Bezirksregierung oder schulamt?
Nachdem mein Lehrer mich seid wochen demütigt. Beleidigt, droht usw. Hab ich entschieden nicht mehr auf die Reaktion der schule zu warten sondern gleich eine beschwerde zu erstellen den melden bzw anzeigen.
Aber wohin soll ich gehen? Wenn ich den abschnitt im Schulgesetz richtig verstanden habe dann über nimmt das schulamt keine Berufskollegs. Die polizei hat besseres zutun. Die obere Schulaufsichtsbehörde dann?
Hier was zum thema schulamt stand :
Untere Schulaufsichtsbehörde ist das staatliche Schulamt. Es ist der kreisfreien Stadt oder dem Kreis zugeordnet. Es nimmt in seinem Gebiet die Schulaufsicht über die Grundschulen wahr und die Fachaufsicht über 1.die Hauptschulen, 2.die Förderschulen mit einem der Förderschwerpunkte Lernen, Sprache, emotionale und soziale Entwicklung, geistige Entwicklung sowie körperliche und motorische Entwicklung mit Ausnahme der Förderschulen im Bildungsbereich der Realschule, des Gymnasiums und des Berufskollegs, 3.die Förderschulen im Verbund (§ 20 Abs. 5), sofern sie nicht im Bildungsbereich der Realschule, des Gymnasiums oder des Berufskollegs unterrichten oder einen der Förderschwerpunkte Hören und Kommunikation oder Sehen umfassen
3 Antworten
Beschwerden oder Klarstellungen laufen so ab.
Wenn der Schüler nicht volljährig ist, haben die Eltern für ihr Kind zu handeln.
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Stufe: Gespräch mit der Lehrkraft - ggf. den Vertrauenslehrer einschalten.
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Beschwerde bei der Schulleitung.
Wenn dies alles nicht zur Klärung beiträgt, gibt es die Dienstaufsichtsbeschwerde.
Ist die Schule eine Hauptschule oder eine Förderschule, ist die Untere Schulaufsicht zuständig - also das Schulamt.
Wenn es ein Gymnasium, eine Realschule, eine Gesamtschule, ein Berufskolleg geht, ist die Obere Schulaufsicht zuständig - das ist die Bezirksregierung - hier sitzt je nach Schulart (siehe oben) eine Regierungsschuldirektor (den kann man direkt anrufen oder an ihn schreiben oder zur Sprechstunde gehen - meist Di von 14 bis 16 Uhr - man sollte sich aber anmelden).
Die Oberste Schulaufsicht ist das Kultusministerium (hat meist einen anderen Namen) - auch hier ist je nach Schulart ein Dezernat zuständig.
Daneben kann jder Mensch sich auch an die Polizei wenden und Anzeige erstatten (Beleidigung, Körperverletzung etc.).
Jugendliche haben auch noch die Möglichkeit das Jugendamt um Hilfe zu bitten.
ich habe gestern nicht mitgelesen worum es hier genau geht, aber du hast es ja oben nochmal beschrieben.Ruf beim Schulamt an. Du wirst weiter verbunden und ich habe die Mitarbeiter als sehr entgegenkommend und hilfsbereit erlebt. Ich habe vor etwa einem Jahr dort angerufen( in Arnsberg,sind für NRW zuständig) weil unser Sohn wegen einer ( nicht mehr akuten) Asthmaerkrankung nicht mit zur Klassenfahrt durfte. Die Mitarbeiterin hat mir sofort angeboten selbst bei der Direktorin anzurufen und das für mich zu klären. War in diesem Fall aber nicht nötig. Schildere kurz worum es geht. Falls du dort an der falschen Stelle sein solltest, wird dir mitgeteilt wer zuständig ist. Viel Glück.
Schulrecht ist Landesrecht. Daher gibt es da immer kleine Abweichungen zwischen den Bundesländern. Ruf doch einfach bei deinem Schulamt an und befrag die. Das dürfte das einfachste sein.