Hat eine (Waldorf)Schule das Recht, Handys vorsorglich einzusammeln?

6 Antworten

Soweit ich gelesen habe, dürfen Lehrer einem das Handy NICHT wegnehmen, also nicht ohne Grund.

Wenn der Schüler das Handy trotz Verbots nutzt, darf man es nur bis Schulende wegnehmen und muss es dann zurückgeben.

Ohne Grund handelt es sich, soweit ich weiß um Unterschlagung.

Das Handy ist ein persönliches Eigentumsgut jedes Schülers. Die Schulen können jedoch individuell bestimmte Rahmenmaßnahmen dafür festlegen. Dass könnte wie folgt aussehen: 

1. Das Handy ist mit dem Betreten des Schulgelände auszuschalten !

2. Das Handy ist auch in allen Unterrichtseinheiten auszuschalten, sodass ein ungestörter Unterricht gewährleistet werden kann ! 

Das Einsammeln ist erlaubt wenn gegen einer dieser Punkte verstoßen wird. Dann spricht man von einer Ordnungswidrigkeit aber vorsorglich, quasi als Prophylaxe, darf die Schule sich das Recht nicht nehmen es einzusammeln. 

Handys dürfen auch nicht über mehrere Tage, als Strafmaßnahme, behalten werden, sondern sind nur über den einen Schultag zu lagern und sofort nach Beendigung des Schultages an den Schüler abzugeben !   

vsfink 
Beitragsersteller
 26.11.2016, 19:40

Gilt dies auch bei Privatschulen? Waldorfschule

Juristische Sachen haben da nicht so viel mit zu tun wie die meisten denken..

Grundsätzlich kann die Schule eigene Regeln (z.B. Hausordnung) aufstellen und diese auch durchsetzen..

Man kann das schon als Erziehungsmaßnahme sehen, deine Tasche aber z.B. zu durchsuchen, das trifft auf Grenzen.!

Die Antwort ist also ja..

Schalte das Handy zum Unterrichhtsbeginn aus. Die Schule darf es nicht einsammeln. Schreibst Du sms oder sonstiges während des Unterrichtes kann Dir das Handy während der Stunde das Handy nehmen muß es aber sofort wieder rausgeben. Was niemand darf, Deine SMS Whatsup u.s.w lesen.

Am besten einfach ausschalten

vsfink 
Beitragsersteller
 26.11.2016, 19:46

Gilt dies auch an Waldorfschulen?

rgamst  26.11.2016, 21:32
@vsfink

Ja klar, egal welche Schule das ist.

Wenn in der Hausordnung steht, dass Handys in der Schule nichts zu suchen haben, ja.