Bewerbungspflicht

1 Antwort

Solange Du ALG1 erhälst wirst Du wohl zumindest auf die Stellenvorschläge, die das Arbeitsamt Dir zukommen läßt reagieren müssen. Wenn mit Deinem Sachbearbeiter / Deiner Sachbearbeiterin außerdem eine Vereinbarung getroffen wurde, dass Du xy Bewerbungen in der Woche oder im Monat zu versenden hast, ist diese ebenfalls einzuhalten.

Es ist dabei vollkommen in Ordnung Bewerbungen zu verschicken, die nicht gerade danach schreien eingestellt zu werden. Ein kurzes Anschreiben ohne Biss sollte ausreichen.

BenMia 
Beitragsersteller
 26.08.2014, 17:13

Vielen Dank für die Info. Ich hoffe halt (da ich das Ganze für sinnlos halte) das jemand aus Erfahrung sagen kann ab X-Monaten kann ich das einstellen oder ist es frühestens nach Antragstellung.