Bezahlung oder Freizeitausgleich nach Messe am Wochenende?
Bekomme ich nach einer Messe die am Wochenende Samstag und Sonntag war einen Freizeitausgleich oder Bezahlung?
In meinem Arbeitsvertrag steht ein Passus, dass 10 Überstunden bis zum Monatsende abgegolten sind wäre das zulässig? Wie sieht da die Rechtslage aus?
1 Antwort
So ein Passus ist zulässig.
Es wäre unzulässig wenn pauschal alle Überstunden mit dem Gehalt abgegolten wären. Gegen 10 Stunden ist jedoch nichts einzuwenden.
FÜr die 10 Stunden bekommst Du dann weder Freizeitausgleich noch Bezahlung, die 10 Stunden sind in deinem Gehalt schon enthalten.
Der Ausgleichstag wird mir nicht gewährt was kann ich tun?
Aber wie sieht das jetzt Sonntags aus? Bekomme ich dort dann auch nichts und die 10 Stunden Mehrarbeit habe ich ja schon Samstags.
Alles was über 10 Stunden Mehrarbeit liegt bekommst Du entweder ausbezahlt oder als Freizeitausgleich. Wenn das im Arbeitsvertrag nichts festgehalten ist dann musst Du das bei deinem Arbeitgeber erfragen.
Für Sonntagsarbeit muss Dir innerhalb von 14 Tagen ein Ersatztag gewährt werden. Siehe §11 Abs. 3 Arbeitszeitgesetz.