprechend ist es nicht unwahrscheinlich, dass diese Form des Tunings vom TÜV abgenickt wird.
  • Deckenbeleuchtung kann jedoch durch Helligkeit oder Farbe schnell für Irritationen im Straßenverkehr sorgen. Hier sollten sich Interessierte vorher mit einem TÜV-Verantwortlichen absprechen.
  • Ein Großteil der Innenraumbeleuchtung, beispielsweise an Decke und Türleisten, darf nur beim Einsteigen, also beim Öffnen der Türen, aktiviert werden. Wer neben dem Tuning der Scheinwerfer auch den Innenraum miteinbeziehen will, sollte sich hier am besten an der nicht modifizierten Beleuchtung orientieren. Sonst gibt es schnell Ärger auf dem Prüfstand.

Wer sich an die genannten Vorschriften hält und im besten Fall Rücksprache mit einem zugelassenen Prüfer hält, kann also durchaus auch im Innenraum Modifizierungen wagen. Verschiedenes Zubehör kann dabei verwendet werden. Beliebt sind beispielsweise LED-Leuchtstreifen, die eine wirkungsvolle Lichtwirkung erzeugen können. LED-Lichter dieser Art haben mitunter die Vorteile, leicht zu montieren und besonders robust bei Erschütterungen zu sein.

https://www.bussgeldrechner.org/tuning-scheinwerfer.html#Auch_Innenraumbeleuchtung_ist_von_Vorschriften_betroffen

Fahren darfst du damit nicht. Es muss sichergestellt sein, daß die Beleuchtung nur im Stand funktioniert.

NicoDehn21  26.02.2022, 19:44

Wo steht das man es nicht darf?

niki03niki 
Beitragsersteller
 26.02.2022, 19:42

Das heißt aber ich darf sie Installieren und sie darf auch Manuell an und ausschaltbar sein, korrekt? Muss ich im Fall der Fälle nachweisen dass das Licht aus war oder muss die Polizei mir nachweisen dass das Licht an war, um mich Dafür zu Bestrafen?

NicoDehn21  26.02.2022, 19:45
@niki03niki

Quatsch, da wird niemand bestraft

Darf nicht:

– den Fahrer blenden

– andere Verkehrsteilnehmer blenden

– Ein Sondersignal simulieren (pulsierendes gelbes, rotes oder blaues Licht)

– Mit Stroboskop-Effekten scheinen

Auch während der Fahrt erlaubt!