Bewährung Anhörung

2 Antworten

Nö, der Weg ist vollkommen ok...damit wirst Du kein Problem bekommen denke ich..aber mache es auch sofort

Venturia666 
Beitragsersteller
 26.12.2012, 18:31

Vielen Dank erst mal für den Trost und die Antwort. Ich hoffe, die Richterin hält nicht an ihrem Termin fest, denn von 100,-- EUR Raten habe ich 80,-- EUR bezahlt und es ist nur noch die eine Rate offen. Ich zahle den Betrag morgen früh vor meiner Spätschicht sofort bei der Gerichtskasse ein, die haben ja ab 8:30 Uhr geöffnet. Weil das war die letzte Auflage, die ich zur Einhaltung der Bewährung zu erfüllen hatte. Damit wäre das dann abgegolten, ausser natürlich nicht noch mal straffälig zu werden, das ist schon klar. Lol weil für den Termin musste ich mir extra Urlaub nehmen und das hat mein Arbeitgeber schon wieder nicht besonders gerne gesehen, da ich ja schon am 15.01. den Termin bei der Arbeitsagentur wahrnehmen muss, obwohl mein Arbeitsvertrag noch nicht beendet ist.

Wenn Du die Geldauflage komplett bezahlt hast, dann fällt der Grund für einen Bewährungswiderruf weg. Mit der Folge, daß die Bewährung nicht mehr widerrufen werden darf Denn dann ist kein gröblicher und beharrlicher Verstoß mehr anzunehmen http://dejure.org/gesetze/StGB/56f.html Sollte es doch zu einem Widerruf kommen (was bei Amtsrichterinnen nach Gutsherrenart durchaus mal denkbar ist) solltest Du in jedem Fall sofortige Beschwerde einlegen. Und dann wird das totsicher beim Landgericht gecancelt. Wenn Du das Geld eingezahlt hast und den Beleg beim Amtsgericht einreichst, wird der Anhörungstermin auch ziemlich sicher wieder abgesagt.